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Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt

Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt

Titel: Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt
Autoren: Langenscheidt
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Monaten also zu Ihren Lasten.
Merke:
Verkäufer haften länger, als sie es wahrhaben wollen – mehr als zwei Jahre waren es allerdings auch im Tausendjährigen Reich nicht.

TOP 5:
Gutschrift statt Geld zurück
    Verkäufer sagt:
Geld zurück geht leider nicht, aber Sie bekommen eine Gutschrift. Suchen Sie sich einfach was anderes Hübsches aus!
    Verkäufer meint:
Reparieren oder ersetzen kann ich das Ding nicht und das Geld will ich nicht wieder rausrücken. Also drehe ich dir eine Gutschrift an, damit die Kohle wenigstens im Laden bleibt.
    Anwalt antwortet:
Gemäß § 437 Ziffer 2 BGB steht meinem Mandanten im Falle einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung wahlweise das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf Minderung des Kaufpreises zu.
    Anwalt meint:
Du kriegst es nicht hin, dass mein Mandant eine fehlerfreie Ware bekommt? Dann kann er entscheiden, ob du das Ding zurücknimmst und das Geld zurückzahlst oder ob er es behält und du ihm einen Teil des Kaufpreises zurückgibst.
Verkäufer mögen Gutscheine. Denn Gutscheine liegen im Allgemeinen so lange in irgendwelchen Schubladen herum, bis auch der renitenteste Kunde einsieht, dass er „Joh. Meyer & Cie. Kolonialwaren en gros“ nicht mehr zumuten kann, auf einen 25-Billionen-Papiermark-Gutschein das Wechselgeld passend herauszugeben.
» Bei uns gibt es nur Gutschriften « , verkünden Verkäufer daher gerne im Brustton der Überzeugung, wenn man etwas reklamieren und vom Kauf zurücktreten will. » Sie spekulieren bloß auf die nächste Währungsreform, behalten Sie Ihre Gutschrift! « , wäre die passende Antwort. Denn natürlich muss sich niemand eine Gutschrift andrehen lassen, wenn er eine berechtigte Reklamation vorträgt. Wer keine Lust mehr hat, in dem Geschäft etwas anderes zu kaufen, kann in jedem Fall sein Geld zurückverlangen, falls alle Reparatur- und Neulieferungsversuche des Verkäufers fehlgeschlagen sind.
Merke:
Gutschriften sind kein Geldersatz!

Nie ohne Anwalt ...
8. Kapitel  
Nie ohne Anwalt in den Urlaub

    ... in den Urlaub
Warum fahren Sie in Urlaub? Richtig: Sie wollen entspannen, die Sonne genießen, billigen Rotwein trinken … Aber der wichtigste Grund, aus dem Deutsche in Urlaub fahren, ist: sich hinterher beschweren zu können.
» Boah, ich hab 2.800 Euro bezahlt und nicht mal Meerblick gehabt! «
» Ja, dann hätten Sie halt nicht in die Schweiz fahren dürfen! «
Oder man findet eine Kakerlake, und anstatt sie still und leise zu akzeptieren, macht man 4.000 Beweisfotos, jagt sie drei Tage, ruiniert dabei das halbe Hotelzimmer, schürft sich Arme und Beine auf, fängt sie schließlich, tut sie in ein Schraubglas, bringt das Corpus Delicti als Beweisstück mit nach Hause, nur um hinterher beim Anwalt zu sagen:
» Gucken Sie mal: Griechenland! Wie viel Prozent krieg ich denn da zurückerstattet? «
Gut, das sind jetzt kleine Beschwerden, aber in einem realen Fall hat ein deutscher Tourist mitten in Italien am Strand Wesen vorgefunden, skandalös, die waren noch deutlich größer als Kakerlaken – und als er dann in Brehms Tierleben nachschlug, da fand er heraus, das sind doch tatsächlich: ITALIENER!
Das muss man sich mal vorstellen – mitten in Italien, zivilisiertes EU-Land, und plötzlich sind da Italiener! Kein Mensch weiß, wo die herkommen, aber sie sind da! Und dann reden die auch noch laut! Italienisch! Also hat dieser Tourist beim Amtsgericht Aschaffenburg auf Minderung des Reisepreises geklagt, frei nach dem Motto: Italien wäre ja ganz schön, wenn nur die ganzen Italiener nicht wären! Und wenn es schon bei einer Kakerlake von 2,3 Gramm fünf Prozent zurückgibt, dann muss doch bei einem ausgewachsenen Italienerrudel richtig was an Kohle zurückkommen!
Aber da hatte Justitia wohl auf einem Auge eine Pizza – das Gericht urteilte nämlich, dass der Einheimische per se kein Reisemangel sei. Mit Italienern muss man in Italien also rechnen!
Ein Reisemangel ist es übrigens auch nicht, wenn Sie einmal im Leben in der Businessclass reisen: Schaumwein, Kanapees und liebreizendes Personal – die schönsten und teuersten Stunden Ihres Lebens –, aber der Mensch neben Ihnen schnarcht so laut, dass Sie nach getanem Trinkwerk nicht ebenfalls einschlafen können.
Ja, liebe Leser … das dürfen Mitreisende. Straflos. Weil das Schnarchen eine klassenunabhängige Eigenschaft ist. Und deshalb blieb ein Businessclass-Tourist mit seiner Klage auf Reisepreisminderung wegen eines schnarchenden Sitznachbarn vor dem Amtsgericht
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