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Gefeuert

Titel: Gefeuert
Autoren: Julia Berger
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halten. Diese stehen alle im bereits erwähnten »Merkblatt für Arbeitslose«, das als Anhang ein ausführliches Stichwortverzeichnis hat.
    Zum Beispiel können Sie nicht einfach wegfahren, weil jetzt endlich einmal Zeit dazu ist. »Sie müssen für Ihre Agentur für Arbeit immer erreichbar sein. Erreichbar im Sinne der gesetzlichen Vorschriften bedeutet, dass Sie an jedem Werktag von Briefsendungen der Agentur für Arbeit in Ihrer Wohnung Kenntnis nehmen können«, heißt es im Merkblatt. Genau genommen müssen Sie sogar dann, wenn Sie an einem Werktag ganztags nicht da sind, der Arbeitsagentur Bescheid geben. Wer einfach wegfährt, ohne sich zuvor die Zustimmung der Arbeitsagentur zu holen, riskiert, dass ihm als Strafe eine Sperrzeit verpasst wird.
    Eine weitere Regel, die jeder Gekündigte für eine Selbstverständlichkeit hält (was die Arbeitsagentur nicht davon abhält, im Merkheft und im Antrag auf Arbeitslosengeld darauf hinzuweisen): Kunden der Arbeitsagentur sind »verpflichtet, eigenverantwortlich nach einer Beschäftigungzu suchen« und »eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen«. (Was darunter zu verstehen ist, lesen Sie im Glossar unter dem Stichpunkt Zumutbarkeit.)

    6. Sich ums Geld kümmern
    Das Arbeitslosengeld bedeutet einen herben Einkommensverlust. Es beträgt nur 60 Prozent, bei Arbeitslosen mit Familie 67 Prozent des früheren Nettoverdienstes.
    Was viele nicht wissen, ist: Bezieher von Arbeitslosengeld dürfen etwas dazuverdienen, solange der zeitliche Aufwand dafür nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich beträgt. Unabhängig von der Höhe des Arbeitslosengelds gibt es einen monatlichen Freibetrag von 165 Euro, was darüber hinaus verdient wird, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Zu diesem Thema gibt die Bundesagentur für Arbeit ein eigenes Faltblatt heraus: »Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen«, das als PD F-Datei von der Webseite www.arbeitsagentur.de heruntergeladen werden kann. (Gehen Sie auf den Menüpunkt »Bürgerinnen & Bürger«, dann auf »Arbeitslosigkeit«, »Arbeitslosengeld« und »Nebenverdienst«.)
    Außerdem gibt es die Möglichkeit, zusätzlich zum Arbeitslosengeld weitere staatliche Hilfen zu beantragen: den Kinderzuschlag, Wohngeld und Arbeitslosengeld II. Am besten, Sie informieren sich bei einer der Beratungsstellen, die Sie über die Adressliste auf der Webseite www.erwerbslos.de finden (siehe auch Punkt 1).
    Die Bundesagentur für Arbeit gibt zwei Broschüren über sämtliche finanzielle Hilfen heraus. Eine richtet sich nur an Arbeitslosengeld- I-Empfänger , die andere informiert auch über Arbeitslosengeld II. Sie nennen sich »Was? Wie viel? Wer? Finanzielle Hilfen auf einen Blick« und sind auf der Webseite unter dem Menüpunkt »Bürgerinnen & Bürger«, »Finanzielle Hilfen« zu erreichen.
    Auch für Bewerbungskosten kann es finanzielle Unterstützung geben. Der richtige Ansprechpartner dafür ist Ihr zuständiger Arbeitsvermittler.
    Bei mir hat es Sinn gemacht, unsere Haushaltskosten auf den Prüfstand zu stellen. Durch Tarifwechsel und die Kündigung oder das Ruhenlassen von Versicherungsverträgen konnte ich einen deutlichen Spareffekt erreichen. Anregungen und Tipps dazu gibt es zum Beispiel von den Verbraucherzentralen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalenveröffentlicht unter anderem den Ratgeber »Das Haushaltsbuch«, der 5,90 Euro kostet (siehe Literaturempfehlungen).

    7. Bewerbungen vorbereiten
    Für die Jobsuche gibt es auf der Webseite www.arbeitsagentur.de mehrere kostenfreie Ratgeber-Broschüren für verschiedene Zielgruppen. Gehen Sie auf »Bürgerinnen & Bürger«, dann auf »Arbeit und Beruf«, dann auf »Arbeits-/Jobsuche«. Unter der Adresse www.berufe.tv/BA gibt es sogar Bewerbungstrainings in Form von Filmen.
    Wenn Sie sich für ein Bewerbungsseminar interessieren, sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler darauf an. Er kann eine entsprechende Weiterbildung genehmigen.
    Worauf es bei den Bewerbungsunterlagen zu achten gilt, erfahren Sie in den oben genannten Ratgebern. Vielleicht helfen Ihnen dennoch einige persönliche Erfahrungen aus meiner Bewerbungszeit: Bei mir hat es sich ausgezahlt, eine Standardbewerbung anzufertigen. Dafür habe ich nicht nur ein teures Foto machen lassen, auch beim Layout habe ich mir von einem Profi, einer Grafikerin, helfen lassen.
    Für jede neue Stelle, auf die ich mich beworben habe, habe ich zwar darauf zurückgegriffen, sie dann aber individuell angepasst. Das heißt: Das Anschreiben neu
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