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02 - Aus Liebe zu meiner Tochter

Titel: 02 - Aus Liebe zu meiner Tochter
Autoren: Betty Mahmoody
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sich während meiner anderthalbjährigen Abwesenheit zu Hause zugetragen hatte. Das freute mich zwar, aber ich war zu er-23
    schöpft, um die Aufmerksamkeit, die mir zuteil wurde, genießen zu können. Nach allem, was ich durchgemacht hatte, sah ich die Dinge aus einer anderen Perspektive. Ich fand keinen Gefallen mehr an Small talk.
    Offensichtlich wollte keiner in meiner Familie hören, was Mahtab und mir im Iran zugestoßen war, und niemand nahm dazu Stellung. Sobald ich auf mein Leben in Teheran zu sprechen kam, lenkten sie ab und sagten, das sei zwar alles schlimm gewesen, aber ich sei doch nun zu Hause und solle diese schreckliche Zeit vergessen.
    Mahtab und ich zogen zu meinen Eltern, da wir nicht wußten, wohin wir sonst gehen sollten. Die gesamte Familie übernahm die Rolle unserer Beschützer. Meine Angehörigen sind arglose Leute vom Land, die vorher nie die Türen abgeschlossen hatten; doch nun waren stets alle Riegel vorgeschoben. Das Gewehr meines Vaters war immer geladen, und die Erwachsenen hätten es im Notfall auch benutzt. Moody kannte das Haus meiner Eltern. Hier würde er uns zuerst suchen. Da es in diesen Situationen an gesetzlichem Schutz fehlt, würde ihn kaum etwas hindern können, Mahtab in den Iran mitzunehmen.
    Im Lauf unserer ersten Woche daheim rief ich das FBI und den Chef der Bezirkspolizei an und erkundigte mich, inwieweit sie uns schützen könnten. Von beiden Stellen erhielt ich die gleiche Antwort: Sie könnten nur im nachhinein tätig werden. »Es klingt vielleicht kalt und unmenschlich«, sagte der FBI-Beamte, »aber wir können erst dann etwas tun, wenn ein Verbrechen bereits begangen worden ist.«
    Wir litten alle unter der Anspannung. Wir hörten auf jedes ungewohnte Geräusch und beobachteten jeden fremden Wagen, der die Straße heraufkam. Wenn das Telefon klingelte und sich am anderen Ende der Leitung niemand meldete, befürchteten alle sofort das Schlimmste. Aus 24
    Angst, es könne Moody sein, gingen Mahtab und ich grundsätzlich nicht an den Apparat.
    Als wir unsere Flucht aus dem Iran planten, hatte ich angenommen, Mahtab und ich könnten nach unserer Rückkehr in die Vereinigten Staaten untertauchen und uns eine neue Identität zulegen; damit würden wir unauffindbar sein. Doch ich wurde schwer enttäuscht, als ich wenige Tage nach unserer Rückkehr mit Teresa Hobgood - der Mitarbeiterin des US-Außenministeriums, die meinen Fall bearbeitete - darüber sprach, Mahtabs Namen zu ändern. Teresa erklärte mir, daß ich Mahtab zwar nennen könne, wie ich wolle, daß ihr Name ohne Erlaubnis des Vaters aber laut Gesetz erst nach ihrem 18. Geburtstag geändert werden dürfe. Außerdem müsse ich, wenn ich untertauchen wolle, woanders hinziehen und alle Kontakte zu Freunden und zu meiner Familie abbrechen. Nicht einmal meine Söhne dürfe ich dann noch anrufen.
    Warum hatte ich den Iran überhaupt verlassen? Mit einem entbehrungsreichen Leben und den irakischen Luftangriffen hätte ich fertig werden können. Aber ich konnte nicht als Gefangene leben, und Mahtab durfte nicht in einer Gesellschaft aufwachsen, die sie dazu erzog, ein Leben in Gefangenschaft als normal zu empfinden.
    Moody hatte uns im Iran gefangengehalten. Ich würde nicht zulassen, daß er uns auch in Amerika gefangenhielt.
    Ich stellte noch eine Überlegung an. Im Iran hatte ich mehrere Frauen und Kinder kennengelernt, die in einer ähnlichen Lage waren wie ich. Ich hielt es für meine Pflicht, anderen die Tragweite interkultureller Beziehungen bewußt zu machen. Ich hatte zum Beispiel nicht gewußt, daß ich von dem Moment an, in dem ich Moody heiratete, auch wenn dies in meinem eigenen Land geschah, iranische Staatsangehörige geworden war. Das erfuhr ich erst, als ich mich an die Schweizer Botschaft in Teheran wandte und 25
    man mir dort sagte, man könne mir kein Asyl gewähren. Ich wollte, daß andere die richtigen Fragen stellten, bevor es zu spät war. Ich wollte andere von der Lektion profitieren lassen, die ich auf so bittere Weise hatte lernen müssen: Man kann die Rechte, die man in seinem Heimatland hat, nicht einfach in einen Koffer packen und mitnehmen.

    Von der Regelung der Namensfrage einmal abgesehen, war eines klar: Ich brauchte Geld. Bei meiner Flucht hatte ich nichts mitnehmen können, und auch in Amerika war ich völlig mittellos. Moody hatte, ungefähr einen Monat, nachdem wir in Teheran angekommen waren, unsere gesamten Ersparnisse, die hauptsächlich vom Verkauf unseres Hauses stammten,
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