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Pimp my brain - Besserwissen leicht gemacht

Pimp my brain - Besserwissen leicht gemacht

Titel: Pimp my brain - Besserwissen leicht gemacht
Autoren: Walter Schlegel
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zur Sorgfaltspflicht des Fahrzeughalters. Nicht nur würden Fahrer, die ihr Fahrzeug nicht sichern, keinerlei Ansprüche geltend machen können, falls aus dem Fahrzeug Sachen entwendet würden, Ihnen würde auch eine Mitschuld gegeben werden, da die offene Tür als „Aufforderung zu einer Straftat“ gewertet werden könnte. Deshalb dürfen nicht gesicherte Fahrzeuge auch abgeschleppt oder bußgeldpflichtig verwarnt werden. Natürlich gilt das nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Auf Ihrem eigenen Grundstück kann das nicht vorgeschrieben werden.
     
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Die Polizei kann einen Alkoholtest bei einer Kontrolle erzwingen
     
    Wenn Sie von der Polizei im Rahmen einer Kontrolle angehalten werden und in das berühmte „Röhrchen“ pusten sollen, um den Alkoholtest zu machen, dann stellt das keine Pflicht dar. Leider glauben immer noch sehr viele Autofahrer, diese Form des Alkoholtests sei verpflichtend. Dem ist jedoch nicht so. Wenn Sie keine Lust darauf haben, in das Röhrchen hinein zu pusten, dann tun Sie es nicht. Das kann keiner erzwingen. Wenn die Polizei jedoch einen Verdacht hat, sie würden betrunken am Straßenverkehr teilnehmen, dann darf sie einen Bluttest anordnen. Dieser Anordnung muss dann auch Folge geleistet werden. Wer jedoch glaubt, bis zur Fahrt auf das Revier, wo der Test gemacht werden soll, wird der Alkoholpegel wieder auf das erlaubte Niveau fallen, der irrt auch wieder. Denn die Polizei darf den beim Bluttest festgestellten Wert „zurück rechnen“ und auf die Zeit anpassen, zu der Sie gestoppt wurden.
     
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Man muss seinen Personalausweis immer bei sich tragen
     
    Auch sehr weit verbreitet ist die Annahme, man muss seinen Personalausweis immer bei sich tragen wenn man das Haus verlässt. Aber auch das gehört in das Reich der Mythen und Legenden. Denn die Ausweispflicht besagt nur, Sie müssen einen gültigen Personalausweis besitzen. Ständig mit sich herumführen müssen Sie diesen jedoch nicht.
     
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Wenn man einen Polizisten oder Beamten beleidigt, dann wird das besonders hoch bestraft.
     
    Es ist ein ebenfalls weit verbreiteter Irrglauben, nach dem die Beleidigung eines Beamten (zu denen ja ein Polizist gehört) besonders hoch bestraft werden würde. Das ist jedoch absolut falsch. Es gibt keinen Straftatbestand „Beamtenbeleidigung“ im deutschen Strafrecht. Die Beleidigung des Polizisten oder Beamten wird also genauso bestraft wie die Beleidigung Ihres Nachbarn. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Es gibt allerdings eine Besonderheit bei der Beleidigung eines Beamten: Während die Beleidigung eines „normalen“ Menschen (in dem Fall also eines Nicht – Beamten) ein so genanntes „Antragsdelikt“ ist, also nur auf Antrag des von der Beleidigung Betroffenen verfolgt wird, so ist bei der Beleidigung eines Beamten auch der Dienstvorgesetzte berechtigt diesen Strafantrag zu stellen, selbst wenn der beleidigte Beamte einen solchen Antrag nicht stellen möchte. Zudem erkennt die Staatsanwaltschaft bei der Beleidigung eines Beamten deutlich öfter ein „öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ und stellt diese Verfahren deshalb deutlich seltener ein, als sie es mit den „herkömmlichen“ Beleidigungen gegen Nicht – Beamte tut.
     
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Haustiere sind erbberechtigt
     
    Immer wieder zu lesen in den Tageszeitungen sind Meldungen wie „Hund erbt Vermögen“ oder „Katze erbt Geld“. Das suggeriert, das Haustiere erben können. Aber das ist ein Mythos und Irrglaube, den die Presse leider nicht richtig stellt. Vermutlich verkaufen sich derartige Schlagzeilen besser. Denn grundsätzlich gilt, dass nur natürliche oder juristische Personen berechtigt sind, ein Erbe anzutreten. Tiere können nicht erben, das sieht das deutsche Erbrecht nicht vor. Wenn Sie wollen, dass Fiffi nach Ihrem Tod gut versorgt ist, dann können Sie diese Sorge im Testament auf Ihre Erben übertragen. Die haben dann die Verpflichtung, sofern diese das Erbe antreten, sich weiter um das Haustier zu kümmern. Nur an das Tier selbst vererben können Sie nicht.
     
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Ich kann mein Testament als Videobotschaft verfassen
     
    Um noch kurz beim Thema „Erben“ zu bleiben, wir alle kennen aus dem Fernsehen jene Art Testamente, die per Video verfasst sind. Da sitzt dann der Mensch, um dessen Erbe es jetzt geht, auf einem Stuhl oder hinter seinem Schreibtisch und verkündet seinen letzten Willen. Das mag im Fernsehen oder Kino schick aussehen, möglich ist
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