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Unser Baby, das erste Jahr - das erste Jahr

Unser Baby, das erste Jahr - das erste Jahr

Titel: Unser Baby, das erste Jahr - das erste Jahr
Autoren: Gräfe und Unzer <München>
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siegenügend Milcheiweiß aufgenommen haben) der sogenannte Guthrie-Test vorgenommen. Dazu werden aus der Ferse Ihres Babys 6 Tropfen Blut entnommen und dann in Speziallabors überprüft. Wird dabei eine Stoffwechselerkrankung erkannt, leitet man sofort die Behandlung ein. Außerdem dient der Test zur Früherkennung einer Schilddrüsenunterfunktion, die unbehandelt ebenfalls zu bleibenden geistigen Schäden führen kann.
    Wichtig!
    Der Guthrie-Test ist ein absolutes Muss für jeden Säugling. Sollten Sie mit Ihrem Baby vor dem 5. Lebenstag die Klinik verlassen wollen, sprechen Sie sich bitte ab, wer den Test dann abnimmt und einschickt – die Klinik, die freiberufliche Hebamme, Ihr Kinderarzt – ganz egal, nur nicht vergessen!
Weitere Untersuchungen
    Bevor Sie die Klinik verlassen, wird der an Ihrer Entbindungsklinik tätige Kinderarzt die zweite Vorsorgeuntersuchung U2 vornehmen (siehe > ) und, wenn Sie nicht dabei sein können, Ihre Fragen später beantworten. An vielen Häusern führt der Kinderarzt, wenn er Ihr Baby nicht schon im Kreißsaal untersucht hat, die U1 binnen der ersten 24 Stunden noch einmal durch.
    ● Sollten Sie die Geburtsklinik vor dem 5. Tag verlassen, müsste die U2 bei dem Kinderarzt Ihrer Wahl in dessen Praxis durchgeführt werden.
Behördengänge nach der Geburt
    Ihr Kind ist auf der Welt. Für die Behörden wird es aber erst existent, wenn Sie es beim Standesamt des Geburtsortes angemeldet haben. Das sollte innerhalb der nächsten 7 Tage nach der Geburt erledigt werden.
    ● Oft übernimmt das Krankenhaus automatisch die Meldung, deshalb gehört das Familienstammbuch schon in Ihren Klinikkoffer.
    ● Das Standesamt braucht die Geburtsbescheinigung von Hebamme oder Klinik, ggf. die Heiratsurkunde, das Familienstammbuch und den Personalausweis des Vaters.
    ● Am einfachsten, der Vater meldet das Kind an. Es kann aber auch die Mutter oder jede andere Person sein (Hebamme, Arzt), die bei der Geburt zugegen war.
    Angegeben werden müssen:
    ● Ort, Tag und Stunde der Geburt
    ● Geschlecht des Kindes
    ● Vor- und Familiennamen des Kindes und der Eltern
    ● Wohnort der Eltern
    ● Heiratsurkunde
    ● Vaterschaftsanerkennung (nicht nötig bei Verheirateten)
    Übrigens: Auf den Familiennamen für das Kind müssen sich die Eltern bei derAnmeldung festlegen, den oder die Vornamen können Sie nachreichen, wann Sie wollen. Das Standesamt leitet die Meldung an das Amt weiter, wo Ihr Familienbuch geführt wird, beziehungsweise bei Alleinerziehenden, wo die Geburt der Mutter beurkundet ist.
    Für alleinerziehende Mütter
    Das Krankenhaus oder eine Person Ihres Vertrauens kann, ausgestattet mit Ihrer Vollmacht und Ihrem Personalausweis, die Meldung beim Standesamt machen.
    Statt Heiratsurkunde braucht das Amt die Geburtsurkunde der Mutter. Es leitet die Meldung an dasjenige Standesamt weiter, wo die Geburtsurkunde der Mutter ausgestellt ist.
    Die ledige Mutter muss den Namen des Vaters nicht nennen. Sie verzichtet damit aber auf Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater und riskiert, dass ihre eventuelle Sozialhilfe gekürzt wird.
Wo Sie Ihr Kind außerdem melden müssen
    Nach der Anmeldung beim Standesamt bekommen Sie die Geburtsurkunde mit mehreren Abschriften, denn Sie melden Ihr Kind noch bei weiteren Stellen:
    ● Den Arbeitgebern sollten Sie die Geburt bekanntgeben. Manchmal gibt’s zusätzliche Urlaubstage für den Vater. Außerdem wird der Mutterschutz wirksam. Fordern Sie die Steuerkarte an.
    ● Beim Finanzamt das Kind in die Steuerkarte eintragen lassen: vom Geburtsmonat an zahlen Sie weniger Steuern.
    ● Beim Arbeitsamt den Antrag auf Kindergeld stellen. Sind Sie arbeitslos, sollten Sie die Geburt hier melden.
    ● Bei der Erziehungsgeldstelle das Erziehungsgeld oder Familienbeihilfe beantragen.
    ● Meldung bei der Wohngeldstelle und dem Sozialamt kann zu einer Erhöhung der Bezüge führen.
    Mehr über Ihre Rechte ab hier > .
Wie geht’s zu Hause weiter?
    Der ersehnte Moment ist da: Sie dürfen mit Ihrem Baby endlich nach Hause. Doch statt des erhofften Glücksgefühls kommt allzu oft das heulende Elend. Zu groß ist der Kontrast zwischen geregelter Klinikwelt und Ihrem Zuhause, in dem Sie für alles verantwortlich sind. Zu gewaltig die Veränderung, die sich in Ihrem Geist und Ihrem Körper in den letzten Tagen ereignet hat. Denn Ihr Zuhause und Ihre Familie sind dieselben geblieben – nur Sie selbst haben sich verändert. Sie können nicht gleich so weitermachen wie zuvor. Das
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