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Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Titel: Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.
Autoren: Walter Schlegel
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fiel der für die Dame nächstmögliche Termin für diese Verhandlung auf den 11.11. und der Richter beschloss, diesem närrischen Verhandlungsdatum noch die passende Uhrzeit zu geben. So wurden Ladungen versandt, die zum Prozess am 11.11. um 11.11 Uhr vor Gericht luden.  Die Frau, die sich bei dieser Verhandlung die Klärung der ihr zustehenden Ansprüche erhoffte, sah in diesem Termin jedoch keinen Scherz, sondern eine Voreingenommenheit des Richters, der sich mit diesem Termin über sie lustig machen würde. Kurzer Hand entschied sie sich dazu, den Richter wegen dem Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Immerhin deute dieser Termin ja deutlich an, dass der Richter sie nicht ernst nehme.
     
     
    Das über diesen Antrag entscheidende Oberlandesgericht in München jedoch wies diesen Befangenheitsantrag zurück und merkte an, dass auch in Familiensachen nicht ,überempfindlich‘ reagiert und stattdessen etwas mehr Humor und Gelassenheit gezeigt werden sollte. Der Richter habe sich, so die entscheidenden Richter weiter, ,lediglich einen Scherz‘ erlaubt. Ob die Richter am Oberlandesgericht dabei schmunzeln mussten ist (leider-) nicht überliefert.
     
     
    Auch abseits des Rheins kommt also das närrische Treiben hin und wieder mal vor. Wer hätte das gedacht...
     
     
    ***
     
    Wir werden doch keine Vorurteile haben, oder....?!
     
     
     
    Es gibt Fälle und Urteile, die kann man schon nicht mehr in Worte zusammenfassen. Das liegt weniger daran, dass die entsprechenden Fälle nicht geeignet dafür wären, sie unterhaltsam und kurzweilig zu präsentieren, sondern vielmehr daran, dass die Originaltexte aus diesen Urteilen selbst so kreativ und heiter sind, dass jede Zusammenfassung dieser Texte den intelligenten und zugleich originellen Wortwitz einfach nur zerstören würden. Ein solches Urteil ist vor dem Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen (12) 4 NS 48/96 gefällt wurden. Grundsätzlich ein eher unauffälliges Urteil, bis es jedoch in der schriftlichen Urteilsbegründung der Richter an den Punkt gelangte, in dem auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen eingegangen wurde. Eines Zeugen aus der benachbarten Pfalz, jener Gegend also, die man im hessischen Mannheim ohnehin mit kritischen Augen wahrnahm. Aber lesen Sie selbst, liebe Leser, hier der entsprechende Auszug aus dem besagten Urteil im Originaltext:
     
     
    „ (...) Dies sind jedoch nicht die einzigen Bedenken, die man gegen den Zeugen V haben muß. Er gab sich zwar betont zurückhaltend, schien bei jeder Frage sorgfältig seine Antwort zu überlegen und vermied es geradezu betont, Belastungstendenzen gegen den Angeklagten hervortreten zu lassen, indem er in nebensächlichen Einzelheiten Konzilianz ja geradezu Elastizität demonstrierte, im entscheidenden Punkt, der - für ihn vorteilhaften - angeblichen mündlichen Genehmigung des beantragten Urlaubs aber stur blieb wie ein Panzer. Man darf sich hier aber nicht täuschen lassen. Es handelt sich hier um eine Erscheinung, die speziell für den vorderpfälzischen Raum typisch und häufig ist, allerdings bedarf es spezieller landes- und volkskundlicher Erfahrung, um das zu erkennen - Stammesfremde vermögen das zumeist nur, wenn sie seit längerem in unserer Region heimisch sind. Es sind Menschen von, wie man meinen könnte, heiterer Gemütsart und jovialen Umgangsformen, dabei jedoch mit einer geradezu extremen Antriebsarmut, deren chronischer Unfleiß sich naturgemäß erschwerend auf ihr berufliches Fortkommen auswirkt. Da sie jedoch auf ein gewisses träges Wohlleben nicht verzichten können - sie müßten ja dann hart arbeiten -, versuchen sie sich „durchzuwursteln“ und bei jeder Gelegenheit durch irgendwelche Tricks Pekuniäres für sich herauszuschlagen. Wehe jedoch, wenn man ihnen dann etwas streitig machen will! Dann tun sie alles, um das einmal Erlangte nicht wieder herausgeben zu müssen, und scheuen auch nicht davor zurück, notfalls jemanden „in die Pfanne zu hauen“, und dies mit dem freundlichsten Gesicht. Es spricht einiges dafür, daß auch der Zeuge V mit dieser Lebenseinstellung bisher „über die Runden gekommen ist“. Mit Sicherheit hat er nur zeitweise richtig gearbeitet. Angeblich will er nach dem Hinauswurf durch den Angekl. weitere Arbeitsstellen innegehabt haben, war jedoch auf Nachfrage nicht in der Lage, auch nur eine zu nennen!
     
     
    Und wenn man sieht, daß der Zeuge schon jetzt im Alter von noch nicht einmal 50 Jahren ernsthaft seine Frühberentung ansteuert,
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