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Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Titel: Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.
Autoren: Walter Schlegel
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Ministeriums, den Einzelplänen, auseinandersetzen. Deren Ergebnisse dienen als Grundlage für die weiteren Ausschussberatungen. Für jeden Einzelplan wird vom Haushaltsausschuss eine separate Beschlussempfehlung abgegeben.
     
    Der Haushaltsausschuss beginnt mit der Arbeit am Bundeshaushalt nach der Überweisung des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Haushaltsentwurfes durch das Plenum des Bundestages. Zuerst werden alle Einzelpläne in Berichterstattergesprächen von dem Ministerium, Vertretern des Bundesfinanzministeriums und des Rechnungshofes durchgegangen und ggf. verändert. Dann berät der Ausschuss. Zum Ende der Beratungen werden alle Einzelpläne in einer großen Bereinigungssitzung fertig beraten und zum abschließenden Haushaltsentwurf zusammengefügt.".
     
    Das mag trocken und "typisch politisch" klingen, lässt sich aber ganz einfach zusammenfassen. In der Praxis heißt das nämlich, dass dieser Ausschuss und seine 41 Mitglieder (zusammengesetzt mit Vertretern aller im Bundestag vertretenen Parteien) alle Zahlen kennen und nicht zuletzt jede Position im Etat auseinandernehmen und gegebenenfalls anpassen oder verändern. Dabei ist es Tradition im parlamentarischem Betrieb, dass den Vorsitz dieses Ausschusses stets der Vertreter der größten Oppositionsfraktion hat, also der jeweilige politische Gegner der aktuellen Regierung. Damit wissen die eifrigen Wahlkämpfer zu jeder Zeit stets am Besten, wie es um die Finanzen des Bundes bestellt ist und ob sie überhaupt in der Lage wären, ihre Versprechen nach der Wahl bei einem Sieg einzulösen. Nur geben sie das nicht gern zu, warum auch: Es verkauft sich viel besser, wenn man behaupten kann, dass man nach einem Sieg erst einmal alles prüfen muss, um dann sagen zu können, dass man vor der Wahl 'leider überhaupt nicht wusste, wie schlecht es wirklich um die Finanzen bestellt war und deshalb die Versprechen nicht eingelöst werden könnten'.
     
    Es ist und bleibt also ein Mythos, der fleißig von allen Seiten gern gepflegt wird, um immer die passende Ausrede zur Hand zu haben....
     
     
    Wussten Sie übrigens,....
     
    .... dass Botschaften eines Staates in einem anderen Land keineswegs exterritoriales Gebiet sind, wie es immer wieder so gern behauptet wird? Es ist ein weit verbreiteter Irrtum mit erstaunlicher Haltbarkeit in den Köpfen, wonach die Botschaften eines fremden Landes in einem anderen Staat exterritorial wären, also dieses Gelände, auf dem die Botschaft steht, nicht zu dem Land gehören würde, in dem dieses Gelände liegt, sondern ein Teil des Landes der jeweiligen Botschaft ist. Aber das ist vollkommen falsch, wie ein Blick in die Rechtsgrundlage (in dem Fall das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen) beweist. Darin heißt es nämlich, dass das Botschaftsgelände sehr wohl zum Staatsgebiet des Landes zählt, in dem die Botschaft ist, aber dieser Staat nur innerhalb dieses Geländes auf die Ausübung seiner Hoheitsrechte verzichtet. Damit darf das Land, in dem die Botschaft eines anderen Landes steht, auf deren Gelände keine Verhaftungen durchführen oder andere hoheitliche Maßnahmen (Hausdurchsuchungen etc.), was man auch 'Immunität' nennt. Ebenso dürfen keine Strafmandate wegen Falschparkens oder dem Überschreiten von Verkehrsregeln von Botschaftsfahrzeugen vollstreckt werden. Praktisch also für Freunde eines lockeren Fußes auf dem Gaspedal.
     
    Übrigens ist es immer noch umstritten, ob die Feuerwehr eines Staates, in dem die Botschaft steht, einen Brand innerhalb dieser Botschaft ohne Zustimmung des Botschafters löschen darf oder ob dies ein Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen darstellen würde, nach der 'jegliche hoheitliche Maßnahme' des Gastgeberstaates auf dem Botschaftsgelände untersagt ist.
     
    Geschichtlich kommt dieser Brauch der Immunität aus einer Zeit, in der die Monarchen die einzelnen Länder regierten. Besuchte ein Monarch (der ja Staatsgewalt und den Staat als Person verkörperte) einen anderen Staat, dann trug dieser Monarch auf Reisen praktisch den eigenen Staat als 'zweite Haut' und war für den anderen Staat nicht angreifbar. Später wurde dieser Brauch auf die Vertreter des Monarchen ausgedehnt und schließlich auch auf die Gebäude, in denen dieser Vertreter in Erfüllung seiner Pflichten als Vertreter lebte und arbeitete.
     
    ***
     
    Kapitel VIII - Das liebe Ende
     
     
    So, liebe Leser, ich hoffe Ihnen hat dieser Ausflug in das Reich der
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