Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Das aktuelle Handbuch Testament

Das aktuelle Handbuch Testament

Titel: Das aktuelle Handbuch Testament
Autoren: Finn Zwißler
Vom Netzwerk:
die Grundverfügung bei Bedarf. So kann es zum Beispiel bei gegenseitiger Erbeinsetzung von Eheleuten sinnvoll sein, eine sogenannte Pflichtteilsklausel zu ergänzen. Das soll die Kinder daran hindern, ihren Pflichtteil schon beim Tod des Erstversterbenden zu verlangen. Aber auch Vermächtnisse, mit denen Sie jemanden bedenken möchten, sind denkbar.
    Mit unserem Baukastensystem sind Sie am Ende Ihrer Planungen in der Lage, Ihren Letzten Willen rechtssicher und ohne formale Fehler zu formulieren.
    Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie in Ihrem speziellen Fall doch besser einen Fachmann hinzuziehen sollten, wird Ihnen das Handbuch dennoch eine große Hilfe bei der Planung sein. Denn nur ein gut vorbereiteter Erblasser kann eindeutig äußern, wie er seinen Nachlass regeln möchte. Und darauf sind auch Fachleute angewiesen.
    Finn Zwißler
Sascha Petzold
----
    Finn Zwißler, Rechtsanwalt
Prielmayerstraße 3, 80335 München
Tel.: 0 89/55 02 73 11,
Fax: 0 89/55 02 73 13
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rechtsanwalt-zwissler.de
    Sascha Petzold, Rechtsanwalt
Altheimer Eck 13, 80331 München
Tel.: 0 89/189 119–10, Fax: 0 89/189 119–15
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kanzlei-petzold.de

Überlassen Sie Ihren Nachlass nicht dem Zufall
    Wenn Sie Ihren Letzten Willen nicht durch eine sogenannte Verfügung von Todes wegen regeln, gilt die gesetzliche Erbfolge. Deshalb sollten Sie am Anfang Ihrer Überlegungen abklären, wer Ihre gesetzlichen Erben im Fall des Falles sind. Das Gesetz geht getreu dem Motto „Das Gut rinnt wie das Blut“ davon aus, dass in der Regel jeder Mensch sein Vermögen an die Personen vererben will, die ihm am nächsten stehen: also an seine Kinder, seinen Ehegatten usw.
    Wenn die gesetzliche Erbfolge genau Ihrem Willen entspricht, brauchen Sie kein Testament zu machen. Typischer Fall: Sie sind alleinstehend und haben zwei Kinder. In diesem Fall sieht die gesetzliche Erbfolge vor, dass Ihre beiden Kinder Sie zu gleichen Teilen, also jeweils zur Hälfte beerben. Wenn das auch Ihren persönlichen Wünschen entspricht, können Sie sich entspannt zurücklehnen und brauchen nichts zu tun.
    Aber entspricht die gesetzliche Erbfolge tatsächlich Ihren Wünschen? Stellen Sie sich vor, Sie wollen eine bestimmte Verteilung des Nachlasses unter den Geschwistern. Das geht nicht ohne letztwillige Verfügung. Aber auch die neueren gesellschaftlichen Entwicklungen, dass jede zweite Ehe scheitert und Patchwork-Familien üblich geworden sind, lässt die gesetzliche Erbfolge in vielen Fällen nicht interessengerecht erscheinen. Wer möchte schon seine Kinder aus erster Ehe üppig bedenken, wenn sich diese seit der Trennung vom anderen Ehepartner gegen einen gestellt haben.

Klären Sie erbrechtliche Begriffe
    Gehen Sie systematisch vor! Um die nachfolgenden Ausführungen besser verstehen zu können, sollten Sie die erbrechtlichen Begriffe kennen, die häufig vorkommen:
    Abkömmlinge sind die Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel usw.), also die direkten Nachkommen des Erblassers.
    Annahme der Erbschaft ist die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, Erbe sein zu wollen. Sie erfolgt durch Ablauf der sechswöchigen Ausschlagungsfrist.
    Auseinandersetzung ist die Nachlassabwicklung. Sie umfasst die Befriedigung der Nachlassgläubiger und die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen.
    Auskunftsanspruch gegen den Erben hat derjenige, dem der Pflichtteil zusteht. Er kann vom Erben Auskunft über den Umfang des Nachlasses verlangen.
    Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament, das Eltern für ihr behindertes Kind machen, um zu verhindern, dass das Kind seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung verliert.
    Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen und festlegen, dass nach dem Tod des Überlebenden der Nachlass des zuletzt Versterbenden an Dritte, in der Regel die gemeinsamen Kinder, fallen soll.
    Enterbung ist der Ausschluss eines Verwandten oder des Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge durch letztwillige Verfügung.
    Erbeinsetzung ist die Bestimmung eines oder mehrerer Erben durch letztwillige Verfügung, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge .
    Erbe ist derjenige, der vom verstorbenen Erblasser als Allein- oder Miterbe Vermögen erhält.
    Erbenhaftung meint die Haftung des Erben für
Vom Netzwerk:

Weitere Kostenlose Bücher