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SEPA und SAP

SEPA und SAP

Titel: SEPA und SAP
Autoren: Joerg Claus u Siebert Wild
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EU-Verordnung zu, wonach der 31. Januar 2014 als einheitlicher Termin für das Ende der nationalen Überweisungen und Lastschriften bestimmt wurde. Weiterhin ist auch das in Deutschland lange bestehende Problem der Verwendung bereits erteilter Einzugsermächtigungen im nationalen Last-schriftverfahren in dem neuen europäischen Verfahren gelöst. Die Verordnung sichert die Nutzung der deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Mandate. Sie ergänzt als begleitende gesetzliche Regelung die bereits begonnene Lösung der Mandatsmigration durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute (Quelle: http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php#aktuell ).
2.2 Geltungsbereich und Rahmenbedingungen der SEPA
    Insgesamt nehmen 32 Staaten an SEPA teil. Teilnehmerländer sind die 17 Euroländer (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern), 13 Länder des übrigen Europäischen Wirtschaftsraums EWR (Bulgarien, Dänemark, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien), die Schweiz und Monaco. Auch wenn der Umfang der Teilnehmerländer dies vermuten lässt, steht die Abkürzung SEPA nicht für „Single European Payments Area“. Es geht bei SEPA um den Zahlungsverkehr in der Währung Euro, deshalb lautet die korrekte Abkürzung auch „Single
Euro
Payments Area“.
    SEPA = Single EURO Payments Area

    Die SEPA-Zahlungsabwicklung ist ausschließlich auf den Zahlungsverkehr in Euro ausgelegt. Transaktionen in anderen Währungen wie Schweizer Franken oder Britischen Pfund sind nicht betroffen.
    Damit erreicht SEPA knapp 500 Millionen Menschen, die jährlich 71,5 Milliarden Zahlungstransaktionen tätigen. Der neue SEPA-Zahlungsverkehr baut dabei auf den zwei folgenden Zahlungswegen auf:
    SEPA-Credit Transfer (CT)
    SEPA-Direct Debit (DD)
    Nationale Zahlungswege, z. B. in Deutschland für Überweisungen und Lastschriften, haben bisher Bankleitzahlen und Kontonummern als Grundlage. Mit den SEPA-Zahlungswegen werden diese durch eine einheitlich strukturierte International Bank Account Number (IBAN) abgelöst. Hierbei handelt es sich um ein bis zu 34 Stellen langes Feld. Aufgrund dieser Ausmaße haben einige Publikationen in der Vergangenheit kritische Artikel veröffentlicht. Hier war der Unterton, dass sich niemand eine bis zu 34-stellige Zahlenkolonne merken könne und man deshalb am besten die bestehenden nationalen Zahlungsformate und damit auch Bankleitzahlen und Kontonummern beibehalten solle.
    Bei genauerer Betrachtung sind diese Argumente hinfällig. Zunächst einmal umfasst die IBAN in Deutschland lediglich 22 Stellen. 18 Stellen der Feldinformation bestehen in der Regel aus unserer heutigen Kontonummer und Bankleitzahl. Lediglich 4 neue Stellen gilt es sich zu merken. Dazu gehört die Länderbezeichnung für Deutschland „DE“ und eine zweistellige Prüfziffer, die Zahlendreher in der Kontonummer in der Zukunft fast unmöglich macht. Damit ergibt sich in allen 32 SEPA-Teilnehmerländern eine einheitliche IBAN-Struktur:
    Ländercode (2 Stellen)
    Prüfziffer (2 Stellen)
    Bankleitzahl
    Kontonummer
    Die Struktur ist einheitlich, in der Summe ist die IBAN jedoch nicht in allen Ländern normiert. Wie viele Stellen des Feldes genutzt werden, ist von Land zu Land unterschiedlich. In Norwegen werden es beispielsweise 15 Stellen sein, in Malta hingegen 31. Dieser Unterschied ist bei einer IT-Umsetzung der neuen Zahlungswege zu berücksichtigen.
    Der Bank Identifier Code (BIC) bzw. SWIFT-Code rückt an die Stelle der landesspezifischen Bankleitzahl. Der durch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommuncation (SWIFT) verwaltete BIC erleichtert die interne Bankenkommunikation für eine durchgehende Datenverarbeitung („straight through processing“). Das gilt ebenfalls für die Weitergabe von SWIFT-Daten an US-Behörden. Diese überwachen seit dem 11. September 2001 verstärkt den Zahlungsverkehr. Um Zugriffe für die europäischen Zahlungsverkehrsdaten einzuschränken, soll 2012 die IT-Infrastruktur im Zürcher Operating Center in Betrieb genommen werden. Damit liegen die Daten dann außerhalb der Zugriffsmöglichkeit der US-Behörden.
    Die nationalen Bankleitzahlen und Kontonummern werden durch IBAN und BIC ersetzt. Darüber hinaus weicht
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