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Betreuungsfall - was nun

Betreuungsfall - was nun

Titel: Betreuungsfall - was nun
Autoren: Maria Demirci
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seiner Wohnung angehört und/oder durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Für diese Fälle ist die Zwangsvorführung vorgesehen.
73 Wann wird ein Verfahrenspfleger bestellt?
    Das Betreuungsgericht bestellt für den Betroffenen einen Pfleger für das Gerichtsverfahren, soweit dies der Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen dient.
    In den folgenden Fällen bestellt das Gericht zwingend einen Verfahrenspfleger (wobei die Aufzählung nicht abschließend ist):
    Genehmigung einer Einwilligung des Betreuers in die Sterilisation des Betroffenen
Genehmigung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Patienten
Betreuerbestellung für alle Angelegenheiten oder Erweiterung der Betreuung auf alle Angelegenheiten
Genehmigung zu einer Wohnungskündigung
    Der Verfahrenspfleger soll dem Betroffenen erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, ihm Mitteilungen des Gerichtes erklären und ihn so im Gerichtsverfahren unterstützen. Der Verfahrenspfleger soll auch Wünsche des Betroffenen an das Gericht übermitteln, damit diese in die gerichtliche Entscheidung mit einfließen können.
    Bei der Bestellung eines Verfahrenspflegers soll das Gericht vorrangig ehrenamtlich tätige Personen bestellen. Das sind in der Regel Vertrauenspersonen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis des Betroffenen. Steht keine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung, können auch berufsmäßige Verfahrenspfleger bestellt werden. Dies 74 sind meist Mitarbeiter von Betreuungsvereinen und Rechtsanwälte.
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers unterbleibt, wenn der Betroffene von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird.
    Auf die Bestellung eines Verfahrenspflegers kann der Betroffene nicht verzichten. Der Grund hierfür liegt in der Stellung des Verfahrenspflegers im gerichtlichen Verfahren: Er ist ja gerade zur Unterstützung des Betroffenen da.
Wie ist die Stellung des Sachverständigen im Verfahren?
    Hält der Richter die Anordnung einer Betreuung für erforderlich, muss er – bis auf wenige Ausnahmen – immer ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben.
    Ein ärztliches Zeugnis ersetzt ein gerichtliches Gutachten nur, wenn der Betroffene die Betreuerbestellung selbst beantragt und auf die Begutachtung verzichtet hat. In Eilfällen genügt ein ärztliches Zeugnis, wobei die Begutachtung durch einen Sachverständigen nachgeholt werden muss. Liegen Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vor, kann das Gericht zur Verfahrensbeschleunigung auf diese zurückgreifen.
    75 Achtung
    Der Betroffene oder sein Verfahrenspfleger muss der Gutachtenverwertung zustimmen.
    Der Sachverständige hat vor Erstattung seines Gutachtens den Betroffenen persönlich zu untersuchen oder zu befragen.
    Das Gutachten muss Aussagen über die Notwendigkeit und den Umfang der Betreuung sowie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme treffen. Des Weiteren muss das Gutachten sich mit dem Krankheitsbild einschließlich der Krankheitsentwicklung des Betroffenen befassen, Angaben über seinen körperlichen und psychiatrischen Zustand enthalten und die durchgeführten Untersuchungen offenlegen.
Entscheidung des Betreuungsgerichts
    Kommt das Gericht aufgrund seiner persönlichen Wahrnehmungen und des Inhaltes des Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung vorliegen, wird für den Betroffenen ein Betreuer bestellt. Daneben wird der Aufgabenkreis des Betreuers bestimmt.
    Die Betreuung kann sich entweder auf alle Angelegenheiten erstrecken oder nur auf einzelne Bereiche, wie etwa die Vermögenssorge.
    76 Die gerichtliche Entscheidung ist dem Betroffenen, dem Betreuer, dem Verfahrenspfleger und der zuständigen Betreuungsbehörde bekannt zu geben.
    Der Betreuer wird daher vom Betreuungsgericht persönlich über seine Pflichten informiert. Der Betreuer erhält eine Urkunde, den Betreuerausweis, über seine Bestellung.
    Achtung
    Die Urkunde ist vom Betreuer sorgfältig aufzubewahren. Das Original sollte niemals an Dritte übersandt werden. (Beglaubigte) Kopien in Verbindung mit einem Personalausweis reichen in der Regel aus, um sich im Rechtsverkehr auszuweisen.
    Bei der mündlichen Verpflichtung des Betreuers handelt es sich um eine persönliche Pflicht: Der Betreuer muss daher selbst vor Gericht erscheinen. In diesem Rahmen wird ihm der Betreuerausweis ausgehändigt und er
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