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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Autoren: Detlef Pohl
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Leistungen beansprucht werden können.
    Pensionen werden lediglich durch Gewährung eines besonderen Freibetrags, des Versorgungs-Freibetrags, begünstigt.
    So schmilzt der Versorgungs-Freibetrag ab
Jahr Pensionsbeginn
Prozentsatz 1 und Höchstbetrag (Versorgungsfreibetrag)
Zuschlag zum Versorgungs-
freibetrag
bis 2005
40,0 %, max.
3.000 €
1.000 €
2007
36,8 %, max.
2.760 €
828 €
2008
35,2 %, max.
2.640 €
792 €
2009
33,6 %, max.
2.520 €
756 €
2010
32,0 %, max.
2.400 €
720 €
2015
24,0 %, max.
1.800 €
540 €
2020
16,0 %, max.
1.200 €
360 €
2026
11,2 %, max.
840 €
252 €
2030
8,0 %, max.
600 €
180 €
2036
3,2 %, max.
240 €
72 €
2040

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Vorzeitiger Ruhestand für Beamte – geht das ohne finanzielle Einbußen?
    Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Regelaltersgrenze für Beamte ebenfalls von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Eine Anhebung dürfte auch stark belastete Berufsgruppen wie Bundespolizei, Zoll und Feuerwehr treffen, die nach geltendem Recht schon mit 60 Jahren in den Ruhestand dürfen. Jede Verschlechterung bei der gesetzlichen Rente traf letztlich immer zeitversetzt auch die Beamten.
    Beurlaubung
    Beamte können sich zwar zwischenzeitlich aus dem Job ausklinken, aber nicht auf Dauer. In Berlin etwa können sich Staatsdiener schon seit 1987 bis zu sechs Jahre unbezahlt freinehmen mit Garantie auf den Arbeitsplatz bei Rückkehr – Sabbatical als Chance des Arbeitgebers, für eine Weile Gehälter einzusparen. Inzwischen haben Beamte in fast allen Bundesländern einen Rechtsanspruch auf selbst finanzierte Freistellung.
    Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
    Scheiden Beamte aus ihrem Dienstverhältnis ohne Anspruch auf Pension aus – insbesondere nach den bis zu drei Probejahren –, so werden sie in der gesetzlichenRentenversicherung nachversichert. Dann wird so getan, als wären sie immer gesetzlich versichert gewesen. Diese Nachversicherung bezahlt einzig und allein der bisherige Dienstherr.
    Vorzeitiger Ruhestand
    Wer gesund und arbeitsfähig ist, kann als Beamter meist (zu den Ausnahmen vgl. unten) nicht vorzeitig den Dienst quittieren. Es sei denn, Sie sind dauerhaft dienstunfähig. Häufiger Fall: Nervenleiden oder Burn-out-Syndrom. In diesem Fall klappt die Frühpensionierung nach langwieriger Krankschreibung und gegebenenfalls mehreren Kuren. Am Ende entscheidet nicht der Hausarzt über die Frühpensionierung, sondern ein Amtsarzt. Laut Deutschem Beamtenbund muss sich jeder Beamte nach Weisung der Behörte ärztlich untersuchen lassen, falls Zweifel über die Dienstunfähigkeit bestehen. Er sei sogar verpflichtet, sich auch beobachten zu lassen, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält.
    Auch hier ist vorzeitiger Ruhestand möglich:
Schwerbehinderte: Ein Beamter, der schwerbehindert ist und das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann auf seinen Antrag hin in den Ruhestand versetzt werden.
Antrag ab 63: Hat ein Beamter das 63. Lebensjahr vollendet, kann er Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, verringert sich die Pension des Beamten um 3,6 Prozent für jedes Jahr, in dem er vor 65 (bei Schwerbehinderung oder Dienstunfall: vor 63) in den Ruhestand tritt. Diese Minderung, der so genannte Versorgungsabschlag, ist auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.

Vorzeitige Altersrente – an wen muss ich mich wenden?
    Kurz gesagt: Erster Ansprechpartner ist immer Ihr Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (kostenlos). Auch private Rentenberater helfen (Honorar wie Rechtsanwälte). Vor allem, um die Entscheidung zu erleichtern, werden in der Beratung die Konsequenzen ausgemalt. Die Altersrente zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt oder vorzeitig beantragen? Als Voll- oder als Teilrente? Antworten auf diese Fragen beeinflussen natürlich die Höhe der Rente und den Zeitpunkt des tatsächlichen Ruhestandsbeginns.
    Spätere Inanspruchnahme der Rente
    Die Checkliste gibt Ihnen eine erste Orientierung. Als grobe Richtschnur gilt: Wenn Sie die Altersrente nach Erreichen des Mindestalters nicht beantragen, erhöht sich Ihr Anspruch auf die Rente bei 40 zurückgelegten Versicherungsjahren durch die weitere Beitragszahlung bis zum Alter von 67 pro Jahr um etwa 2,5 Prozent. Nehmen Sie die Rente erst später in Anspruch, verringert sich außerdem der Rentenabschlag.
    Jeder vorgezogene Monat Altersrente kostet dagegen lebenslänglich 0,3 Prozent Abschlag.
    Konsequenzen vorgezogener
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