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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Autoren: Detlef Pohl
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Prozent (3,6 Prozent pro Jahr).

Altersteilzeit – wie wirkt sie sich auf das Einkommen und die Altersrente aus?
    Auf das Einkommen wirkt sich Altersteilzeit (ATZ) zunächst günstig aus. Man arbeitet im Durchschnitt nur noch die Hälfte der Zeit. Im Durchschnitt heißt das: Die erste Hälfte der Zeit wird meist weiter voll gearbeitet (Berufsphase), in der zweiten Hälfte gar nicht mehr (Ruhephase). Für die insgesamt nur noch halbe Arbeitszeit gibt es jedoch mehr als 50 Prozent des bisherigen Entgelts: Der Arbeitgeber muss nämlich per Altersteilzeitgesetz den halbierten Verdienst auf mindestens 70 Prozent und die Rentenversicherungsbeiträge auf 90 Prozent aufstocken. Manche Branchen wie Metall/Elektro stocken freiwillig beim Gehalt auf 82 Prozent und den Rentenbeiträgen auf 95 Prozent auf. Letzteres wirkt sich überwiegend sehr positiv auf die spätere Altersrente aus.
    Allerdings sind die meisten Arbeitgeber nicht automatisch Gutmenschen, sondern lassen sich die Aufstockung fürstlich von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung – und damit von den Berufstätigen und den Steuerzahlern – bezahlen: Auf Antrag erhalten sie bis zu sechs Jahre lang die Aufstockungsbeträge zum Verdienst und zum Rentenversicherungsbeitrag zurückerstattet. Voraussetzung:
Die Altersteilzeitarbeit beginnt bis Ende 2009 und
der Arbeitgeber besetzt den vom Altersteilzeit-Arbeitnehmer freigemachten Platz wieder mit einem gerade Ausgebildeten oder Arbeitslosen.
    Auswirkungen auf die Rente
    Auf die Rente wirkt sich Altersteilzeit einerseits positiv aus, da nur 50 Prozent Leistung und eigener Beitrag aufgewendet werden und der Arbeitgeber weitere 40 Prozent Rentenbeitrag aufstockt. Für 25 Prozent eigenen Beitragsaufwand erhält der Arbeitnehmer insgesamt immerhin 90 Prozent Rentenanspruch. Unterm Strich bleibt aber ein Minus von 10 Prozent gegenüber der vollen Berufstätigkeit. Dies verringert die Altersrente entsprechend. Zudem drohen lebenslange Rentenabschläge, falls nach der Altersteilzeit die reguläre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.
    Wie sich Altersteilzeit auf die Rente auswirkt

Arbeitnehmer, geboren im Juni 1949, leistet seit Juli 2007 Altersteilzeitarbeit im Sechs-Jahres-Blockmodell.
= derzeitiger Monatsverdienst:
1.553 Euro (brutto)
(nach Aufstockung durch Arbeitgeber auf 85 Prozent des bisherigen Netto)

ab Juli 2010 wechselt Arbeitnehmer
in dreijährige Freistellungsphase
1.553 Euro (brutto)

ab Juli 2013 kann er in Rente nach Altersteilzeit gehen, hat Anspruch auf reguläre Altersrente (65 Jahre + 3 Monate) aber erst ab
Oktober 2014

lebenslanger Rentenabschlag
4,5 Prozent

Wird die Rente ohne Verlust auch ins Ausland überwiesen?
    Rentner sind nicht an Grenzen gebunden, ebenso wenig die Rentenzahlungen. Eine deutsche Altersrente wird – falls gewünscht – überall hin überwiesen – auf ein Konto Ihrer Wahl. Gebühren für die Überweisung muss der Rentenversicherungsträger bezahlen. Im Einzelfall kann die Empfängerbank im Ausland allerdings Extra-Gebühren berechnen, die dann der Kontoinhaber zu zahlen hat.
    Vorübergehender Auslandsaufenthalt
    Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland gibt es mit der Rentenzahlung keine Probleme: Die Rente wird in der gleichen Höhe wie in Deutschland überwiesen. Wer dagegen seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen will, sollte sich frühzeitig mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Rentenanspruch und Rentenhöhe könnten eingeschränkt sein. Dies hängt vor allem von der Staatsangehörigkeit, den rentenrechtlichen Zeiten, Geburtsdatum, Zeitpunkt der Auswanderung und dem Land ab, wo es Sie hinzieht.
    Vor allem Empfänger von Erwerbsminderungsrente haben erhebliche Einbußen zu befürchten, weil der Arbeitsmarkt im Ausland für die Prüfung des Rentenanspruchs nicht berücksichtigt wird. Ausnahme: In allen EU-Staaten sowie in folgenden Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gilt diese Einschränkung nicht: Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile,Israel, Japan, Kanada (und gesondert für die Provinz Quebec), Kroatien, Marokko, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Südkorea, Türkei, Tunesien, USA.
    Dauernder Wohnsitz im Ausland
    Im Allgemeinen gibt es bei der Überweisung der Altersrente ins Ausland bei dauerndem Wohnsitz im Ausland keine Einschränkungen, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten bzw. die Staatsangehörigkeit des Landes angenommen wird, das Mitglied der EU ist oder mit Deutschland durch ein Sozialversicherungsabkommen
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