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Unser Baby, das erste Jahr - das erste Jahr

Unser Baby, das erste Jahr - das erste Jahr

Titel: Unser Baby, das erste Jahr - das erste Jahr
Autoren: Gräfe und Unzer <München>
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(für Neuverträge ab 2012 dem vollendeten 62. Lebensjahr) fällig wird, unterliegt nur die Hälfte der Erträge der Besteuerung.
    ● Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dann für den erwerbstätigen Elternteil notwendig, wenn Sie einen Beruf ausüben, in dem Sie für diesen Fall gar nicht oder nur unzureichend abgesichert sind.
    ● Ein Sparbuch für Ihr Kind anzulegen ist nicht zu empfehlen. Besser: der Sparbrief oder andere festverzinsliche Anlagen. Übrigens, wenn Kinder Kapitalerträge haben, steht Ihnen der volle Steuerfreibetrag von derzeit insgesamt 8.501 € zu. Dies setzt aber voraus, dass die Papiere auch auf Ihre Kinder überschrieben sind. Ausbildungsversicherungen bieten in der Regel nur geringe Rendite, stellen aber eine gute Investition in die häufig kostspielige Berufsausbildung Ihres Kindes dar.
    ● Eine Unfallversicherung für Hausfrau oder Hausmann und Kind ist sinnvoll. Kinder sind nur bei Unfällen in Schulen oder Kindergärten sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Etwa zwei Drittel aller Unfälle passieren aber im privaten Bereich. Und dass ein Ausfall von Hausfrau oder Hausmann hohe Kosten mit sich bringt, liegt auf der Hand.
    Wichtig!
    In Ihre Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Hausratversicherung ist Ihr Kind automatisch eingeschlossen.
    Welche Krankenversicherung für das Baby?
    Grundsätzlich können Sie Ihr Kind gesetzlich oder privat versichern. Wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind, ist das Kind automatisch beitragsfrei mitversichert. Sind beide Eltern privatversichert, müssen sie, gegen einen gesonderten Beitrag, auch ihr Kind privat versichern. Wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist, hängt es von der Höhe der Einkommen ab, ob das Kind gesetzlich beitragsfrei mitversichert werden kann oder privat versichert werden muss. Informieren Sie sich darüber bei Ihrer Kasse.

    So lästig der »Bürokratiekram« auch ist – er bietet Ihnen und Ihrem Kind Sicherheit bei den ersten Schritten ins gemeinsame Leben.



Die Autoren

    Dagmar Freifrau von Gramm ist Diplom-Ökotrophologin, Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Fachjournalistin für Ernährung und Kinderthemen und Kochbuch-Autorin. Im Gräfe und Unzer Verlag erschienen von ihr unter anderem die GU Küchenratgeber »Kochen für Babys«, »Richtig essen in der Stillzeit« und Das große GU Kochbuch »Kochen für Kinder«. Als Mutter von 3 Söhnen bringt sie nicht nur ihre große fachliche, sondern auch ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit den Problemen des ersten Babyjahres mit ein. www.dagmarvoncramm.de
    Prof. Dr. med. Eberhard Schmidt war Mitglied der »Nationalen Stillkommission«, viele Jahre Leiter der Uni-Kinderklinik Düsseldorf und betreute die Neugeborenen-Abteilung einer Düsseldorfer Entbindungsklinik. Als 4facher Vater und Großvater sammelte er auch privat praktische Erfahrungen.
    Elisabeth Schmidt ist seit 1993 als Rechtsanwältin tätig und Tochter von Professor Eberhard Schmidt. Sie hat sich auf Familienrecht spezialisiert. Zusätzlich arbeitet sie als Mediatorin und vertritt als Verfahrensbeistand Kinder vor Gericht, wenn diese in den Konflikt ihrer Eltern hineingeraten. Seit 2001 arbeitet sie in eigener Kanzlei in Berlin.
    www.e-schmidt.biz

    Univ. Prof. em. Dr. med. Dr. h.c. Hubertus von Voß ist ein ehemaliger Schüler und Mitarbeiter von Professor Eberhard Schmidt und selbst Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin sowie Rehabilitationswesen. Er war Lehrstuhlinhaber des einzigen Lehrstuhls in Deutschland für Soziale Pädiatrie und Jugendmedizin der Universität München (LMU) im Kinderzentrum München, das er über 18 Jahre leitete. Über vier Jahrzehnte seiner beruflichen Tätigkeit hatte er das Ziel für Kinde und deren Familien Fachwissen zu vernetzen und die Medizinersprache verständlich zu machen. Seit fast 20 Jahren ist er Vorsitzender von Kindernetzwerk e.V. und hat mit anderen daran gearbeitet, der Elternstimme im medizinisch-ärztlichen Bereich Gehör zu verschaffen. Bis heute geht es ihm darum, dass Eltern gemeinsam die Verantwortung für „Unser Baby“ übernehmen und dabei die Sicherung des Kinderwohls nicht aus dem Auge verlieren. Prof. von Voß ist verheiratet, Vater von zwei erwachsenen Söhnen und hat drei Enkelkinder.
Wichtiger Hinweis
    Dieser GU Ratgeber gibt Rat und Hilfe für das erste Jahr mit dem Baby. Sie sind aufgefordert, selbst zu entscheiden, ob und inwieweit Sie den Empfehlungen folgen wollen. Bei
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