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Das Geheimnis der Burggräfin - Roman

Das Geheimnis der Burggräfin - Roman

Titel: Das Geheimnis der Burggräfin - Roman
Autoren: Wilhelm-Goldmann-Verlag <München>
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und Hochmittelalter meistens in Form von Naturalien.
    Prim Siehe Horen
    Prior, Priorin Stellvertreter/in eines Abtes bzw. einer Äbtissin
    Propst Leiter eines Stifts
    Refektorium Speisesaal der Nonnen und Mönche in einem Kloster
    Reisige im Mittelalter gewappnete Dienstleute oder berittene Begleitpersonen
    Sakristan führt die Aufsicht über den Kirchendienst in der (Stifts-) Kirche und ist zuständig für die Reliquien.
    Schabbat Der siebte Tag der Woche, jüdischer Ruhetag und höchster Feiertag
    Schawuot Jüdisches Wochenfest, Erntedank
    Scholasticus führt die Aufsicht über die Schule und die Bibliothek eines Stifts oder Klosters.
    Seitenkrankheit Blinddarmentzündung, die im Mittelalter meistens zum Tode führte
    Sext Siehe Horen
    Stift Auch »Kapitel« genannt. Eine geistliche Gemeinschaft, die nicht nach einer Mönchsregel, sondern ohne Gelübde nach einer eigenen – i.d.R. jedoch an Mönchsregeln angelehnten –
Ordnung zusammenlebt. Auch das Kapitel einer bischöflichen Domkirche ist seiner Verfassung nach ein Stift.
    Tammus Jüdischer Monatsname (Juni/Juli)
    Terz Siehe Horen
    Thesaurarius führt die Aufsicht über die Geräte, Lichter und Schlösser eines Stifts oder Klosters; Obsorge für die Armen.
    Vesper Siehe Horen
    vogelfrei wird ein Täter genannt, über den man die sogenannte »Acht« ausgesprochen hat. Die Acht wird bei schweren Verbrechen wie Mord, Totschlag etc. verhängt, wenn der Täter nicht zu seinem Gerichtstermin erschienen ist. Ein »Vogelfreier« darf nicht verköstigt werden, jedermann darf ihn töten, ohne Strafe befürchten zu müssen, seine Frau wird zur Witwe, seine Kinder zu Waisen. Ein Geächteter kann nicht klagen, keinen Eid schwören, keine Geschäfte abschließen. Er ist rechtlos und heimatlos. Die Acht konnte zeitlich begrenzt sein, galt meist zunächst einmal für Jahr und Tag. Damit wurde dem Täter Gelegenheit gegeben, sich doch noch dem Gericht zu stellen. Tat er das nicht, fiel er in die sogenannte »strenge Acht«, die unlösbar war und lebenslänglich galt. Die Acht konnte auch örtlich begrenzt sein; wurde sie jedoch vom König ausgesprochen, galt sie für das ganze Reich.
    Vogt Mittelalterliche Bezeichnung für Personen, die im Auftrag eines Anderen Herrschaft ausüben, u.a. Verwaltung organisieren, Abgaben einfordern, Gerichtsbarkeit ausüben
    Welscher Alte mundartliche Bezeichnung für einen Franzosen
    Wildes Heer Auch »Totenheer«, »Wilde Jagd« oder »Nachtjagd« genannt. Eine im Mittelalter weit verbreitete Vorstellung von der nächtlichen Erscheinung Verstorbener bzw. dämonischer Wesen. Es setzt sich aus Toten, teilweise auch Lebenden und ungetauft gestorbenen Kindern zusammen.

ZEITTAFEL
    Da auch mich die Namensgleichheiten der Kaiser und Könige im 11. Jahrhundert gelegentlich in Verwirrung stürzen, hielt ich gerade bei diesem Roman eine kleine Zeittafel zum besseren Verständnis für nützlich:
     
    918 n. Chr.
    Der ostfränkische König Konrad I. stirbt; Heinrich I. aus dem sächsischen Geschlecht der Liudolfinger (Ottonen) wird sein Nachf olger.
     
    935/936 n. Chr.
    König Rudolf II. von Burgund erwirbt die Heilige Lanze. König Heinrich I. fordert die kostbare Reliquie für sich und droht König Rudolf II., er würde Burgund in Schutt und Asche legen, wenn er ihm die Lanze nicht überlässt. Schließlich erhält Heinrich I. die Heilige Lanze im Tausch für einen nicht unbeträchtlichen Teil Schwabens.
    Seither ist die Heilige Lanze Bestandteil der Reichsinsignien des Fränkischen Reichs, später des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
    967 – 968 n. Chr.
    Der sächsische Mönch Widukind von Corvey verfasst seine Sachsengeschichte Res gestae Saxonicae , in dem die Heilige Lanze, wie von mir im Roman beschrieben, erwähnt wird.
     
    1006 n. Chr.
    Rudolf III. von Burgund schließt mit Kaiser Heinrich II. (wie Heinrich I. ein Liudolfinger) einen Erbfolgevertrag: Falls Rudolf III. kinderlos stirbt, soll Burgund dem fränkischen Reich zufallen.

     
    1024 n. Chr.
    Kaiser Heinrich II. stirbt, sein Nachfolger wird Konrad II. aus dem Geschlecht der Salier.
     
    1032 n. Chr.
    Rudolf III. von Burgund stirbt ohne männlichen Nachkommen. Kaiser Konrad II. fordert nun Burgund ein, wie es in dem Erbfolgevertrag festgelegt wurde, den Rudolf mit Konrads Vorgänger Heinrich II. geschlossen hatte. Aufstände, die daraufhin um das Königreich Burgund entbrennen, werden von Kaiser Konrad II. niedergeschlagen.
     
     
    Ebenso wie Raoul de Saint Rémy eine
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