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Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt

Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt

Titel: Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt
Autoren: Langenscheidt
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Fremdsprache, dann fällt es nicht so auf: „Krebse sind Crustacea“ – Krebse eben.
Rösten und Grillen
Rösten und Grillen sind Verfahren, bei denen unter Anwendung von hohen Temperaturen eine Wärmeübertragung durch heiße Luft erfolgt.
(Deutsches Lebensmittelbuch, Leitsätze für Fisch, Krebse und Weichtiere und Erzeugnisse daraus, II. I. 2 b)
Das Definieren von Rösten und Grillen ist dagegen ein Verfahren, bei dem unter Ansammlung überflüssigen Wortmülls eine Satzaufblähung durch heiße Luft er-folgt.
Wertsack und Wertbeutel
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
(Auszug aus einem Merkblatt der Deutschen Bundespost aus dem Jahre 1972)
Das musste mal gesagt werden!
Wohnsitz eines Verschollenen
Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau.
(Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf, in: Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 58, 144)
Gut zu wissen!
Quiz-Auflösung:
1. Bruch, 2. Gewahrsam, 3. Wegnahme, 4. fremd, 5. Sache, 6. Zueignung, 7. beweglich
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Juristenlatein
6. Kapitel  
Juristenlatein

    Juristensprache
Anwälte werden immer ein wenig nervös, wenn sie merken, dass ihr Mandant über juristisches Fachwissen verfügt. Die schlimmsten Mandanten von allen sind natürlich Rechtsanwälte, die sich in eigener Sache von einem Berufskollegen vertreten lassen. » Jetzt nur keine Fehler machen, der Kollege merkt es schließlich sofort « , denkt sich der Anwalt dann. Und auch wenn er es nie zugeben würde: Er strengt sich noch ein bisschen mehr an als üblich.
Doch keine Sorge: Sie müssen nicht gleich Jura studieren, um Ihrem Anwalt ein bisschen Sachkenntnis zu demonstrieren und ihm so zu ein wenig zusätzlicher Motivation zu verhelfen. Oft genügen schon ein paar beiläufig eingestreute juristische Fachbegriffe. Am meisten beeindrucken Sie Ihren Anwalt natürlich mit genau den lateinischen Floskeln und Sinnsprüchlein, mit denen er sonst selbst seine Schriftsätze würzt.
Hier sind die wichtigsten:
(Das andere)
Wer ein saftiges Steak bestellt und einen trockenen Grünkern-Haferkleie-Bratling bekommt, erhält etwas anderes als vereinbart war – also ein „aliud“. » Iiiigitt!! Da ist ja ein aliud auf meinem Teller. Nehmen Sie das weg!!! «
    Merke: Aliud – das klingt ähnlich unappetitlich wie Grünkern-Haferkleie-Bratling, macht bei der Reklamation aber definitiv mehr Eindruck!
(Eine falsche Bezeichnung schadet nicht)
» Gib mich mal die Kirsche! « Auf einem Gelsenkirchener Bolzplatz ist das eine klare Ansage. Wer auf diesen Zuruf hin ein Körbchen Schattenmorellen besorgen geht, wird keine leichte Kindheit haben. Denn im Leben wie in der Juristerei gilt: Es kommt nicht darauf an, was man sagt, sondern darauf, was man meint. Präziser: was beide Seiten übereinstimmend meinen. Und deshalb schadet es auch nicht, wenn zwei Personen den Gegenstand ihres Vertrages falsch bezeichnen. Juristen nennen so etwas eine unbeachtliche „falsa demonstratio“. Vereinbart ist dann nicht das, was wörtlich im Vertrag steht, sondern das, was wirklich gemeint war.
    Merke: Wenn alle Beteiligten wissen, was gemeint ist, ist doch alles gut. Bestellen Sie an der Käsetheke also ruhig weiter ein paar Scheiben frischen Holländer. Sie müssen keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten!
(Gebrauchsanmaßung)
Sie wurden schon einmal mit einem fremden Portemonnaie in der Hand in der Fußgängerzone aufgegriffen? Ja schon, aber Sie sind damals wirklich nur gestolpert, mit der Hand versehentlich in die geöffnete Handtasche der Dame vor Ihnen geraten, bekamen einen Krampf in den Fingern und hielten plötzlich ungewollt ein Portemonnaie in der Hand. Sie waren selbst überrascht und sind vor Schreck schnell weggelaufen. Dann haben Sie gemerkt, dass das Portemonnaie Ihnen gut gefällt und Sie haben es als Muster erst mal behalten wollen, um sich genau das gleiche kaufen zu können. Aber selbstverständlich wollten Sie das Portemonnaie danach sofort der Eigentümerin zurückbringen! Plötzlich kam aber die Polizei und hat Ihnen irgendwelche komischen Vorwürfe gemacht. Sie wussten gar nicht, was das sollte. Dumme Sache … Aber genau so war es – hat Ihr Pflichtverteidiger gesagt …
Ja, und wenn der Richter das alles eingesehen hätte, müssten Sie dieses Buch heute nicht in der JVA
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