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Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin

Titel: Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin
Autoren: Hans Bankl
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für seine Berufsausübung. Man kann in Österreich zwar Werbungskosten beim Finanzamt als steuersenkend geltend machen, die erlaubte Werbung unterliegt jedoch Beschränkungen (§ 53 Ärzte Gesetz 1998), die jenen in der Bundesrepublik Deutschland ähneln.
    Was darf ein Arzt alles nicht?
    • Keine vergleichende Bezugnahme auf Standesangehörige, d. h. was die Firma Hartlauer gemacht hat, wenn sie verschiedene Optiker verglichen hat - solches darf ein Arzt nicht.
    • Keine Werbung für Arzneimittel und sonstige medizinische Produkte. Das verstehe, wer kann. Wenn ich in der Öffentlichkeit erkläre, Aspirin ist eines der besten Heilmittel und ich empfehle es wärmstens - darf ich das eigentlich nicht.
    • Nennung des Preises in der Öffentlichkeit für die eigene privatärztliche Leistung. Das macht kaum jemand, denn Dumpingpreise sind in der Medizin ohnehin selten. Man sollte immer bedenken: »Wenn du zum Arzt gehst, so ist das manchmal vergebens, aber nie umsonst!«
    • Kein Erwecken des Eindruckes einer medizinischen Exklusivität. Ich kenne einige Mediziner, die jeweils in einer diagnostischen oder therapeutischen Spezialmethode exklusive Spitzenkönner sind - nach dem Gesetz darf das aber nicht publik gemacht werden, oder?

    Das ist nur eine Auswahl der Werbebeschränkungen. Wer dagegen verstößt, kann sicher sein, dass ihn Kollegen, welche meinen, das Standesansehen sei beeinträchtigt worden, anzeigen. Es kann auch geschehen, dass man in aller Öffentlichkeit beschimpft wird. Ein vor der Zeit aus dem öffentlichen Dienst ausgeschiedener Berufskollege etwa wurde Mitarbeiter einer Zeitung. Als ich zu einer TV-Talkshow geladen wurde, musste ich nachher lesen: »Der Auftritt war zwar nicht gerade eine Reklame für den Beruf des Pathologen und hat jahrzehntelange Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Gesellschaft für Pathologie zur Hebung des Pathologen-Image in einer Nacht zunichte gemacht, aber so sei’s.« 12
    Da merkt man erst, dass man sich Neid schwer erarbeiten muss.

Koryphäen und Spitzenkräfte
    Mit raffinierten Tricks versuchen manche Ärzte, Agenturen oder Zeitschriften die Werbebeschränkungen zu umgehen.
    Meist einmal pro Jahr werden Hitlisten in manchen Illustrierten veröffentlicht, worin die »besten Ärzte Ihres Bundeslandes« oder »Spitzenmediziner verschiedener Fachgebiete« genannt werden. Ärzte, die auch Krankenkassenpatienten behandeln, sind kaum darunter.
    Es gibt Ärztevermittlungsdienste, welche Zeitungsinserate wie das nachfolgende veröffentlichen:
    Wer ist der Klügste im Land...? Wir nennen Ihnen den richtigen ärztlichen Spezialisten für Ihr Problem. Unser wissenschaftliches Berater-Team führt Sie zu dem Fachmann, der Ihnen helfen kann. Wenden Sie sich daher in Problemfällen für folgende Fachrichtungen an uns: Plastische- und Schönheits-Chirurgie, Kieferchirurgie, Zahnärztliche Implantalogie (bitte nur schwierige Fälle), Zahnärztliche Rekonstruktion und Ästhetik. Wir kümmern uns um den Kontakt.
    .... Medicom e. V.
    Zahlreiche Mediziner finden immer ausgeklügeltere Wege, um das Werbeverbot zu umgehen:
    • Ein Arzt verwandelt seine Praxis in ein Institut, stellt einen Geschäftsführer ein, und der darf werben.
    • Glückwunschadressen in Zeitungen haben etwa folgenden Wortlaut:
    Lieber Dr. Sowieso,
    Wir gratulieren Dir zur schönsten Augenarztpraxis, die wir je gesehen haben! Wir wünschen Dir einen guten Start und viele begeisterte Patienten in der.... (Adresse folgt).
    • Einladungen zu Vernissagen in der Praxis zusammen mit einer Galerie, denn deren Adressenkartei enthält viele potentielle Privatpatienten!
    • Sie schreiben Zeitungsartikel oder dienen sich Lokalsendern als fachkundige Gesprächspartner an.
    • Beliebt sind auch regelmäßige Suchmeldungen »Katze entlaufen« oder »Putzhilfe dringend gesucht« in der Lokalpresse - immer mit Angabe der Adresse und der Sprechzeiten.

    • Ein bayerischer Zahnarzt hatte sich einen überdimensionalen Luftballon in Zahnform anfertigen lassen. Am Praxisfenster befestigt, sollte dieses Markenzeichen Kundschaft anlocken.
    Das ist zwar alles nicht erlaubt und treibt den Ärztekammerchefs die Zornesröte ins Gesicht, »aber schlimmstenfalls zahlt man halt ein Bußgeld«.
     
    Erstaunlich ist, dass die medizinischen Interessenvertretungen gegen ein anderes Phänomen noch nicht aufgetreten sind oder nicht auftreten können: die suggestive Massenveranstaltung. Seit einiger Zeit tritt ein Internist aus Nürnberg vor
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