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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten
Autoren: Anne Nina Schmid
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Tunesienurlaub in einem 5-Sterne-Hotel gebucht hatte. Hotelmäßig war so weit alles in Ordnung. Bald schon wurde die Idylle aber jäh gestört durch einige Gäste, die durch ihr »einfach strukturiertes Niveau« unangenehm auffielen. Diese hatten ursprünglich das benachbarte 3-Sterne-Hotel gebucht, dann aber wegen dessen Überbuchung ein Upgrade in das 5-Sterne-Etablissement erhalten. Dort erschienen sie nun ungehobelt, aber munter in Badekleidung zum Essen, strömten Körpergeruch aus und rülpsten vor sich hin. Das fand der Kläger unerhört und verlangte deshalb vom Reiseveranstalter eine Reduzierung seines Urlaubspreises.
    Aber selbst ein hanseatischer Richter konnte dafür kein Verständnis aufbringen. Man lebe nun mal im Zeitalter des Massentourismus, und da sei es eben allen Bevölkerungsschichten
möglich, Fernreisen anzutreten. Ein spezielles Luxushotel-Publikum gäbe es schon lange nicht mehr. Eine gewisse Prise Süffisanz lässt sich aber zwischen den Zeilen des Urteils dennoch herauslesen: Bei einem Preis von rund 900 Euro pro Person für 14 Tage Urlaub inklusive Flug und Halbpension hätte der Kläger doch wohl nicht davon ausgehen können, dass man sich »ausschließlich unter besonders wohlbetuchten Mitreisenden aufhalten werde«. (Amtsgericht Hamburg)
    Blondine mit grünem Haar
    Mit diesem Effekt hatte eine Blondine im Spanienurlaub nicht gerechnet: Nach einem erfrischenden Bad im Hotelpool entstieg sie dem kühlen Nass eher wie eine Meerjungfrau. Denn das zu stark gechlorte Wasser hatte ihre blondierten Haare grün anlaufen lassen!
    Solche unfreiwilligen »Beauty-Treatments« gehen jedoch zu weit, fand das Gericht. Interessanterweise musste sich die Dame zwar ein gewisses Mitverschulden anrechnen lassen, da der (vermutlich männliche) Richter der Meinung war, sie hätte eine Bademütze tragen sollen, der Reiseveranstalter wurde aber dennoch zu einer Reisepreisminderung verurteilt. (Amtsgericht Bad Homburg)
    Keine Garantie für Sonnenschein
    Auch wenn der Reiseprospekt Sonnenschein und Wärme verspricht, der Wettergott muss sich daran nicht halten. Und entsprechend kann auch der Reiseveranstalter nicht verklagt werden, wenn es im Urlaub einmal regnet. Das bekam ein Reisender nun gerichtlich und schwarz auf
weiß bestätigt. Seine Klage, ihm sei das Wetter am Roten Meer zu kühl und regnerisch gewesen, wies das Gericht ab. Schlechtes Wetter mag einem zwar den Urlaub »verregnen«, begründet aber keine Schadensersatzpflicht. (Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt)
    Flugverbot bei Deo-Versagen
    Airport Honolulu. Rückflug nach Düsseldorf. Als der Sitznachbar neben ihr Platz nimmt, verschlägt es der Passagierin den Atem. Ein für sie unerträglicher Körpergeruch schlägt ihr entgegen. Sie beschwert sich beim Flugbegleiter. Dieser fordert den Sitznachbarn auf, sich umgehend ein frisches Hemd anzuziehen. Nur, woher nehmen, wenn sich sämtliche frische Kleidung im Koffer und dieser im Gepäckraum des Flugzeugs befindet? Es sind nur noch zwei Minuten bis zum Start, aber der Steward beschließt kurzerhand, den miefenden Herrn des Flugzeugs zu verweisen. Quasi winke-winke wegen stinke-stinke ...
    Da der Mann deshalb erst einen Tag später als geplant wieder in der Heimat landen konnte, verklagte er die Fluggesellschaft auf Schadensersatz. Die erste Instanz wies seine Klage ab. Denn der Kläger habe selbst vorgetragen, dass er bei tropischen Temperaturen in Honolulu mit drei Koffern zum Flughafen gefahren sei und sich dann in nicht klimatisierten Räumen aufgehalten habe. Schon dieser Schilderung lasse sich doch entnehmen, dass es hier »nicht allein um ein paar Schweißtropfen ging«. Die zweite Instanz jedoch verurteilt die Fluggesellschaft zu Schadensersatz. Argument: Wenn der Mann wirklich so penetrant gerochen habe, dann hätte das bereits beim
Einchecken auffallen müssen, und der Mitarbeiter der Airline hätte den Passagier dort auffordern können, dem »Beförderungshindernis« bitte abzuhelfen. Zu diesem Zeitpunkt, die Koffer waren da ja noch nicht eingecheckt, wäre er dann noch ohne Weiteres in der Lage gewesen, sich ein frisches Hemd anzuziehen. (Oberlandesgericht Düsseldorf)
    San Jose oder San José?
    Ein Familienvater buchte für sich und seine Familie über eine Internet-Plattform vier Flüge nach San José. Das Problem war nur: Der Mann wollte
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