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Pflege daheim oder Pflegeheim

Pflege daheim oder Pflegeheim

Titel: Pflege daheim oder Pflegeheim
Autoren: Andrea und Justin Westhoff
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Literaturliste ), bemängelt, dass für die Prävention von Pflegebedürftigkeit viel zu wenig getan werde. Dazu gehöre auch, dass ein unabhängiges Leben mit „bedingter Gesundheit“ gefördert werden müsse. Es gebe nicht nur zu wenig Anregung zum vorbeugenden Verhalten jedes Einzelnen, sondern vor allem auch eine zu geringe Förderung gesellschaftlicher Verhältnisse (Beispiele wären Straßenverkehr oder Wohnsituationen), die weniger oder später zu Pflegebedürftigkeit führen. Das gesamte Gesundheitssystem sei – anders als in Sonntagsreden behauptet – immer noch viel zu wenig auf eine altersgerechte Vorbeugung ausgerichtet. Als ein Beispiel nennen die Experten die Möglichkeit „präventiver Hausbesuche“ durch Ärzte oder Gemeindeschwestern, mit denen nachweislich die Zahl der Krankenhaus- und Heimeinweisungen deutlich verringert werden könnte – solche Hausbesuche passieren in Deutschland allerdings nicht.
Nicht immer gleich zum Pflegefall werden
    Nach einem Krankenhausaufenthalt besteht für ältere Menschen die Gefahr, dass sie unnötigerweise zum Pflegefall werden. Um das zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass das „Entlassungsmanagement“ stimmt und dass – wenn möglich und notwendig – ihr Angehöriger zunächst in eine „geriatrische Rehabilitation“ kommt, wodurch eine zu frühe Pflegebedürftigkeit oft vermieden werden kann.
    Entlassung aus Krankenhaus
    In der Regel werden Patienten heute aus der Klinik bereits entlassen, wenn sie noch gar nicht wieder in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und ganz allein zurecht zu kommen, auch wenn ihnen in den Entlassungspapieren „ein guter Allgemeinzustand“ bescheinigt wird. Der Gesetzgeber hat durchaus Instrumente vorgesehen, damit Menschen in solchen Situationen nicht unnötigerweise zum dauerhaften Pflegefall werden. Allerdings muss man sie kennen und oft selbst einfordern. Zunächst: Es gibt bereits im Krankenhaus Mitarbeiter, die notwendige Maßnahmen nach der Entlassung veranlassen beziehungsweise den Patienten dabei unterstützen sollen, dass der Übergang in die ambulante Versorgung zu Hause oder in einer Nachsorge-Einrichtung nahtlos funktioniert („Entlassungsmanagement“). In der Praxis ist dieses Instrument jedoch, freundlich ausgedrückt, verbesserungsfähig. Pflegewissenschaftler von der Uni Bielefeld monierten zum Beispiel im Oktober 2010 in der „Ärzte Zeitung“ die mangelnde Absprache zwischen Kliniken, Hausärzten und Pflegepersonal sowie mangelnde Sensibilität gegenüber den älteren Krankenhauspatienten.
    Möglichkeiten der Pflege
    Dabei gibt es zum Beispiel die Möglichkeit der „häuslichen Krankenpflege“ (nicht zu verwechseln mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit und ambulanter Versorgung durch einen Pflegedienst (siehe Kapitel 3 ) ): Ihr Angehöriger kann je nach Krankheitsfall für bis zu vier Wochen Behandlungspflege (etwa Hilfe bei Injektionen, Wundversorgung) sowie eine gewisse Grundpflege (zum Beispiel Hilfe bei An- und Ausziehen, Waschen) und hauswirtschaftliche Versorgung (Putzen, Einkaufen und Ähnliches) erhalten. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, für Grundpflege und Hauswirtschaft aber nur, wenn der Betreffende noch keine Pflegestufe hat (siehe auch: Kapitel 3 ).
    Rehabilitation
    In den meisten Fällen sind aber nach einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder einem operativen Eingriff umfassendere Rehabilitationsmaßnahmen nötig. Die sollen heute nicht nur gegebenenfalls die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen, sondern auch Pflegebedürftigkeit verhindern. „Rehabilitation vor Pflege“ lautet der auch im Sozialgesetzbuch (SGB XI, § 31) festgeschriebene Grundsatz. Diese „geriatrische Rehabilitation“, im Unterschied zur Anschlussheilbehandlung oder medizinischen Reha, dient nicht nur der Nachsorge oder Wiederherstellung bei einer speziellen Erkrankung, sondern stellt ein umfassenderes Konzept für ältere, multimorbide Menschen dar, schrittweise eine gewisse Selbständigkeit zurückzugewinnen. Das gilt auch für diejenigen, deren Pflegebedürftigkeit bereits festgestellt wurde und die unter Umständen sogar schon im Pflegeheim wohnen. Um eine geriatrische Reha bewilligt zu bekommen, muss zunächst festgestellt sein, dass Ihr Angehöriger tatsächlich ein „geriatrischer Patient“ ist. In der Regel heißt das, dass er älter als 70 Jahre ist, mindestens zwei behandlungsbedürftige Krankheiten und typische Funktionseinschränkungen hat, wie sie häufig nach Schlaganfall,
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