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Betreuungsfall - was nun

Betreuungsfall - was nun

Titel: Betreuungsfall - was nun
Autoren: Maria Demirci
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erteilen darf. Die erteilte Untervollmacht kann sich dabei auf alle Bereiche der Vollmacht oder nur auf Einzelbereiche, z. B. den Gesundheitsbereich, erstrecken.
    Achtung
    Die Entscheidung, welcher Person Untervollmacht erteilt wird, fällt der Hauptbevollmächtigte und nicht der Vollmachtgeber!
    Die Einräumung des Rechts, eine Untervollmacht zu erteilen, ist im Hinblick auf eine eventuell erforderlich werdende Vertretung des Vollmachtgebers vor Gericht sinnvoll. In Verfahren vor den Landes- und Oberlandesgerichten herrscht Anwaltszwang. Hat der Bevollmächtigte nicht die Befugnis, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, muss für diesen Aufgabenbereich die Betreuung angeordnet werden.
88 Der Kontrollbevollmächtigte
    Problematisch kann die Überwachung des Bevollmächtigten werden, wenn der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage ist, so beispielsweise bei Eintritt des Vorsorgefalles. Bestehen Anhaltspunkte, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht im Sinne des Vollmachtgebers ausübt und sein Handeln
    dessen Interessen entgegensteht, kann das Betreuungsgericht eine sogenannte Kontrollbetreuung einrichten. Der vom Betreuungsgericht bestellte Kontrollbetreuer hat dabei die Aufgabe, die ordnungsgemäße Ausübung der Vollmacht durch den Bevollmächtigten zu überwachen. Stellt der Kontrollbetreuer dabei fest, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht missbräuchlich einsetzt, muss er die Vollmacht widerrufen. Wurden für diesen Fall vom Vollmachtgeber keine Vorkehrungen getroffen, hat der Vollmachtgeber also keinen Ersatzbevollmächtigten bestimmt, wird für ihn eine amtliche Betreuung eingerichtet.
    Die Einsetzung eines Kontrollbevollmächtigten in der Vorsorgevollmacht verhindert, dass das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellt.
    Der Vollmachtgeber kann – im Gegensatz zum Unterbevollmächtigten – die Person und den Aufgabenkreis des Kontrollbevollmächtigten selbst bestimmen. Mit dem Kontrollbevollmächtigten sollte das Innenverhältnis, also das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem, zusätzlich geregelt werden, vor allem im Hinblick 89 darauf, ob eine Vergütung der Tätigkeit erfolgen soll oder nicht.
Welche Form muss die Vorsorgevollmacht haben?
    Grundsätzlich ist die Erteilung einer Vollmacht nicht an besondere Formvorschriften gebunden. Von Gesetzes wegen reicht sogar eine mündliche Vollmachterteilung aus.
    Achtung
    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die Vollmacht wenigstens schriftlich anzufertigen. Andernfalls kann eine wirksame Vollmachterteilung kaum nachgewiesen werden.
    In einigen Bereichen schreibt das Gesetz allerdings vor, in welcher Form die Vollmacht zu erteilen ist.
    Formvorschrift
    In folgenden Bereichen schreibt das Gesetz vor, in welcher Form die Vollmacht zu erteilen ist:
Gegenüber dem Grundbuchamt muss der Nachweis der Vollmacht durch öffentliche/öffentlich beglaubigte Urkunden,
bei der Anmeldung beim Handelsregister muss der Nachweis durch öffentlich beglaubigte Urkunden,
in Gesundheitsangelegenheiten muss der Nachweis mittels schriftlicher Vollmacht und
90 in Unterbringungssachen muss der Nachweis ebenfalls mittels schriftlicher Vollmacht geführt werden.
    Um die Akzeptanz der Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr zu erhöhen, wird in der anwaltlichen Praxis häufig empfohlen, die Vorsorgevollmacht zumindest öffentlich beglaubigen zu lassen. Die öffentliche Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift unter der Urkunde auch wirklich von derjenigen Person stammt, die diese unterzeichnet hat. Öffentliche Beglaubigungen nehmen jeder Notar oder auch die Betreuungsbehörden vor.
    Von der öffentlichen Beglaubigung ist die notarielle Beurkundung zu unterscheiden. Die Vorsorgevollmacht muss immer dann notariell beurkundet werden, wenn sie unwiderruflich zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Eigentumswohnungen erteilt wird. Auch die Vollmacht zur Berechtigung der Aufnahme von Verbraucherdarlehen bedarf der notariellen Beurkundung.
    Generell ist eine notarielle Beurkundung durchaus empfehlenswert. Vor der Beurkundung muss sich der Notar nämlich von der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers überzeugen. Aus diesem Grund hat die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr eine höhere Beweiskraft.
    Achtung
    Bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers kann vorab ein psychologisch-neurologisches Gutachten eingeholt werden.
91 Geltungsdauer der Vollmacht
    Die Vollmacht gilt nach außen, also im
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