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02 - Aus Liebe zu meiner Tochter

Titel: 02 - Aus Liebe zu meiner Tochter
Autoren: Betty Mahmoody
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- »Es sind ungefähr 10000«, antwortete ich. Er sagte ungeduldig:
    »Sie meinen, wir sitzen hier und verschwenden unsere Zeit für 10000 Kinder? Wissen Sie, wie viele Kinder es in diesem Land gibt?« Daraufhin entgegnete ich: »Wie viele Geiseln haben wir im Libanon?« Dieser Anwalt hatte nicht in Betracht gezogen, daß die 10 000 Kinder sämtlich Bürger unseres Landes sind, denen ihre garantierten Rechte genommen wurden. Und weil es nur Kinder waren, die ein Elternteil entführt hatte, widmete man ihnen nicht die gleiche Aufmerksamkeit wie Geiseln. Nach der zweistündigen Diskussion saß der Anwalt nicht mehr mit verschränkten Armen da. Ihm war wie den anderen klargeworden, wie ernst das Thema ist. Nun wollte er helfen.
    Ähnlich wie die Teilnehmer dieser Diskussionsrunde reagierten zahlreiche andere Gruppen und Sachverständige» mit denen ich im Laufe der Jahre zu tun hatte. Alle waren 374
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    sich mit mir darüber einig, daß Kindesentführung ein Problem ist, ohne jedoch eine Lösungsmöglichkeit zu kennen. Die wollten sie von mir wissen. Der einzige Konsens, der bei einer Tagung im Büro von Senator Carl Levin erzielt werden konnte, war der, daß man davon ausging, daß die Lösungsmöglichkeiten steigen würden, wenn man sie auf Bundesebene ansiedelte. In den USA wird dieses Problem nämlich als innere Angelegenheit der einzelnen Bundesstaaten betrachtet und fällt somit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung.
    Gegen Ende des Jahres 1988 hatte ich Gelegenheit, vor einer Anwaltsvereinigung in Houghton Lake, Michigan, zu sprechen. Ich hatte gerade einige internationale Entführungsfälle erläutert, mit denen ich mich in letzter Zeit beschäftigt hatte, als eine Frau aufstand und sagte: »Wir hatten in unserem Bezirk eine Mandantin, die eine Entführung befürchtete. Ich glaubte ihr nicht.« Dann stand noch jemand auf und sagte: »Wir hatten bei uns zwei derartige Fälle.« Wie sich herausstellte, waren die beiden nicht die einzigen im Raum, die von Eltern angesprochen worden waren, welche eine Entführung ihrer Kinder ins Ausland befürchteten. Verschiedene Anwälte gaben zu, solche Befürchtungen nicht ernst genommen zu haben. Zum erstenmal wurde den Anwesenden klar: Wir haben hier bei uns in Michigan ein ernstes Problem.
    Einen Großteil des folgenden Jahres verbrachte ich auf Versammlungen, Hearings und Seminaren. In diese Zeit fiel auch meine Aussage vor einem Gericht in Florida, das mich als Sachverständige zu einem Sorgerechtsprozeß hinzuge-2ogen hatte.
    Der Parlamentarier Francis (»Bus«) Spaniola sorgte dafür, daß der Gesetzgeber sich mit diesem Problem beschaffte, und lud mich ein, vor dem Repräsentantenhaus des Staates Michigan auszusagen.
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    Unsere Bemühungen wurden schließlich am 29. November 1989 von Erfolg gekrönt, als der von uns vorgelegte Gesetzentwurf verabschiedet wurde. Soviel ich weiß, ist es das erste Gesetz zu diesem Thema in den Vereinigten Staaten. Das Gesetz räumt den Bürgern von Michigan, die mit einem Ausländer verheiratet sind, das Recht ein, wenn ihre Kinder »gefährdet« sind, einen Scheidungsantrag auch außerhalb des Kreises stellen zu können, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Diese Maßnahme soll vor allem dem nichtsorgebe-rechtigten Elternteil die Auffindung und Entführung oder Rückentführung des Kindes/der Kinder erschweren.
    Das neue Gesetz hatte natürlich eine unmittelbare Auswirkung auf mein eigenes Leben. Da ich unsere Adresse vor Moody geheimhalten wollte, hatte ich den Prozeß um das Sorgerecht immer wieder hinausgeschoben. Ich hatte nur alle sechs Monate meine einstweilige Sorgerechtsverfügung verlängern lassen. Der Richter war über diese Verlängerungsanträge nicht erfreut, aber ich umging damit die Verpflichtung, Moody schriftlich über das Sorgerechtsverfahren zu informieren.
    Sobald das neue Gesetz in Kraft war, reichte ich bei einem Gericht, das ziemlich weit von meinem Wohnort entfernt war, die Scheidung ein und beantragte das ständige Sorgerecht für Mahtab. Beide Schriftstücke wurden an die uns zuletzt bekannte Adresse Moodys in Teheran geschickt und auch an die Büroadresse von Moodys Schwager Baba Hadschi. Moody antwortete jedoch nicht. Die Scheidung wurde schließlich am 19. Juni 1991
    ausgesprochen - einen Tag vor Moodys 52. Geburtstag.
    Obwohl ich erleichtert war, das ständige Sorgerecht für Mahtab erhalten zu haben, war ich irgendwie unzufrieden. Ich hatte immer geglaubt, eine Scheidung sei der endgültige
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