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Das Gurren der Tauben (German Edition)

Das Gurren der Tauben (German Edition)

Titel: Das Gurren der Tauben (German Edition)
Autoren: A. Schneider
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rg L. zu, den
gewaltsamen Grenzdurchbruch mit zu unternehmen und betonten, dass das eine
hundertprozentige Sache ist. Dazu stellte Baganz J ö rg L. die Frage,
warum er so lange warten wolle, bis er die zu erwartende Strafe verb üß t hat, weil sich
doch hier, so meinte er, in der UHA, eine bessere M ö glichkeit
ergibt, in den Besitz von Schusswaffen zu gelangen, um das Ziel verwirklichen
zu k ö nnen.
    Er brachte
weiterhin zum Ausdruck, dass sein Mitt ä ter in der gemeinsamen Straftat, f ü r die er
inhaftiert war, der Beschuldigte Andreas A., der in einem anderen Verwahrraum
untergebracht war, sich auf jeden Fall an diesem Unternehmen beteiligt, denn er
kennt ihn genau und wei ß , dass dieser auch in die BRD will.
    Mit dem
Vorschlag des Beschuldigten Baganz waren die Mitbeschuldigten sofort
einverstanden. Die anf ä nglichen Bedenken, die der Beschuldigte Burkhard S. gegen die brutale
Anwendung der Schusswaffen gegen Sicherheitskr ä fte hatte,
beseitigte der Beschuldigte Baganz, indem er dem Vorgenannten die Verbrechen
des Doppelm ö rders Weinhold als Heldentaten und Notwehr schilderte und Burkhard S.
aufforderte, die Grenzsicherungskr ä fte sowie die Sicherheitsorgane als Feinde zu
betrachten, die man t ö ten muss, um nicht selbst get ö tet zu werden.
    Burkhard S. lie ß nach diesem
Gespr ä ch s ä mtliche Bedenken
fallen und identifizierte sich mit der feindlichen, hasserf ü llten
Einstellung des Mitbeschuldigten.
    Dem H ä ftling Matthias
P., der eine Teilnahme an dem Verbrechen ablehnte, drohte Baganz damit, dass er
nunmehr, da er den Plan kennt, keine andere Wahl mehr hat, als mitzumachen.
    Durch die
entwickelten Aktivit ä ten des Beschuldigten Baganz wurde dieser, nachdem die Beschuldigten ihr
Zusammenwirken beschlossen hatten, von allen als R ä delsf ü hrer anerkannt.
    Entsprechend der
Festlegung des Beschuldigten Baganz beobachteten die Beschuldigten am 16. und
17.9.1981 w ä hrend der Freistunde, wo sich die Maschinenpistole des Postens der
Freistunde im Wachhaus befindet. Nachdem sie ihre Beobachtungen vorgenommen
hatten, tauschten sie diese im Verwahrraum aus und Baganz legte den Plan des
Ausbruchs aus der Untersuchungshaftanstalt, den Raub von Waffen, die
Geiselnahme und den Weg zur Staatsgrenze der DDR unter Benutzung eines
Kraftfahrzeuges und den Einsatz von Schusswaffen fest. Danach sollte nach
seinem Vorschlag der Ausbruch aus der Untersuchungshaftanstalt am Wochenende,
dem 20.9.1981, beginnen. Baganz ging davon aus, dass weniger SV-Angeh ö rige wie an
Werktagen ihren Dienst versehen und nur zwei von diesen, die schon ä lter sind, sich
auf der Station befinden.
    Beim Ausschluss
zur Freistunde sollten die Beschuldigten J ö rg L. und Burkhard S. den SV-Angeh ö rigen, der den
Verwahrraum ö ffnet, mittels Faustschl ä ge ü berw ä ltigen. Baganz selbst wollte sich dem zweiten
SV-Angeh ö rigen, der den Weg zum Freihof absichert, zuwenden und ihn ebenfalls
niederschlagen. Die ü berw ä ltigten SV-Angeh ö rigen sollten gefesselt und als Geiseln genommen werden.
    Burkhard S.
sollte sich nach der Ü berw ä ltigung der SV-Angeh ö rigen in das Zimmer des Stationswachtmeisters der Station II begeben und
aus diesem Raum Handschellen und Schlagst ö cke beschaffen sowie anhand eines dort
angebrachten Verzeichnisses feststellen, in welchem Verwahrraum sich der
Beschuldigte Andreas A. befindet. Anschlie ß end sollte dieser befreit werden und der
SV-Angeh ö rige im Wachhaus des Freihofes ü berw ä ltigt und ihm die Maschinenpistole geraubt werden.
    Hierzu wollte
der Beschuldigte Baganz sich auf die Schulter der Mitbeschuldigten st ü tzen und mit den
F üß en zuerst durch
die ungesicherte Glasscheibe des Postenhauses springen und den Ü berraschungsmoment
ausnutzen. Der SV-Angeh ö rige sollte dann als dritte Geisel unter Waffengewalt genommen werden.
    Anschlie ß end, so schlug
der Beschuldigte Baganz vor, schie ß t der Beschuldigte J ö rg L. mit der
Maschinenpistole auf den SV-Angeh ö rigen in der Wache der Personenschleuse der Anstalt,
so dass dieser an einer Ausl ö sung des Alarms gehindert wird. Dann sollte J ö rg L. mit der
Maschinenpistole das Schloss zur Personenschleuse zerschie ß en.
    Nach dem
anschlie ß enden Eindringen in die Waffenkammer der Wache sollten sich alle
Beschuldigten mit je einer Maschinenpistole und einer Pistole bewaffnen. Sollte
der SV-Angeh ö rige, auf den J ö rg L. geschossen hat, so legte man fest, noch am Leben sein, sollte er als
vierte Geisel
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