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So schreibe ich mein Testament

So schreibe ich mein Testament

Titel: So schreibe ich mein Testament
Autoren: Finn Zwißler , Sascha Petzold
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länger Lebenden von uns werden unsere Kinder David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, und Daniel, geboren am …, derzeit wohnhaft in … Nachdem David schon zu seiner Hochzeit eine Aussteuer für den Erwerb einer Eigentumswohnung von uns bekommen hat, soll David nur zu 1/3 erben und Daniel zu 2/3.
    Sollte einer der beiden zum Schlusserbfall weggefallen sein, tritt die Nacherbschaft bzw. Anwachsung der Erbschaft nach den gesetzlichen Regeln ein.
    Für den Fall, dass beim Tod des Erstversterbenden einer der Schlusserben seinen Pflichtteil geltend gemacht und dieser auch ausgezahlt wird, gilt Folgendes: Derjenige, der seinen Pflichtteil gefordert hat, wird auch für den zweiten Erbfall enterbt. Derjenige, der seinen Pflichtteil nicht geltend gemacht hat, erhält dafür, dass er unseren letzten Willen beachtet hat, beim zweiten Erbfall ein Vorausvermächtnis in Höhe des Pflichtteilsanspruchs aus dem ersten Erbfall.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
 
München, den 18. Januar 2012
Martin Reich

Vorschlag für ein Ehegattentestament mit Trennungslösung
    Unser gemeinschaftliches Testament
    Wir, Marlene Reich, geboren am …, und Martin Reich, geboren am …, beide derzeit wohnhaft in …, setzen uns gegenseitig als alleinige Erben unseres gesamten Vermögens ein. Der Überlebende von uns erhält das Erbe aber nur als Vorerbe.
    Der überlebende Ehegatte wird bezüglich der Immobilien nicht befreiter Vorerbe entsprechend der gesetzlichen Regeln. Er soll den Wert der Immobilien für die Nacherben aufrechterhalten. Mieteinnahmenaus den Immobilien hat er als Rücklagen auf ein Bankkonto einzuzahlen. Notwendige Erhaltungsmaßnahmen bezahlt er von diesen Geldern. Andere Maßnahmen kann er mit einstimmigem Einverständnis der Nacherben veranlassen, sofern die Rücklagen dafür ausreichen.
    Bezüglich des übrigen Nachlasses wird der überlebende Ehegatte von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies möglich und zulässig ist.
    Nacherben und Schlusserben werden unsere gemeinsamen Zwillingskinder David und Daniel, beide geboren am …, beide derzeit wohnhaft in …, zu je gleichen Teilen. Ersatzerben werden ihre Abkömmlinge. Schlägt einer die Erbschaft aus oder gibt es zum Nacherbfall weder den Nacherben noch einen Ersatzerben, erhält der andere Nacherbe die ganze Nacherbschaft.
    Der Nacherbfall für die Immobilien tritt ein, wenn unsere Kinder ihren 25. Geburtstag haben.
    Der Nacherbfall für den übrigen Nachlass tritt mit dem Tod des überlebenden Ehegatten ein.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
 
München, den 18. Januar 2012
Martin Reich
    Wichtig: Diese Vorschläge sollen Ihnen nur als Anregung dienen. Sie sind nicht dazu gedacht, von Ihnen inhaltsgleich übernommen zu werden. Jeder Sachverhalt ist in gewisser Hinsicht einzigartig. Ein Einheitstestament kann also den speziellen Fall kaum treffen.

Hilfreiche Adressen
    DeutscheAnwaltAuskunft
Tel.: 0 18 05/18 18 05 (bundesweit für 0,14 EUR pro Minute)
Internet: www.anwaltauskunft.de
Vermittelt bundesweit der Anwalt-Auskunft angeschlossene Rechtsanwälte.
    Anwalt-Suchservice
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Tel.: 02 21/9 37 38 03
Fax: 02 21/93 73 89 61
E-Mail: [email protected]
Internet: www.anwalt-suchservice.de
Vermittelt bundesweit dem Suchservice angeschlossene Rechtsanwälte.
    Deutscher Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
Tel.: 0 30/7 26 15 20
Fax: 0 30/7 26 15 21 90
E-Mail: [email protected]
Internet: www.anwaltverein.de
Hier erfahren Sie auch die Adresse des örtlichen Anwaltvereins in Ihrer Nähe.
    Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV e. V.)
Hauptstraße 18
74918 Angelbachtal/Heidelberg
Tel.: 0 72 65/91 34 14
Fax: 0 72 65/91 34 34
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dvev.de
Vermittelt bundesweit spezialisierte Rechtsanwälte, die Mitglied im DVEV e. V. sind.

Literaturhinweise
    Bartsch, Herbert/Bartsch, Malte B.: Das aktuelle Erbrecht , Walhalla Fachverlag
    Burhoff, Detlef: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft von A-Z, Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
    Firsching, Prof. Dr. Karl/Graf, Hans Lothar: Nachlaßrecht, Verlag C. H. Beck
    Kerscher, Karl-Ludwig/Tanck, Manuel/Krug, Walter: Das erbrechtliche Mandat, Deutscher Anwaltverlag
    Koch, Irmelind R.:
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