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02 - Aus Liebe zu meiner Tochter

Titel: 02 - Aus Liebe zu meiner Tochter
Autoren: Betty Mahmoody
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Abschluß, und ich hatte dieses Kapitel meines Lebens so schnell wie möglich hinter mich bringen wollen. Aber jetzt 376
    fühlte ich mich kein bißchen anders als zuvor. Gefühlsmäßig war ich mit Moody noch nicht fertig; meine Angst vor einer Rückentführung Mahtabs blieb. Ich betete darum, daß er sie genug liebte, um sie ein für allemal loszulassen, damit sie nicht ein zwischen den Eltern hin- und hergerissenes Kind würde. Ich hoffte, daß sein Schweigen mit der Einsicht verbunden war, Mahtabs Leben dürfe nicht noch einmal zerrüttet werden.
    Arnie und mir war bewußt, daß unsere Arbeit noch lange nicht beendet war, nicht einmal in Michigan. Das neue Gesetz war zwar ein Teilsieg, aber es reichte bei weitem nicht aus. Clark Harder, der Nachfolger Spaniolas, stimmt darin mit uns überein und arbeitet bereits an ergänzenden Gesetzentwürfen. Bei der Urteilsfindung über Scheidungs- und Sorgerechtsfälle berücksichtigen die Gerichte in Michigan zwar verschiedene Kriterien: von der gesundheitlichen Eignung eines Elternteils bis hin zu dessen moralischer Einstellung. Aber sie sind nicht verpflichtet, das Risiko einer internationalen Entführung in Betracht zu ziehen.
    Allzuoft gehen elterliche Entführer vor Gericht und ziehen Nutzen daraus, daß die gesetzlichen Prozeßvorschriften für beide Parteien gelten. Häufig haben sie das vom Gericht angeordnete Besuchsrecht dazu mißbraucht, Kinder der Reichweite des Gerichts zu entziehen. Als die Grenzen der Gesetzgebung auf der Ebene des Einzelstaats deutlich wurden, engagierten Arnie und ich uns für ein zumindest kurzzeitig effektiveres Abschreckungsmittel: den Erlaß bundesweiter strafrechtlicher Sanktionen gegen internationale elterliche Entführer.
    In anderen Zusammenhängen gilt die Entführung auf der ganzen Welt als besonders schwerwiegende Straftat.
    Die Entführung durch Fremde ist sogar ein Kapitalverbrechen. Innerhalb der Vereinigten Staaten wird die elterliche Entführung in fast allen 50 Bundesstaaten als Verbrechen verfolgt.
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    Bis zum heutigen Tage jedoch hat der Kongreß noch kein Gesetz gegen internationale elterliche Entführer erlassen. Die Geiselnahme wird seit 1983 als eine Form der Entführung definiert und bundesweit als Verbrechen geahndet. Wenn dagegen ein Elternteil ein Kind in ein anderes Land verschleppt, was viel öfter vorkommt, gilt dies als eine familienrechtliche Angelegenheit außerhalb der Zuständigkeit der Regierung. Weil eine solche Entführung auf Bundesebene nicht als Verbrechen gilt, kann das Außenministerium wenig gegen das Land unternehmen, in welches das Kind entführt worden ist. Ein Auslieferungsbegehren ist nicht möglich. Der elterliche Entführer hat sich dem Arm des Gesetzes entzogen.
    Wenn ich meine Zuhörer über diese offensichtliche Gesetzeslücke informiere, reagieren sie entsetzt und empört.
    Spreche ich über dieses Problem im Ausland, ist das Publikum noch erstaunter. Ebenso reagierte eine wachsende Zahl von Abgeordneten in Washington. Im Jahre 1990 verabschiedete der Senat der Vereinigten Staaten mit überwältigender Mehrheit einen Gesetzentwurf, der die internationale elterliche Entführung bundesweit zu einem Verbrechen machte. Als ich im September desselben Jahres vor einem Rechtsausschuß des Repräsentantenhauses zusammen mit anderen Befürwortern des Entwurfs aussagte, schien man uns mit großem Wohlwollen zuzuhören. Ich reiste mit dem Gefühl nach Hause, demnächst einen Erfolg feiern zu können. Aber der Entwurf ging in der Bürokratie des Parlaments unter und wurde nie verabschiedet.
    Im Jahre 1991 verabschiedete der Senat das Gesetz nochmals, diesmal als Ergänzung zum Comprehensive Crime Control Act. Das Repräsentantenhaus schloß sich dem an, und das Gesetz wanderte zu einem gemeinsamen Resolu-tionsausschuß. Dort blieb es über die Zeit liegen und konnte nicht in Kraft treten. Das Problem ist also nicht die Opposi-378
    tion, sondern fehlende Antriebskraft, die Trägheit unseres Regierungssystems zu überwinden. Sollte das Gesetz doch noch in Kraft treten, so ist dies vor allem den beiden Senatoren Alan Dixon aus Illinois und Donald Riegle aus Michi-gan und ihren Mitarbeiterinnen Sara Fang und Chris Korest zu verdanken. Sie haben in den vergangenen fünf Jahren hart auf diesen Durchbruch hingearbeitet.
    »Für uns ist das ein wichtiges Thema«, sagte ein anderer Mitarbeiter von Senator Dixon, »nicht jedoch für Menschen, die mit der Problematik nicht vertraut sind. Wir mußten uns
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