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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Autoren: Detlef Pohl
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Altersrente
Mindestalter
Altersgrenze
Wartezeit
Besonderheit
Regelaltersrente
65 (ab Jg. 1947: 67)
65 bis 67
5 Jahre
Vertrauensschutz für Ältere als 1.1.1955 und Altersteilzeit vor 1.1.2007 vereinbart; Folge: »vorzeitige« volle Rente ab 65
Besonders langjährig Versicherte
65
65
45 Jahre
Einführung im Jahr 2012; Folge: »vorzeitige« volle Rente ab 65
Langjährig Versicherte
63
65 (ab Jg. 1949: 67)
35 Jahre
Vertrauensschutz für Ältere als 1.1.1955 und Altersteilzeit vor 1.1.2007 vereinbart; Folge: »vorzeitige« volle Rente ab 65; Mindestalter: 62 für Jüngere als 31.10.1949
Frauen
60 bis 63
65
15 Jahre
Vor über 10 Jahre Pfichtbeitragszeiten nach 40. Geburtstag
Altersteilzeit (ATZ) oder Arbeitslosigkeit
60 bis 63
65
15 Jahre
Vor in 10 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge oder: 1 Jahr arbeitslos nach 58,5 oder 2 Jahre ATZ
Schwerbehinderte
60 (ab Jg. 1952: 62)
63 (65 ab Jg. 1952)
35 Jahre
Schwerbehinderung oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit (bis Jg. 1950); Vertrauensschutz für Ältere als 1.1.1955 und Altersteilzeit vor 1.1.2007 vereinbart und am 1.1.2007 schwerbehindert sowie Mindestalter 60; Folge: »vorzeitige« volle Rente ab 60 (62)
    Quelle: DRV-Bund

Gibt es Rentenzuschläge wegen längerer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung?
    Kurz gesagt: ja! Grundsätzlich gilt: Für die Höhe der Rente sind vor allem die eingezahlten Beiträge entscheidend. Je mehr Beitrag in die Kasse eingezahlt wurde, desto mehr Leistungen sind zu erwarten. Doch auch Zeiten, in denen aus unterschiedlichsten Gründen kein Beitrag entrichtet wurde, können in die Wertung kommen. Solche beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten verbessern die Rente.
    Ob berufstätig, arbeitslos, nach einer Geburt oder krank: Im Laufe Ihres Lebens kommen die verschiedensten rentenrechtlichen Zeiten zusammen. Die Rentenkasse speichert sie auf Ihrem persönlichen Versicherungskonto. Beispiel Geburt: Hier übernimmt der Staat (Steuerzahler) die Pflichtbeiträge ganz allein. Und zwar in Höhe eines Durchschnittsverdieners. Diese Leistung wird für ganztägige Kindererziehung erbracht, und zwar maximal für 12 Monate bei Geburten bis 1991, für jüngere Kinder maximal 36 Monate.
    Kindererziehungszeiten
    Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Die Eltern können selbst entscheiden, ob sie Kindererziehungszeiten bei der Mutter oder beim Vater anrechnen lassen wollen.
    Arbeitslosengeld I
    Bei Arbeitslosigkeit und in anderen Lebenssituationen, in denen Sie Sozialleistungen erhalten, können für Sie Pflichtbeiträge gezahlt werden. Beispiel Arbeitslosengeld I: Seit 1992 gelten solche Zeiten grundsätzlich als Pfichtbeitragszeiten, wenn Sie im Jahr zuvor zuletzt versicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beitragszahlung allein – auf Basis von 80 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgelts.
    Arbeitslosengeld II
    Wer Arbeitslosengeld II erhält, bei dem wird der Beitrag für Zeiten bis zum 31.12.2006 aus einem festen Wert von 400 Euro berechnet. Für Zeiten seit 1.1.2007 liegt der Wert bei nur 205 Euro monatlich. Dadurch werden nur sehr geringe Rentenansprüche aufgebaut; die Rente sinkt gegenüber einer Berufstätigkeit drastisch.
    Krankheit
    Bei längerer Krankheit gilt: Auch Krankheitszeiten und die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen können je nach Zeitpunkt Anrechnungszeiten für die Rente sein.
    Die Voraussetzungen dafür wurden im Laufe der Zeit immer wieder verändert. In einigen Jahren ist der Bezug von Krankengeld maßgeblich, in anderen Jahren kann die Zeit auch ohne diesen Leistungsbezug anerkannt werden. Welche Anrechnungszeiten bei Ihnen konkret berücksichtigt werden, erfahren Sie beim Rentenversicherungsträger. Nachweisen können Sie diese Zeiten mit Bescheinigungen der Krankenkasse, eines Arztes oder dem Bewilligungsbescheid für die Reha-Maßnahme.

Verschenke ich Rente, wenn ich länger als nötig arbeite?
    Keineswegs! Jeder Monat Beitragszahlung mehr zählt für die Rente. Als grobe Richtschnur gilt: Wenn Sie die Altersrente nach Erreichen des noch gültigen Regelalters von 65 Jahren nicht beantragen, sondern bis 67 weiter arbeiten, erhöht sich Ihr Rentenanspruch um insgesamt satte 17 Prozent. Dieser Betrag ergibt sich aus Zuschlägen und verlängerter Beitragszahlung (siehe nachfolgende Tabelle).
    Was zwei Jahre Mehrarbeit an Rente bringen
Alter
Status
Konsequenz für Rente
65
Rentenantrag
100 Prozent
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