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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten
Autoren: Anne Nina Schmid
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gegen Anwälte, aber ein Rabbinergericht in Jerusalem ist doch tatsächlich der Auffassung, dass ein streunender Hund eine Anwaltsseele besäße und deshalb zu töten sei. Ein Anwalt hatte die Rabbiner vor 20 Jahren beleidigt. Er wurde deshalb von ihnen dazu verflucht, dass seine Seele in einen Hundekörper übergehen muss. Als nunmehr ein Hund in ein örtliches Gericht eindrang und sich nicht mehr vertreiben
ließ, war den Rabbinern rasch klar, dass es sich um den Anwalt von damals handeln müsse. Da Hunde als unrein gelten und getötet werden dürfen, machten die Rabbiner nun kurzen Prozess und verhängten das Urteil: Tod durch Steinigung.
    Hände weg von Mülleseln!
    Dass man sich besser nicht mit ausländischen Eseln anlegt, musste ein zehn Jahre alter Bub im Tunesienurlaub auf die schmerzliche Tour erfahren. In der als besonders kinderfreundlich beworbenen Hotelanlage entdeckte er bei einer kleinen Abenteuerexkursion auf einer Wiese hinter der Hotelküche einen dort angepflockten Esel und hielt ihn wohl für ein Streicheltier des Hotel-Kinderklubs. Weit gefehlt. Als er sich dem Tier mit ausgestreckter Hand näherte, biss dieses ihm, statt freudig seine Streicheleinheiten zu empfangen, ohne Umschweife deftig in den Unterarm.
    Die daraufhin erhobene Schmerzensgeldklage des Jungen wurde jedoch abgewiesen. Zum einen, weil das Hotel vortrug, das Tier gehöre überhaupt nicht zur Anlage, sondern einem Dritten, der mit dessen Hilfe den Müll vom Hotelstrand wegschaffe. In einem Land wie Tunesien stellten Esel eben landestypische Arbeitstiere dar, da dürfe man nicht automatisch davon ausgehen, dass es sich um ein kinderfreundliches Streicheltier handle. Und zum anderen sei das Tier ansonsten immer gutartig gewesen, sodass der Biss nur dadurch zu erklären sei, dass der Bub den Esel wohl geärgert und drangsaliert habe. Das Gegenteil konnte der junge Kläger mangels Zeugen leider nicht beweisen. (Oberlandesgericht Celle)
    Vom Affen gebissen
    Noch ein Beißerfall: Bei einem Zoobesuch entdeckte Frau S. ein Affengehege, das von sechs Totenkopfäffchen bewohnt wurde. Da es sich dabei um ein sogenanntes Freilaufgehege handelte, welches von den Besuchern über eine Schleuse betreten werden durfte, begab sie sich hinein. Kaum im Käfig, sprang ihr auch schon eines der Äffchen auf den Kopf. Vor lauter Schreck riss die Dame reflexartig beide Hände hoch. Dies erschreckte wiederum den Affen derart, dass er ihr, wohl ebenfalls reflexartig, in die linke Hand biss. Der gebissene Zeigefinger infizierte sich, und die Frau musste sich in der Folge ganze zwei Wochen stationär in einer Klinik behandeln lassen. Um den dadurch entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, verklagte ihre Krankenkasse daraufhin die Zoobetreiberin.
    Die Klage wurde abgelehnt. Argument: Am Eingang des Geheges befanden sich zahlreiche Warnschilder, hätte die Frau diese beachtet und sich entsprechend im Gehege verhalten, also z.B. nicht die Hände ruckartig nach oben gerissen, so wäre es zu dem Biss nicht gekommen.
    Recht amüsant liest sich dabei der Sachverhalt der Entscheidung, denn demnach muss es sich bei den Warnschildern um einen wahren Schilderwald gehandelt haben. Hier einige Beispiele: »Betreten auf eigene Gefahr«, »Affen sind sehr neugierig, können aber auch empfindlich zubeißen!«, »Bitte Ruhe! Machen Sie keinen Lärm und keine hastigen Bewegungen!« und »Hände weg! Auch kleine Affen können empfindlich zubeißen!«. Zusätzlich zu den Texten waren auf diesen Schildern Bilder angebracht, die u.a. einen blutenden Finger sowie einen brüllenden Affen
symbolisieren. Na, wenn das mal keine ordentlichen Warnhinweise waren ... (Landgericht Magdeburg)
    Crash mit Eichhörnchen ist kein Wildunfall
    Eine Autofahrerin kam ins Schleudern und zerstörte dabei ihr Auto. Die Fahrerin behauptete, dass kein Fahrfehler vorgelegen habe, sondern ihr Auto mit einem »Jagdwild« zusammengestoßen sei. Unfälle mit Jagdwild werden von den Versicherungen als unvermeidbar eingestuft, alle daraus resultierenden Schäden im Regelfall ersetzt. Da der Pkw aber keinerlei offenkundige Kollisionsspuren mit einem Wildtier aufwies, warf die Versicherung der Frau einen Fahrfehler vor und zahlte statt der verlangten 7000 Euro nur 1000 Euro. Daraufhin wurde vom Gericht eine DNS-Analyse am Fahrzeug veranlasst. Ein Sachverständiger stellte in der Tat
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