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Gefeuert

Titel: Gefeuert
Autoren: Julia Berger
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Fragen auf, die ein juristischer Laie nicht beantworten kann. Wer zum Beispiel eine Aufhebungsvereinbarung unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Es ist unbedingt nötig, rechtlichen Rat einzuholen. Das gilt selbst dann, wenn die Situation klar zu sein scheint, es sei denn, Sie sind selbst Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch wer »nur« Angst hat, seinen Job zu verlieren, profitiert von einer Beratung – es lohnt sich, um für den Fall der Fälle gut informiert zu sein.
    Kompetente Ansprechpartner sind Betriebsräte, Gewerkschaften, Berufsverbände und gemeinnützige Beratungsstellen. Eine bundesweite Adresssuche von Beratungsstellen, bei denen man kostenlos Unterstützung erhält, gibt es auf der Webseite www.erwerbslos.de/address.html , die von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen betrieben wird. Unter der Nummer 030 / 86876700 kann man sogar telefonisch nachfragen. Hilfreich ist auch die Publikation »Erste Hilfe bei (bevorstehender) Arbeitslosigkeit« der Koordinierungsstelle, die für ein paar Euro bestellt werden kann (siehe Literaturempfehlungen).

    2. Sich arbeitslos melden
    Genauso wichtig wie der Gang zum Anwalt ist es, die Bundesagentur für Arbeit so bald wie möglich aufzusuchen. Wer sich hier nicht rechtzeitig meldet, muss damit rechnen, dass das Arbeitslosengeld erst später gezahlt wird. Alles, worauf Sie achten müssen, steht im »Merkblatt für Arbeitslose«, das auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit als PD F-Datei heruntergeladen werden kann (siehe Links).
    »Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung Ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden«, heißt es hier gleich auf der ersten Seite und weiter »Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes melden.« Tun Sie das nicht, so kann die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von einer Woche verhängen, das heißt, dass das Arbeitslosengeld so lange nicht gezahlt wird. Das gilt nicht nur im Falle einer Kündigung, sondern auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis.
    Für diese erste Meldung reicht es, wenn Sie bei der Arbeitsagentur anrufen und einen Termin vereinbaren. Die Hotline-Nummer ist 01801 / 555111 (von acht bis 18 Uhr zu erreichen).

    3. Vorsicht bei den Formularen
    Mit dem Anruf ist es nicht getan. In den nächsten Wochen werden Sie mehrmals bei der örtlichen Arbeitsagentur vorbeikommen müssen, zum Beispiel, um sich dort persönlich zu melden und um den Antrag auf Arbeitslosengeld abzugeben. Nehmen Sie sich Zeit, die Antragsformulare sorgfältig auszufüllen, und lassen Sie sich auch hier im Zweifelsfall beraten.
    Sobald der Sachbearbeiter Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geprüft hat, erhalten Sie im günstigsten Fall einen »Bewilligungsbescheid« per Post. Darin wird mitgeteilt, wie lange und in welcher Höhe die staatliche Unterstützung gezahlt wird. Ich empfehle aus eigener Erfahrung, auch mit dem Bescheid einen Anwalt oder eine Beratungsstelle aufzusuchen. Bei Fehlern ist innerhalb von vier Wochen Widerspruch möglich.

    4. Sich ums Zeugnis kümmern
    Wichtig für Ihre Jobsuche ist ein Arbeitszeugnis, das Erfahrungen und Leistungen in der letzten Position nachweist. Normalerweise ist das Zeugnis Thema beim Kündigungsgespräch. Falls nicht: Fragen Sie nach. Je früher Sie es für Ihre Bewerbungen zur Verfügung haben, desto besser.
    Nehmen Sie sich dennoch unbedingt die Zeit, das Zeugnis prüfen zu lassen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, der Arbeitgeber darf seinem scheidenden Mitarbeiter keine Steine in den Weg legen. Für Laien ist es schwierig zu beurteilen, wie gut oder schlecht ein Zeugnis ist. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, auch hier fachlichen Rat einzuholen. Sie können sich zum Beispiel an eine Gewerkschaft wenden oder eine professionelle Zeugnisberatung in Anspruch nehmen, die das Zeugnis gegen Geld beurteilt.
    Die Gewerkschaft ver.di bietet beispielsweise Zeugnisberatung: – www. verdi-arbeitszeugnisberatung.de –, ein professioneller Anbieter ist zum Beispiel die Firma Personalmanagement Service GmbH, zu erreichen unter www.arbeitszeugnis.de .

    5. Regeln der Arbeitsagentur kennen
    Während des Bezugs von Arbeitslosengeld müssen Sie sich an einige Regeln
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