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Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt

Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt

Titel: Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt
Autoren: Langenscheidt
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Zusammenhang, was hier aber nicht vertieft zu werden braucht. Die Verbindung zu Popcorn hilft also nicht weiter.
(OLG Hamburg GRUR-RR 2003, S. 266)
Zungenkuss
Ein Autofahrer hatte einer Anhalterin mit beiden Händen die Kiefer auseinandergepresst und seine Zunge dreimal hintereinander in ihren Mund gesteckt. Soll das etwa schon eine strafbare Unzucht sein?
Oder ist so etwas noch keine unzüchtige Handlung, sondern höchstens eine Nötigung? Schauen wir mal, was der BGH noch 1963 von aufgezwungenen Zungen-küssen hielt:
    Zungenküsse aus Sinnenlust sind nicht ohne Weiteres unzüchtige Handlungen. Sie sind es in der Regel, wenn sie Kindern unter 14 Jahren oder von einem Manne einem anderen Manne gegeben werden. (…) Der dreifache Zungenkuss spielte sich (…) verhältnismäßig schnell ab. Der Angeklagte betastete dabei auch nicht den weiblichen Körper. Unter diesen Umständen waren die Zungenküsse trotz der wollüstigen Absicht nur eine ungehörige handgreifliche Zudringlichkeit, die das allgemeine geschlechtliche Scham- und Sittlichkeitsgefühl nicht in einem solchen Maß verletzte, dass eine unzüchtige Handlung (…) vorläge.
(BGH NJW 1963, S. 597)
Nur eine harmlose Zudringlichkeit also! Oder mit anderen Worten: Wenn ein Mann einer Frau Zungenküsse aufzwingt, dann ist das nur dann unzüchtig, wenn es zu lange dauert, er die Frau außerdem noch begrapscht – oder sich herausstellt, dass die Frau eigentlich ein Mann ist.
Nicht, was Sie denken!
Nicht alles, was nach Sex klingt, ist auch wirklich sexy. Manche rechtlichen Fachbegriffe sind viel harmloser als sie auf den ersten Blick scheinen! Hätten Sie vermutet, was ein Jurist unter den folgenden Begriffen versteht?
    A
bgang
Wer die so bezeichnete Flucht aus der Justizvollzugsanstalt geschafft hat, hat aus Freude darüber manchmal gleich noch einen – und das endlich wieder, ganz ohne dass die Wachen ihm dabei zugucken können.
    B
efriedigung
Anderes Wort für die Erfüllung eines Rechtsanspruchs. Mehr sollten Sie sich hiervon bitte nicht erhoffen!
    b
esorgen (Es ist zu ~)
Juristen würden niemals sagen, dass etwas „zu befürchten“ ist. Sie verwenden stattdessen lieber Begriffe, die man normalerweise nur aus ganz anderen Zusammenhängen kennt. Eine Aufforderung zur Vornahme unzüchtiger Handlungen ist damit jedoch nicht verbunden.
    F
ruchtlosigkeitsbescheinigung
Damit bestätigt Ihnen der Gerichtsvollzieher, nachdem er Sie aufgesucht und eingehend überprüft hat, dass bei Ihnen wirklich nichts mehr geht. Sie suchen ein bisschen Zärtlichkeit und wollen jetzt wissen, wie man sich von dem Herrn oder der Dame mal unverbindlich überprüfen lassen kann? Vergessen Sie es! Mit diesem Wisch bekommen Sie lediglich bestätigt, dass Sie nichts mehr zahlen können. Eine gerichtliche Zwangsvollstreckung bei Ihnen wäre also zwecklos. Alles andere geht (hoffentlich) noch.
    V
eranlagung
Dieser Begriff beschreibt nicht die Gesamtheit der kleinen Schweinereien, mit denen sich manch einer immer so viel Spaß bereitet, sondern die Gesamtheit der großen Schweinereien, mit denen das Finanzamt manch einem immer so wenig Spaß bereitet.
    V
erkehr
Das, was Sie jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit erleben – nein, nicht im Auto, sondern drumherum .
    Z
uchtmittel
Sie werden vom Gericht verhängt, wenn Sie nicht parieren. Vom Gericht ! Nicht von Ihren zweifelhaften Kontakten aus den hinteren Seiten der Tageszeitung!
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