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Polizei-Geschichten

Polizei-Geschichten

Titel: Polizei-Geschichten
Autoren: Ernst Dronke
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Frau und Kinder noch in der folgenden Nacht.
    Den Eindruck schildern zu wollen, den diese Nachricht
    auf Theresen machte, ist mir nicht möglich. Als sie aus
    ihrem besinnungslosen Zustand erwachte, erfuhr sie, daß
    sie fast zwei Monate krank, in fremder Pflege, darniederge-
    legen hatte. Die Erinnerung an die Veranlassung hätte sie
    beinahe von Neuem auf’s Krankenlager geworfen, und ihre
    Auszehrung nahm seitdem einen schnelleren Gang an. Nur
    der Gedanke an ihre Kinder hielt sie so weit noch aufrecht,
    daß sie sich mühsam in ihrem Hauswesen dahinschlep-
    pen konnte. Aber das Hauswesen selbst kam immer mehr
    zurück. Es fehlte das Band des zufriedenen, wenn auch
    noch so bescheidenen Glückes, welches das Ganze in Ord-
    nung und schaffender Lust zusammenhält, und allmählig
    ging auch der kleine Rest ihres früheren Vermögens, der
    durch die Krankheit noch mehr geschmälert worden war,
    gänzlich zur Neige. Therese duldete und zögerte in un-
    gewisser, zager Erwartung lange Zeit; als sie aber keinen
    anderen Ausweg sah, wendete sie sich, um Unterstützung
    bittend, an — die Armendirektion. Hier stieß sie auf neue
    Schwierigkeiten.
    Der Gemeindevorstand bestritt ihre Heimathrechte am
    Ort, da sie nach den Gesetzen des Landes durch ihre Ver-
    heirathung an einen Ausländer derselben verlustig gegan-
    gen sei. Es wurde daher erst mit den Heimathbehörden ih-
    res verstorbenen Mannes eine ausführliche Korrespondenz
    eröffnet, ihr selbst aber, auf ihr wiederholtes dringendes
    Ersuchen, einstweilen und ein für alle Mal eine so kleine
    Summe Geldes gereicht, daß die Familie kaum zwei Wo-
    chen davon zu leben hatte.
    Während dessen hatte sich auch ein früherer Bekannter
    Pauls der Frau angenommen und durch eine Kollekte für
    sie eine neue Summe zusammengebracht. Das Geschenk
    war als augenblicklicher Nothbehelf recht ansehnlich, aber
    zur Sicherung eines bessern zukünftigen Looses reichte
    es entfernt nicht aus, und nach einigen Wochen mußte
    die Lage der Unglücklichen wieder dieselbe sein. Therese
    scheute sich ihre Wohlthäter abermals anzusprechen, und
    nur spät auf mehrfache Versuche, nachdem ihre bitterliche
    Noth erst geprüft und konstatirt worden war, erhielt sie
    von der Armendirektion von Neuem eine kleine, mehr als
    dürftige Unterstützung.
    Das ist das ewige Geschick des Armen. Die Wohlthä-
    tigkeit ist nur eine Grausamkeit, die ihn im Elend erhält
    und durch das Gefühl seiner hülflosen, jedem Versuch
    eigner Erhebung trotzenden Abhängigkeit entwürdigt und
    demoralisirt.
    
    Einige Zeit später treffen wir jene beiden Weiber wieder,
    deren Gespräch wir oben schon einmal belauschten. Sie
    stehen vor einer Hausthür und schauen dem schwarzen
    Leichenwagen nach, der einfach und ohne Geleit die Straße
    hinabfährt.
    „Gott habe sie selig!“ sagt die Eine. „Es war doch eine
    brave Frau, und es thut mir wahrhaftig leid um die armen
    Kinder. Sie haben eine gute und rechtschaffene Mutter
    verloren.“ —
    „Ja, Gott verzeih’ ihr. Sie hat den dummen Streich, daß
    sie den confiscirten Büchermacher geheirathet, schwer ge-
    nug gebüßt! Was aber die Kinder betrifft, nun so ist ja das
    eine schon versorgt, und die beiden andern werden wohl
    auch noch unterkommen.“
    „Ja, das älteste hat der Schuhmacher im Keller dort zu
    sich genommen, die andern sind in’s Waisenhaus gebracht
    worden.“ —
    „Das hat lange genug gedauert. Der Magistrat wollte
    nichts davon wissen, weil der Mann ein hergelaufener
    Mensch war, und bei ihm zu Hause wollten sie auch nichts
    damit zu thun haben. Also jetzt sind sie doch hier im Wai-
    senhaus untergebracht.“ —
    „Ja, die Stadt hat zuletzt für Alles aufkommen müs-
    sen, auch für das Begräbniß der Frau. Nun, Gott hab’ sie
    selig!“ —
    
    
    
    So war es. Die Kinder im Waisenhaus und in fremder
    Pflege, die Mutter auf öffentliche Kosten begraben, und
    der Vater — nun, gute Nacht!
    Das ist so eine Geschichte aus der deutschen „Heimath“.
    
    Die Sünderin.
    „Fremde Gesellen oder Dienstboten sind, wenn sie
    in drei Tagen nach ihrer Ankunft keinen Dienst
    finden oder nach ihrer Entlassung aus dem Dienst
    sich drei Tage arbeitslos umhertreiben, sofort aus
    der Stadt zu verweisen.“ —
    Polizeireglement einer norddeutschen Residenz.
    ie war noch immer sehr schön. In ihrem Antlitz lag
    Sder Ausdruck jener madonnenhaften, jungfräulichen
    Unschuld, mit der die christliche Mythe ihre Gottesmutter
    ausmalt, jenes
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