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Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Titel: Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
Autoren: Hans-Lothar Merten
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gutes Geld für eine einmalige Fondsanlage. Und das in Zeiten stark fallender Bankmargen.
    Trotz hoher Gebühren ist die Rechnung auch für Steuersünder attraktiv: Sie bekommen ihr Schwarzgeld nach gut einem Jahrzehnt aus der Illegalität und erwirtschaften dabei noch eine Rendite. Juristische Risiken haben sie nicht zu befürchten. Es besteht zwar ein Marktrisiko hinsichtlich der Wertschwankung des Fonds, das lässt sich aber durch Streuung auf verschiedene Fonds reduzieren. Eine Option, über die Steuersünder, die einen Weg aus ihrer „Steuervergesslichkeit“ suchen, mit ihrer Auslandsbank sprechen sollten.
Sechste Option: Kauf effektiver Stücke
    Mit einer Million Euro Bargeld zur Bank zu gehen und sich dafür im Gegenzug effektive Stücke (Wertpapiere) aushändigen zu lassen – die Zeiten dafür sind vorbei. Wer Schwarzgeld in Wertpapiere eintauschen will, braucht heute erst einmal eine Bankverbindung. Damit wird der „Deal“ bankintern erfasst, er ist also auch später noch für Steuerfahnder nachvollziehbar. Wer diese Option dennoch wählt, sollte darauf achten, dass es sich bei den effektiven Stücken entweder um die schon beschriebenen thesaurierenden deutschen Fonds handelt oder um Papiere einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft, die die während der Haltezeit anfallende Abgeltungsteuer bereits an der Quelle einbehält und abführt. Von Papieren Luxemburger Anlagegesellschaften sollte man die Finger lassen. Und: Man braucht einen sicheren Aufbewahrungsort für die Zeit, bis die Verjährungsfrist eintritt.
Siebte Option: Lebensversicherungen in Liechtenstein oder Luxemburg
    Wer eine Lebensversicherung nutzen will, sollte sie in jedem Fall in dem Land abschließen, in dem das gewählt Modell zu Hause ist. Bei einer liechtensteinischen Lebensversicherung käme man dann beispielsweise automatisch auch in den Genuss des Konkursprivilegs (siehe Seite 255). Dieser Vorteil fällt weg, wenn man einen deutschen Vermittler einschaltet. Bei der langen Haltefrist müssen Steuersünder aber damit rechnen, dass sich zwischenzeitlich die steuerliche Situation für Lebensversicherungen ändert oder neue Meldepflichten eingeführt werden, um die Inhaber beziehungsweise Begünstigten der Versicherungen zu enttarnen.
    Damit die Lebensversicherungen später auch steuerlich anerkannt werden, müssen sie in jedem Fall das biometrische Risiko (Schutz gegen Todesfall) im Sinne des deutschen Steuerrechts abdecken. So wird verhindert, dass die individuelle Vermögensverwaltung mit den Steuervorteilen einer Versicherung verknüpft wird.
Achte Option: Auslandsgesellschaften, Stiftungen, Trusts
    Immer mehr Länder und auch Steueroasen gehen dazu über, die tatsächlichen Eigentümer beziehungsweise Begünstigten von Gesellschaftskonstruktionen auf Anfrage offen zu legen. Zwar funktioniert diese Option derzeit beispielsweise noch über den Umweg Panama. Doch niemand weiß, wie lange der mittelamerikanische Staat und andere derzeit noch sichere Steueroasen dem internationalen Druck im Zusammenhang mit Steuerdelikten standhalten können. Und: Dieser Weg ist wegen der langen Laufzeit der Steuerverjährung in jedem Fall mit großen Risiken behaftet.
Neunte Option: Wegzug ins Ausland
    Der Wegzug in ein anderes Land, in dem es eine Abgeltungsteuer gibt, ist sicherlich die eleganteste Option. Die Frage nach der Herkunft des aus dem Ausland mitgebrachten Geldes wird in einem Land mit Abgeltungsteuer kein Thema sein, denn auf die laufenden Erträge werden sofort Steuern gezahlt. Welches Zuzugsland wäre bei den heutigen Schuldenlasten daran nicht interessiert? Österreich mit einer Zinsabschlagsteuer von 25 Prozent böte sich da beispielsweise an. Außerdem ist die Umstellung nicht zu groß: gleiche Sprache, gleicher Kulturkreis und kurze Wege zu den Freunden in der alten Heimat. Aber: Deutsche unterliegen bei einer Umsiedlung ins Ausland der Wegzugbesteuerung (siehe Seite 49). Zudem können sie trotz Wegzug für die Steuerhinterziehung in Deutschland belangt werden, die Verjährungsfrist von zehn Jahren gilt auch hier. Der große Vorteil: Schwarzgeld wird sofort zu Weißgeld, das dann in jedweder Form investiert werden kann.
In Kürze: Was Anleger mit Schwarzgeld im Ausland wissen sollten
    Wer sich als Steuerpflichtiger im Steuerdschungel verirrt hat, sollte wissen, dass neben den im Buch angeführten Hindernissen im Einzelfall weitere Gefahren drohen, wie das folgende etwas andere Glossar zeigt.
Auslandsimmobilien
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