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Das Zauberer Handbuch

Das Zauberer Handbuch

Titel: Das Zauberer Handbuch
Autoren: Michael Peinkofer
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bei euch zu Hause in der Wohnung stehen. Auch sonst gibt es eigentlich keine großen Hindernisse – die Kosten für den Berufseinstieg halten sich in Grenzen, die Gewinnermittlung erfolgt jährlich über eine vergleichsweise einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Von euren jährlichen Betriebseinnahmen wird all das abgezogen, was ihr an Aufwand zu bestreiten hattet, was unterm Strich übrig bleibt, ist euer zu versteuernder Gewinn.
    Aufwandskosten sind all das, was ihr ausgebt, um eurer Schreibtätigkeit nachgehen zu können – von der Anschaffung eines Computers über die Einrichtung eines Telefons bis hin zu Rechercheliteratur und Verbrauchsmaterialien wie Papier oder Druckertinte. Auch eine Büromiete kann darunterfallen oder, in unserem Beruf besonders wichtig, Reisekosten, wenn ihr auf eine Convention oder Messe fahrt, um euer Buch vorzustellen – manchmal werden solche Kosten zwar von den Verlagen übernommen, manchmal aber eben auch nicht. In diesem Fall könnt ihr die Kosten für Bahnfahrt, Hotelübernachtung etc. als »Verpflegungsmehraufwand« von der Steuer absetzen – wichtig ist, dass ihr die Rechnungen sammelt und sie aufbewahrt.
    Seid ihr zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, so bekommt ihr von allem, was ihr zu beruflichen Zwecken erwerben oder bezahlen müsst, die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19% bzw. 7%, abhängig vom Produkt oder von der Dienstleistung) vom Finanzamt wieder erstattet. Im Gegenzug seid ihr mehrwertsteuerpflichtig und müsst ihr von allem, was ihr einnehmt, Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen – Hintergrund der ganzen Geschichte ist der Grundsatz, dass es keine Doppelbesteuerung geben darf. Im Fall der schreibenden Zunft beträgt die Umsatzsteuer 7%, was aber nicht ins Gewicht fällt, da die meisten Verlage die Umsatzsteuer zusätzlich ausbezahlen, denn aus ihrer Sicht ist es ja Vorsteuer, die sie wiederum vom Finanzamt erstattet bekommen. Bei Vertragsunterzeichung müsst ihr angeben, ob ihr zur Entrichtung der Mehrwertsteuer verpflichtet seid oder nicht, entsprechend erfolgt dann die Auszahlung und gegebenenfalls auch eure Rechnungsstellung.
    Ob es sich für euch lohnt, beim örtlichen Finanzamt auf Vorsteuer zu optionieren, müsst ihr für euch selbst entscheiden. Wenn ihr nur ganz gelegentlich Einnahmen zu verbuchen habt, lohnt es sich eher nicht, bei regelmäßiger schriftstellerischer Tätigkeit ganz sicher. Der Nachteil ist, dass die Sache mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. In einem Zeitraum, der sich nach der Höhe des Überschusses der Umsatzsteuer über die Vorsteuer richtet und vom Finanzamt festgelegt wird – möglich ist jährlich, vierteljährlich oder auch monatlich – müsst ihr eine Anmeldung abgeben, in der dann sowohl die entrichtete Vorsteuer als auch die vom Verlag an euch ausbezahlte Umsatzsteuer gegeneinander aufgerechnet werden. Früher ist diese Anmeldung schriftlich über ein Formular erfolgt, heute wird sie online erledigt, über ein kostenloses Programm, das von den Finanzämtern zur Verfügung gestellt wird.
    Am Ende eines Geschäftsjahres gebt ihr – wie jeder andere auch – eure Steuererklärungen ab, nach der die noch an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer und die fällige Einkommensteuer berechnet werden. Da es hier schon mal ein bisschen komplizierter werden kann, zumal, wenn ihr mehreren Tätigkeiten nachgeht oder einen festen Brotberuf habt, würde ich das Hinzuziehen eines Steuerberaters dringend empfehlen. Hier bekommt man auch Auskunft, wie eventuell anstehende Investitionen (z.B. in einen neuen Computer o.ä.) sinnvoll und steuersparend angesetzt werden können. Auf der Grundlage der abgegebenen Einkommensteuererklärung nimmt das Finanzamt dann eine Schätzung des freiberuflichen Einkommens für das Folgejahr vor, nach der man meist vierteljährliche Vorauszahlungen auf Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zu leisten hat. Nach Ablauf des Geschäftsjahres werden diese dann mit den tatsächlichen Ergebnissen verrechnet, und man bekommt entweder wieder etwas ausbezahlt oder muss noch nachzahlen. Diese Vorauszahlungen sind für das Finanzamt eine feine Sache, weil es so nicht bis zum Jahresende auf sein Geld warten muss – einen Freiberufler können sie manchmal ins Schwitzen bringen, denn das Einkommen ist ja nicht gleichmäßig auf alle zwölf Monate des Jahres verteilt, und so kommt es durchaus vor, dass man Vorauszahlungen auf Steuern zu begleichen hat, die gar nicht fällig werden, weil man in
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