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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen
Autoren: Isabell Pohlmann
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Eltern, sondern zusätzlich, dass das Vormundschaftsgericht den Vertrag genehmigt. Wenn also ein 17-Jähriger Geld von seiner Bank leihen möchte, um sich selbst den Flug zum Austauschjahr in den USA zu leisten, muss das Gericht zustimmen. Sonst wird der Vertrag zwischen Kunde und Bank nie wirksam. Und selbst wenn der Kredit von Eltern und Gericht genehmigt wurde: Ein Jugendlicher unter 18 Jahren haftet trotzdem schon für sämtliche Schulden aus dem von ihm aufgenommenen Kredit.
    Mit dem 18. Geburtstag gibt es für den Kreditnehmer allerdings eine Schutzfunktion: Er kann die Haftung in einigen Fällen beschränken, und zwar auf den bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögensbestand. Allerdings müssen Sie dafür der Bank über Ihre finanzielle Situation Rechenschaft ablegen und Ihre gesamten Vermögenswerte vorlegen. Durch diese Regelung haben Sie aber den Vorteil, dass Sie ohne Schulden in die Volljährigkeit starten können.
    Diese Regelung hilft Ihnen aber nicht mehr, wenn Sie als Volljähriger neue Ausgaben haben, die Sie nicht zurückzahlen können. Wenn Sie mit 18 oder 19 einen Handyvertrag abschließen, haften Sie für die zu zahlenden Gebühren. Genauso sind Sie in der Pflicht, den Mitgliedsbeitrag für das Fitnessstudio oder die monatliche Miete zu überweisen, wenn Sie die Verträge geschlossen haben. Das Gleiche gilt übrigens auch für einen Ratenkauf. Und Sie sind es, der gegenüber der Bank verpflichtet ist, ein Minus auf dem Konto auszugleichen, wenn Sie nach dem 18. Geburtstag den Dispo (Seite 50 ) genutzt oder gar überdehnt haben. Volle Geschäftsfähigkeit bedeutet somit nicht nur mehr Rechte, sondern auch zusätzliche finanzielle Verantwortung.
    i Verträge widerrufen und kündigen
    Wiederruf: Manchmal stellt man kurz nach Vertragsschluss fest, dass man das Angebot doch nicht nutzen will. Trotzdem gilt die Regel, dass Verträge einzuhalten sind. Ein generelles Recht, Verträge zu stornieren (rückgängig zu machen), gibt es nicht. Nur bei bestimmten Verträgen, wie Versicherungen oder Verbraucherdarlehen, können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das Gleiche gilt häufig, wenn Verträge an der Haustür oder im sogenannten Fernabsatz, also zum Beispiel per Telefon oder im Internet, abgeschlossen wurden.
    Im Zweifel sollten Sie sich ganz schnell Rechtsrat, etwa bei einer Verbraucherzentrale, einholen. Falls ein Widerruf möglich ist, gilt: Der Widerruf muss schriftlich vorliegen, es gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Bei bestimmten Verträgen, etwa wenn Sie eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben, bleiben sogar 30 Tage für den Widerruf. Schicken Sie den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein.
    Kündigung: Wenn Sie einen bestehenden Vertrag nicht mehr wollen, müssen Sie auf die Laufzeit und die vereinbarten Kündigungsfristen achten.
    Kündigen Sie immer schriftlich. Senden Sie das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dann können Sie belegen, dass Sie pünktlich waren.
Wertvolle Elternhilfe
    Selbst wenn Sie nach der Schule möglichst schnell auf eigenen Füßen stehen wollen und auch als volljähriger Bürger selbst entscheiden dürfen, wie Sie leben wollen, sollten Sie Ihre Eltern noch nicht ganz aus dem Spiel lassen. Als Familienmitglied haben Sie weiterhin zahlreiche Vorteile, die sich finanziell auszahlen und auch darüber hinaus im Alltag hilfreich sein können. Ein paar Beispiele dazu:
    Unterhalt. Solange Sie sich wirtschaftlich noch nicht selbst versorgen können, haben Sie Anspruch auf Unterhaltsleistungen durch Ihre Eltern (Seite 24 ), ganz gleich, ob diese miteinander verheiratet oder geschieden sind.
    Versicherungen. Sie können sich die Beiträge für verschiedene Versicherungsverträge sparen, wenn Ihre Eltern den entsprechenden Vertrag haben. Das zahlt sich zum Beispiel in der Autoversicherung aus, wenn Sie einen Wagen nicht selbst versichern, sondern auf einen Vertrag von Mutter oder Vater zurückgreifen können.
    Wohnungssuche. Weiß der Vermieter, dass die Eltern hinter der Wohnungssuche stehen und gegebenenfalls finanziell einspringen, sind die Chancen auf die erhoffte Traumwohnung oftmals größer.
    Anträge. Wenn Sie die organisatorische Unterstützung der Eltern haben, ist es einfacher, zum Beispiel die Anträge auf BAföG (Seite 173 ) oder andere Sozialleistungen wie die Berufsausbildungsbeihilfe schnellstmöglich zu stellen. Denn die Behörden wollen wissen, wie hoch das Einkommen der Eltern ist, um
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