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Die Uno

Die Uno

Titel: Die Uno
Autoren: Klaus Dieter Wolf
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im Prinzip auch dann zum Adressaten von Zwangsmaßnahmen gemacht werden, wenn er nicht Mitglied des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) ist.
    Auch die Subsumierung grenzüberschreitender terroristischer Anschläge unter die Formel «Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit», wie sie der Sicherheitsrat in Resolution 1373 vom 28. September 2001 vorgenommen hat, lässt sich als eine autonome Ausweitung der eigenen Befugnisse charakterisieren.
    Das
Sekretariat
der Vereinten Nationen beschäftigt ungefähr 8700 internationale Bedienstete, die aus regulären Haushaltsmitteln bezahlt werden. Zählt man alle Beschäftigten im gesamten UN-System zusammen, einschließlich der mit der UNO verbundenen Programme und Sonderorganisationen, der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds, so ergibt sich eine Gesamtzahl von 53.300. Das UNO-Sekretariat nimmt Aufgaben wahr, die der Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse anderer UNO-Organe dienen. Es organisiert Friedensmissionen, bereitet internationale Konferenzen und Verhandlungen vor und gibt Studien heraus. Es umfasst neben dem Büro des Generalsekretärs zahlreiche weitere Dienststellen, die programmatische und koordinierende Aufgaben in so unterschiedlichen Bereichen wie Abrüstung (
Department of Disarmament Affairs
, DDA), Friedensmissionen (
Department of Peacekeeping Operations
, DPKO), humanitären Angelegenheiten (
Office for the Coordination of Humanitarian Affairs
, OCHA), Drogenhandel und organisiertes Verbrechen (
Office on Drugs and Crime
, UNODC) wahrnehmen.
    An der Spitze des Sekretariats steht der
Generalsekretär
der Vereinten Nationen als höchster Verwaltungsbeamter der Organisation. Er muss in geheimer Abstimmung im Sicherheitsrat von allen ständigen Mitgliedern gewählt werden, um in sein Amt zu gelangen. Er wird auf Empfehlung des Sicherheitsrats von der Generalversammlung für eine fünfjährige Amtszeit ernannt. Neben seinen administrativen Kompetenzen – wie der Ernennung des Personals oder der Aufstellung des Haushalts – als höchster Verwaltungsbeamter der Organisation verfügt er über einen beträchtlichen politischen Gestaltungsspielraum.
    Der Generalsekretär kann in der Praxis seiner Amtsführung weit mehr sein als ein neutraler oberster «Sekretär». Gemäß Artikel 98 hat er zwar alle ihm von den Hauptorganen der Vereinten Nationen zugewiesenen Aufgaben zu übernehmen, eine eigenständige
Akteursqualität
verleiht ihm aber Artikel 99, in dem es heißt: «Der Generalsekretär kann die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrates auf jede Angelegenheit lenken, die nach seinem Dafürhalten geeignet ist, die Wahrung des Weltfriedens undder internationalen Sicherheit zu gefährden.» Mit dieser Blankovollmacht ausgestattet, kann der Generalsekretär frühzeitig mit Konfliktparteien Kontakt aufnehmen und seine «guten Dienste» anbieten. Er kann darüber hinaus eigene Nachforschungen anstellen, indem er Missionen zur Tatsachenermittlung (
fact-finding missions
) im Vorfeld einer Befassung des Sicherheitsrats zur Klärung von Sachverhalten durchführt. Ein mit einer entsprechenden persönlichen Autorität ausgestatteter Generalsekretär kann damit durch eigene Initiativen viel in Bewegung setzen – oder eben auch nicht. Letzten Endes hängt es vom Amtsverständnis und dem Geschick des jeweiligen Amtsinhabers ab, wie gut es ihm unter den konkreten politischen Umständen gelingt, unabhängig und im Geist der Charta erfolgreich zu agieren, ohne sich damit zugleich den Unmut der Staaten zuzuziehen.
    Der
Internationale Gerichtshof
(IGH) in Den Haag wurde 1945 als ein weiteres der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen gegründet. Er setzt sich aus 15 Richtern zusammen, die von Generalversammlung und Sicherheitsrat für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt werden. Er verfügt über ein eigenes Statut, dem sich alle Staaten mit ihrer UNO-Mitgliedschaft automatisch anschließen. Der IGH nimmt im Institutionengefüge der Vereinten Nationen zwar den Platz der Judikative ein. Um einen der innerstaatlichen Gerichtsbarkeit vergleichbaren Status zu haben, müsste er aber im Rahmen der Streitbeilegung eigentlich
über
den parteifähigen Akteuren, in diesem Fall den Staaten, angesiedelt sein. Um dem daraus resultierenden Spannungsverhältnis zu der in der Charta garantierten staatlichen Souveränität zu entgehen, ist ein Staat der Zuständigkeit des IGH nicht automatisch unterworfen, sondern er entschließt sich freiwillig
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