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Das Gurren der Tauben (German Edition)

Das Gurren der Tauben (German Edition)

Titel: Das Gurren der Tauben (German Edition)
Autoren: A. Schneider
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dienen.
    Nach dem
Ausbruch, so der Plan des Beschuldigten Baganz, und die Mitbeschuldigten
akzeptierten diesen voll, sollte Burkhard S. einen PKW “ Wartburg Tourist ” vom Parkplatz
vor der Untersuchungshaftanstalt als Fluchtfahrzeug kurzschlie ß en und mit
diesem unter Mitnahme der Geiseln an die Staatsgrenze der DDR zu Berlin West
nach Drewitz fahren, um sie bewaffnet zu durchbrechen.
    Auf dieser Fahrt
sollte auf der Autobahn ein Fahrzeug der Deutschen Volkspolizei mittels
Waffengewalt geraubt werden, wobei es sich bei diesem Fahrzeug um ein mit einem
Lautsprecher ausger ü stetes handeln sollte. Bis zur Staatsgrenze sollten die Geiseln geschont
werden und wenn die Grenzsicherungskr ä fte der Forderung der Beschuldigten nicht
nachkommen, sollten die Geiseln nach und nach erschossen werden.
    Anschlie ß end wollten die
Beschuldigten aus den geraubten Waffen das Feuer auf die Grenzsicherungskr ä fte er ö ffnen und den
Grenzdurchbruch vollziehen. Auf dem Weg zur Staatsgrenze, so legten die
Beschuldigten fest, wollten sie die geraubten Waffen gegen jeden anwenden, der
sich ihnen entgegenstellt. Das T ö ten hatten sie eingeplant.
    Zur Durchf ü hrung des
geplanten Verbrechens ü bten die Beschuldigten im Verwahrraum 316 das Eintreten der Scheibe des
Postenhauses vom Freihof der Untersuchungshaftanstalt, sogenannte Doppelschl ä ge zur Ü berw ä ltigung der
SV-Angeh ö rigen und der Beschuldigte J ö rg L. erl ä uterte erneut den Mitbeschuldigten die Ladung,
Sicherung und Einstellung von Dauer- und Einzelfeuer an einer Maschinenpistole
Kalaschnikow.
    Dieser Plan des
Verbrechens wurde bis zur Ausf ü hrung st ä ndig durch die Beschuldigten beraten.
    Um die
Beschuldigten J ö rg L. und Burkhard S. in ihrer Entscheidung weiter zu best ä rken, lie ß sich der
Beschuldigte Baganz ü ber den Mith ä ftling Matthias P. am 18.9.1981 ein Strafgesetzbuch vom Aufsichtspersonal
der Anstalt aush ä ndigen und las den Mitbeschuldigten die zu erwartenden Strafen vor, sollte
das Vorhaben nicht gelingen. Gleichzeitig wies er sie immer wieder an, die
geraubten Waffen r ü cksichtslos gegen jeden anzuwenden, der sich ihnen in den Weg stellt und
betonte, die Festlegung, ‘ entweder die oder wir ’ .
    F ü r eine
eventuelle Festnahme durch die Sicherheitsorgane der DDR gab der Beschuldigte
den Mitbeschuldigten Verhaltenshinweise. Er betonte, dass es gut ist, wenn
durch das Verbrechen in der DDR Panik und Schrecken herrscht, da sich dieses im
Westen sehr gut macht und dort viel Geld daf ü r gezahlt wird.
Baganz bezeichnete sich sowie seine Mitt ä ter in diesem Zusammenhang als ‘ Opfer der DDR ’ .
    Auf Vorschlag
des Beschuldigten J ö rg L. wurde am 18.9.1981 der vorgenannte Plan dahingehend abge ä ndert, dass
wegen Platzmangel im Fluchtfahrzeug nur zwei Geiseln genommen werden sollten
und die ü berw ä ltigten SV-Angeh ö rigen auf der Station II in einem Verwahrraum eingeschlossen werden sollen.
    Dar ü ber hinaus legte
J ö rg L. dar, dass
er festgestellt hat, dass der SV-Angeh ö rige das Wachhaus vom Freihof durch die
T ü r zum
Wirtschaftshof der Untersuchungshaftanstalt auf Zuruf verl ä sst und infolge
dessen leichter zu ü berw ä ltigen ist. Diesem Vorschlag stimmten die Mitbeschuldigten zu.
    Auf Vorschlag
des Beschuldigten Burkhard S. fertigten sich die Beschuldigten aus ihren
Unterhosen je zwei Gesichtsmasken an. Sie waren f ü r jeden
Beschuldigten sowie f ü r den noch zu befreienden Beschuldigten Andreas A. und die beiden Geiseln
bestimmt. Mit Hilfe dieser Gesichtsmasken sollten die Sicherheitsorgane, die
das Fluchtfahrzeug verfolgten, nicht in der Lage sein, T ä ter und Geiseln
zu unterscheiden.
    Da am 18.9.1981
der Beschuldigte J ö rg L. zum Zahnarzt durch die Personenschleuse aus der
Untersuchungshaftanstalt gef ü hrt wurde, konnte er weitere Beobachtungen der
Absicherung der Anstalt feststellen. Au ß erdem nahm er Kontakt zum Beschuldigten
Andreas A. auf, nachdem er dessen Namen beim Aufruf zum Zahnarzt geh ö rt hatte. Er
teilte ihm mit, dass der Beschuldigte Baganz ihm bestellen l ä sst, dass sie am
20.9.1981 aus der Anstalt ausbrechen und er mit eingeplant ist.
    Andreas A. gab J ö rg L. seine
Zustimmung dazu. Er ging hierbei davon aus, dass es sich nur um einen
gewaltsamen Ausbruch aus der Untersuchungshaftanstalt, einer Bewaffnung und des
anschlie ß enden Grenzdurchbruchs handeln kann. Diesbez ü glich
identifizierte sich der Beschuldigte Andreas A. mit dem Vorhaben der
Mitbeschuldigten.
    Ü
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