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Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs
Autoren: Justus Richter
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nicht weniger als 750 Dollar. Zudem werden die im Besitz des Verurteilten befindlichen Zigaretten oder zigarettenähnlichen Genussmittel eingezogen und unter der Aufsicht eines Beamten des Sheriffbüros vernichtet.
    Da stellt sich natürlich unter anderem die Frage, wie es in Montgomery, USA , eigentlich so um die gute Nachbarschaft bestellt ist. Gibt’s da eine Schnupperpolizei, die in regelmäßigen Abständen an Gardinen riecht? Wird der Käufer eines Feuerzeugs von einem Spähtrupp bis nach Hause verfolgt? Oder haben die örtlichen Ordnungshüter in jedem Privathaus statt der normalerweise üblichen Wanzen in den Telefonhörern superempfindliche Rauchmelder installiert, die per aufwändiger Technik mit der nächsten Polizeistation verbunden sind? Der Erlass stammt übrigens aus einer Verordnung mit dem schönen Titel: »Verordnung zum Schutz der Bevölkerung des Countys Montgomery vor gesundheitlichen Gefahren«. Wer so beschützt wird, braucht keine Feinde mehr …
    Platz 8
    Das britische Recht fußt bekanntlich auf dem Gewohnheitsrecht, das von den Gerichten dann jeweils entsprechend interpretiert wird. Demzufolge kann man sich auch heute noch über die beiden folgenden Erlasse amüsieren:
    § Jeder freie Mann darf eine Herde von Schafen, die nachweislich ihm zu eigen ist, höchstselbst über die London Bridge treiben und soll nicht zahlen für diese Gunst. (…) Jeder freie Mann hat das Recht, auf der Cheapside-Street und den daran anschließenden und einmündenden Wegen Gänse zu treiben, die nachweislich ihm zu eigen sind, und muss nicht zahlen für diese Gunst.
    Tja – wenn das kein echter Anreiz ist, in London ein freier Mann zu sein. Ob und wer zuletzt versucht hat, diese beiden Edikte, die mutmaßlich aus dem 15. Jahrhundert stammen, durchzusetzen, wie viele Schafe (oder Gänse) diesen Versuch überlebt haben und was in den Briefen der unmittelbar betroffenen Autofahrer an ihre jeweiligen Versicherungen stand, darüber könnte hier wieder nur spekuliert werden.
    Platz 7
    Auch in Kalifornien, das sich bekanntlich auch schon mal einen Bodybuilder als Gouverneur leistet, macht man sich Gedanken über die Gesundheit seiner Bewohner. Hier gibt es eine Gesetzessammlung zum Schutz der Bevölkerung, in welche im Jahr 2006 nach einem Bericht des San Francisco Chronicle der folgende Erlass aufgenommen werden sollte:
    § Bürgerinnen und Bürgern von Kalifornien, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird es hiermit untersagt, ein Sonnenstudio aufzusuchen, in dem mittels technischer Apparaturen und ultraviolettem Licht versucht wird, den Teint der jeweiligen Personen dunkler zu gestalten. (…) Inhaber solcher Sonnenstudios oder Vermieter einzelner Sonnenbänke oder Sonnenliegen sind dazu verpflichtet, von jedem potenziellen Nutzer ihrer Einrichtung einen Altersnachweis einzufordern. Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Benutzung der Einrichtung zu verbieten. (…) Im Fall fehlender Kontrollen der Altersbeschränkung oder bei Benutzung der oben genannten Einrichtung durch Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Betreiber oder Inhaber der oben genannten Einrichtung mit einer Geldstrafe nicht unter 2500 Dollar zu belegen.
    Das Gesetz wurde leider nie verabschiedet – noch immer genügt Millionen junger Kalifornier das Ozonloch einfach nicht mehr und sie pilgern während der eher tristen Wochen des Jahres in Legionen in die Sonnenstudios.
    Platz 6
    Der folgende Vorschlag, den ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in Cleveland, Ohio, Ende des Jahres 2001 machte, stieß bedauerlicherweise auf wenig Gegenliebe und wurde mit breiter Mehrheit abgeschmettert. Doch weil er aus ästhetischen Gründen so nachvollziehbar ist, soll er in unserer Hitliste nicht einfach unter den Tisch fallen. Der Beschlussvorschlag lautete:
    § Dem Gremium wird empfohlen, allen Bürgerinnen und Bürgern aus ästhetischen Gründen das öffentliche Tragen der vor allem bei Heranwachsenden beliebten Baggy-Pants (Halbmast-Hosen – Anmerkung des Verfassers) zu untersagen. Zuwiderhandlungen sollten mit Geldbußen belegt werden.
    Jetzt machen wir aus unserem Herzen keine Mördergrube und geben offen zu: Die Dinger sehen scheiße aus. Ehrlich. Hängen in den Kniekehlen, schlabbern um die Waden und bergen die permanente Gefahr der Offenlegung von Körperteilen im unteren rückwärtigen Bereich der meist jugendlichen Träger. Mag sein, dass es ein Teil der Jugendkultur
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