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Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Titel: Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.
Autoren: Walter Schlegel
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sich schon seit Monaten auf ihren Urlaub und die Fahrt nach Spanien. Sommer, Sonne, Erholung am Pool in den schönsten Wochen des Jahres. Uschi ist dabei eine junge Frau, die sehr bedacht auf ihr äußeres Erscheinungsbild ist und regelmäßig sehr viel Zeit mit Körperpflege und ihrer Schönheit verbringt. So wollte sie auch am Tag vor Urlaubsantritt auf Nummer sicher gehen und färbte sich dieses Mal die Haare stärker als sonst mit dem gewohnten Blond. Immerhin sollte es die starke Sonneneinstrahlung überstehen und auch nach 14 Tagen unter spanischer Sonne noch strahlend hell leuchten. Vermutlich las sie nicht die Packungsbeilage und die Hinweise, mit welchen Stoffen die Haarfarbe nicht verträglich ist, denn  als sie am ersten Tag des Urlaubes in den Hotelpool stieg und dort ausgiebig das feuchte Vergnügen genoss, passierte etwas für Uschi vollkommen Unvorhergesehenes: Sie entstieg elegant und sehr fraulich den Pool und stellte fest, dass sich die anderen Gäste am Pool über sie lustig zu machen schienen. Überall sah sie in grinsende Gesichter und vorgehaltene Hände, hinter denen andere Gäste scheinbar über sie tuschelten. Mit Schamröte im Gesicht schnappte sie ihr Handtuch von der Liege und ging schnellen Schrittes in ihr Zimmer zurück. Dort ereilte sie beim Blick in den Spiegel ein Schock, den sie so schnell nicht vergessen wird. Ihre komplette, erst gestern gefärbte Haarpracht erstrahlte in einem leuchtenden Grün und ließ sie aussehen wie ein kleiner Troll.
     
     
    Uschi bedeckte sofort ihr Haupt und stürmte zum Zimmer eines befreundeten Pärchens,das ebenfalls mit ihr gereist war. Nach einem erregten Klopfen öffnete der Mann das Zimmer und ließ Troll – Uschi herein. Dort im Zimmer zeigte sie ihr Dilemma und war fix und fertig. Der Mann wusste nach einigem Überlegen eine Antwort für die Frage nach der Ursache der neuen Haarpracht und sagte, dass die Haarfarbe vermutlich mit dem Chlor im Wasser reagierte und somit diese neue Farbe hervorbrachte. Die Freunde fanden heraus, dass das Wasser im Pool am Morgen immer sehr stark gechlort wurde, da sich ein Teil des Chlors in der heißen Sonne verflüchtigt und man ansonsten am Nachmittag oder Abend nicht mehr die erforderliche Chlorkonzentration im Pool habe, um noch die gewünschte Wirkung zu erzielen. Diese hohe Konzentration am frühen Morgen ist für Badegäste unbedenklich, nur löste diese eben eine chemische Reaktion mit den gefärbten Haaren aus.
     
     
    Uschi überwand die Blamage und verlangte nach ihrer Rückkehr eine Erstattung eines Teils ihrer Reisekosten sowie ein zusätzliches Schmerzensgeld für die erlittene Schmach vom Veranstalter. I immerhin habe ihr niemand gesagt, dass die hohe Chlorkonzentration im Poolwasser am frühen Morgen eine solche Reaktion auslösen könnte.
     
     
    Das Amtsgericht Bad Homburg nahm diesen Fall zur Entscheidung an und lauschte interessiert den Argumentationen der zerstrittenen Parteien. Der beklagte Veranstalter wies darauf hin, dass eine solche erhöhte Konzentration von Chlor im Wasser in den Stunden direkt nach dem Zufügen des Chlors absolut üblich sei und keine gesundheitsschädigende Wirkung habe. Zudem sei so sichergestellt, dass das Chlor auch noch später am Tag wirken kann und damit den Gästen ganztags ein unbedenkliches Badevergnügen beschere. Außerdem hätte die Klägerin Uschi wissen müssen, dass Chlor und Haarfärbemittel miteinander reagieren könnten, wenn sie sich nur vorher über die Zusammensetzung informiert hätte. Damit könnte man also nicht den Reiseveranstalter für diese Blamage und den versauten Urlaubstag haftbar machen und solle doch die Klage abweisen.
     
     
    Nun, liebe Leser: Wie würden Sie entscheiden in einem solchen Fall? Ist es ein Reisemangel, wenn der Veranstalter dafür sorgt, dass auch am Abend noch genug Chlor im Wasser ist, dass man ohne Bedenken ins erfrischende Nass springen kann, da ein Teil des Chlors sich unter brennender Sonne verflüchtigt und deshalb am frühen Morgen eine höhere Dosierung erforderlich macht, zumal man im Laufe des Tages die Badegäste nicht durch Arbeiter am Pool belästigen möchte, die ständig den Chlorgehalt überprüfen müssen? Kann es die Verantwortung des Veranstalters sein, wenn ein Badegast in Eigenverantwortung ein Haarfärbemittel einsetzt, dass mit dem Chlor reagiert und müssen für solche Fälle Warnschilder angebracht sein?
     
     
    Sehr „salomonisch“ entschied hier das erkennende Gericht und sprach der
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