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Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt

Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt

Titel: Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt
Autoren: Langenscheidt
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abrechnen.
    Hintergrund:
Eine Erstberatung – ob am Telefon oder persönlich – darf bei Verbrauchern maximal 190,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer kosten. Nur wenn der Anwalt tiefer in den Fall einsteigt, kann er mehr Honorar verlangen. Deshalb ist es sinnvoll, den Anwalt erst einmal nur um eine Erstberatung zu bitten. Mit ein wenig Glück lassen sich so bereits alle Fragen klären. Nur wenn das nicht möglich ist, wird man um höhere Kosten nicht herumkommen.
    Merke:
Das kostensparende Zauberwort im ersten Telefonat mit dem Anwalt heißt „Erstberatung“.
    Anwalt sagt:
Wie viel wollen Sie denn einklagen?
    Anwalt meint:
    Wie viel verdiene ich denn mit dem Fall?
    Hintergrund:
Die Höhe der Anwaltsgebühren hängt ab vom Gegenstandswert, also zum Beispiel von der Klagesumme. Wenn der Anwalt Sie nach der Höhe der Klagesumme fragt, werden Sie nach Ihrer Antwort am anderen Ende der Leitung ein leises Rascheln hören. Denn auf jedem Anwaltsschreibtisch liegt stets griffbereit eine Gebührentabelle, in der der Anwalt sofort nachschlagen kann, wie viel er mit dem Fall verdient. Je nach Gegenstandswert kann es sein, dass das Gespräch wie folgt weitergeht:
    Anwalt sagt:
Ich kann den Fall leider nicht übernehmen, weil ich arbeitsüberlastet bin.
    Anwalt meint:
    Mit deinem Fall verdiene ich nichts. Geh zu einem anderen Anwalt.

    Hintergrund:
An Fällen mit geringen Streitwerten verdienen Anwälte nichts, sondern zahlen sogar drauf. Trotzdem müssen sie grundsätzlich solche Fälle annehmen. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel. Die beliebteste Ausre… – Verzeihung – Aus nahme ist „Arbeitsüberlastung“. Anwälte, die zu viel zu tun haben, müssen keine weiteren Mandate mehr annehmen. Arbeitsüberlastung tritt bei Anwälten daher manchmal überraschend schnell auf.
    Merke:
Bevor der Wunschanwalt Gelegenheit hat, ganz beiläufig nach dem Gegenstandswert zu fragen, kann man ihn ebenso beiläufig fragen, ob er gerade sehr arbeitsüberlastet sei. Das wirkt sehr fürsorglich. Und dass man genau 18,60 € einklagen will, kann man ihm ja immer noch sagen, wenn er das Mandat angenommen hat …
    Anwalt sagt:
Sind Sie einverstanden, dass wir eine Gebührenvereinbarung schließen?
    Anwalt meint:
    Sind Sie einverstanden, dass ich Ihnen mehr abrechne, als ich ohne Gebührenvereinbarung abrechnen dürfte?
    Hintergrund:
Ohne Honorarvereinbarung kann der Anwalt nur die gesetzlichen Gebühren abrechnen. Und die sind oft sehr niedrig. Mit einer Honorarvereinbarung, zum Beispiel auf Stundensatzbasis, kann er deutlich mehr verlangen. Ob der Mandant die Vereinbarung unterschreibt oder nicht, ist natürlich ihm überlassen.
    Merke:
Wenn der Anwalt mal wieder unter Arbeitsüberlastung leidet, können Honorarvereinbarungen wahre Wunder bewirken: Ganz plötzlich fühlt er sich gar nicht mehr so schrecklich überlastet!
Die Beratung
Wenn das Erstgespräch überstanden ist, geht es in die eigentliche Beratung, also zur Sache. Jetzt will der Mandant wissen: Wie stehen meine Chancen? Gewinne ich den Fall?
    Anwalt sagt:
Kann es nicht doch sein, dass Ihnen – bevor Sie nur scheinbar völlig grundlos eine Vollbremsung hingelegt haben – plötzlich und überraschend ein Reh vor den Kühler gesprungen ist und Sie dafür auch noch einen Beifahrer als Zeugen haben?
    Anwalt meint:
    Lüg mir was vor, aber so, dass ich es nicht merke!
    Anwalt sagt:
Was haben Sie gesagt? Die Telefonverbindung war gerade ganz schlecht!
    Anwalt meint:
    Falsche Antwort. Denk noch mal nach! Da war doch ein Reh!? Und du hattest einen Beifahrer als Zeugen, oder …!!!?
    Hintergrund:
Viele wird das überraschen: Anwälte müssen vor Gericht die Wahrheit sagen! Und was noch überraschender ist: Die meisten Anwälte halten sich sogar daran! Denn wenn sie vor Gericht beim Lügen erwischt werden, riskieren sie ihre Anwaltszulassung. Anders sieht es aus, wenn der Anwalt gar nicht weiß, dass er Stuss erzählt. Wenn die Mandanten ihren Anwalt also an den kritischen Stellen geschickt belügen, darf der vortragen, was man ihm erzählt hat.
    Merke:
Man sollte seinem Anwalt immer die Wahrheit sagen – es sei denn, man hat den Eindruck, dass er sie gar nicht hören will.
    Anwalt sagt:
Das kommt darauf an.
    Anwalt meint:
    Ja, ich wüsste auch gerne, ob du den Prozess gewinnst. Ich weiß es aber nicht, deshalb halte ich mir mal alles offen.
    Hintergrund:
» Das kommt darauf an « ist der Lieblingssatz eines jeden Juristen. Fragen Sie einen beliebigen Juristen nach der Rechtslage in
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