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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten
Autoren: Anne Nina Schmid
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Kuhfladen wirklich beseitigt?
    Mit dieser ungewöhnlichen Frage musste sich ein Gericht beschäftigen, das einen Vertrag unter Nachbarn auszulegen hatte, die sich ursprünglich darauf verständigt hatten, dass derjenige, der Vieh über die Straße treibt, die dadurch entstehenden Verschmutzungen zu beseitigen hat. Ein Nachbar war der Ansicht, es genüge, die Kuhfladen mit der Schaufel zu entfernen. Seine Vertragspartner waren anderer Meinung und verklagten ihn, als er uneinsichtig blieb. Das Gericht entschied, dass zwar nicht alle ungewöhnlichen Verfärbungen als Verunreinigungen anzusehen und zu beheben seien, doch verlangt werden könne, dass Anhaftungen stets gründlich mit einer Kehrmaschine und nicht nur mittels einer Schippe beseitigt werden. (Landgericht Köln)
    Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben ...
    Drama im Froschteich - Nachbar ärgert sich über quakenden Frosch und erschießt den völlig unschuldigen Knötti
    Andreas van Straelen ist stolzer Besitzer von etwa 30 Fröschen, darunter Teich-, Gras-, Spring- und Moorfrösche. Leider hat direkt neben ihm ein Froschhasser sein Zuhause. Sein Nachbar kann den Froschtick nicht verstehen, ihn nervt das nächtliche Quaken der Kröten, die es locker mit dem Lärmpegel eines Rasenmähers aufnehmen können. In der Nacht zum 2. Juli 2010 hörte van Straelen Schüsse vom Nachbarbalkon. Am nächsten Morgen fand er seinen Frosch Knötti tot auf, das Einschussloch einer Luftgewehrkugel im Rücken. Van Straelen rief die Polizei, Knötti brachte er in seine Tiefkühltruhe, um ihn als Beweismittel für den nachfolgenden Strafprozess zu konservieren. Seinen Nachbar zeigte er an. Der Nachbar wurde schließlich wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Vom Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wurde er freigesprochen, der Nachbar hatte zu Protokoll gegeben, sich den Tod des Frosches nicht erklären zu können, er habe jedenfalls nicht geschossen, und der Richter hatte keine Lust, eine Obduktion des tiefgefrorenen Knöttis anzuordnen. Besonders tragisch an dem Fall ist, dass es mit Knötti nun wirklich einen Unschuldigen traf, da Knötti an einem seltenen Gendefekt litt und er gar nicht quaken konnte. Immerhin, Knötti war das einzige Opfer des nächtlichen Feuerüberfalls, alle anderen Frösche kamen
mit dem Leben davon, ein weiterer Teichbewohner wurde aber beim nächtlichen Feuerüberfall angeschossen, er verlor dabei einen Froschschenkel und hört jetzt auf den Namen Ahab. Van Straelen hat ihn nach dem einbeinigen Kapitän benannt, der gegen den Wal Moby Dick kämpfen musste. (Amtsgericht Krefeld)
    Klage auf Abriss einer »störenden« zwölf Quadratzentimeter großen Ecke
    Das Brandenburger Oberlandesgericht musste sich aufgrund der Klage mehrerer Eigentümer eines Waldstücks mit der Frage befassen, ob der Abriss eines zwölf Quadratzentimeter umfassenden, auf das 300 Hektar große klägerische Waldgrundstück bei Templin ragenden Teils einer Hausecke verlangt werden kann. Das Landgericht Neuruppin hatte zuvor den eckenbesitzenden Nachbarn dazu verurteilt, diesen etwa briefmarkengroßen Teil seines Hauses zu entfernen. Die Berufungsrichter wiesen die Klage ab. Der mit dem Abriss verbundene Aufwand stehe »in einem groben Missverhältnis zu dem dadurch zu gewinnenden Vorteil« für die Eigentümer des Waldes. Diese hatten behauptet, den vom Nachbarn zu Unrecht für seinen Hausanbau beanspruchten Platz für den Abtransport von Holz nutzen zu wollen. Dies wies das Gericht als unglaubwürdig zurück, weil gleich daneben ein sieben Meter breiter Weg liege. Immerhin, von einer Befassung des Bundesgerichtshofs mit dieser Frage ist bislang nichts bekannt geworden. (Oberlandesgericht Brandenburg)
    Riskante Nachbarschaftshilfe
    Bevor er sich für zwei Monate ins Krankenhaus begab, hatte ein Junggeselle sicherheitshalber der Nachbarin seinen Wohnungsschlüssel überreicht. Sie möge die Wohnung bitte »in Ordnung« halten, hatte er noch gesagt. Unter »in Ordnung halten« verstand die gute Frau aber offensichtlich etwas ganz anderes: Sie räumte erst einmal gründlich auf und ließ dann gleich mehrere Möbelstücke, darunter zwei Sofas und eine Polstergarnitur, von der Sperrmüllabfuhr abholen. Denn diese seien vergammelt, verstümmelt und verrostet gewesen. Dass der Mann bei seiner Rückkehr aus der
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