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Die Hexenadvokatin

Die Hexenadvokatin

Titel: Die Hexenadvokatin
Autoren: Karla Weigand
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nur der einzelne Mönch, sondern auch die Gemeinschaft auf Besitz verzichtet und sich durch Arbeit und Betteln erhält. Sie betreiben Seelsorge. Dazu gehören Franziskaner, Dominikaner, Augustiner und Karmeliter.
     
    CUIUS REGIO, EIUS RELIGIO (lateinisch), wörtliche Übersetzung: »Wessen Land, dessen Religion«. Dies bedeutet: Der Landesherr bestimmt die Religionszugehörigkeit seiner Untertanen.

    DEIFI: »Teufel« im bayerischen Dialekt
     
    EISENMEISTER: Kerkermeister, der die Gefangenen in der Zelle ankettet, sie »in Eisen schlägt«
     
    FRANZISKANER: Ordensgemeinschaften, die Franz von Assisi als ihren Gründer und geistlichen Vater verehren und zu den BETTELORDEN gehören. Heute umfasst die katholische Franziskanergemeinschaft drei voneinander unabhängige Orden: die Minoriten, die Konventualen und die Kapuziner.
     
    GESCHÜH: an den Beinen von Beizvögeln befestigte Ledermanschetten und Riemen, mit denen der Falkner die Tiere sichert
     
    HÜBSCHLERIN: seit dem frühen Mittelalter Bezeichnung für Prostituierte
     
    LANDSTÄNDE: Adlige, die über ein Gebiet herrschen. Es war üblich, dass der Landesfürst diese Stände in Intervallen zum sogenannten Ständetag einberief, um mit ihnen politische, militärische sowie soziale und religiöse Angelegenheiten zu beraten. Die Gesamtheit der Landstände bildete die LANDSCHAFT der Aristokraten - im Gegensatz zur BÜRGERSCHAFT und zur BAUERNSCHAFT . Absolutistisch regierenden Fürsten war der Ständetag ein Dorn im Auge.
     
    MATUTIN: eine der Gebetszeiten in den Klöstern gemäß der Regel des heiligen Benedikt: MATUTIN (2:00 Uhr), PRIM (6:00 Uhr), TERZ (9:00 Uhr), SEXT (12:00 Uhr), NON (15:00 Uhr), VESPER (18:00 Uhr), KOMPLET (20:00 Uhr)

    NEKROMANT (altgriechisch): Zusammensetzung aus Nekros (Leichnam) und Mantis (Weissager), mittelalterliche Bezeichnung für »Zauberer«, die weissagen und die Toten beschwören
     
    PAPPENHEIMER: Grafengeschlecht, dessen Stammsitz an der oberen Altmühl lag. Die Pappenheimer trugen, sooft der Kaiser in die Reichsstadt Nürnberg einritt, dafür Sorge, dass die Straßen durch ihre Dienerschaft von Unrat gesäubert wurden. Denn bis weit ins 16. Jahrhundert hinein hatte man in den Häusern der Städte weder Aborte noch Senkgruben. Die Reinigung der Gassen erfolgte jeweils anlässlich eines bevorstehenden kaiserlichen Besuches. Bald ging man dazu über, diejenigen, die Müll und Kot wegschafften, ›Pappenheimer‹ zu nennen - eine Bezeichnung für ein äußerst fortschrittliches Gewerbe. Noch bis ins 20. Jahrhundert hinein waren in Nürnberg die Männer von der Müllabfuhr als ›Pappenheimer‹ bekannt.
     
    PROFESS: Ablegen der Ordensgelübde, verbunden mit dem Eintritt in den Ordensverband
     
    PROVINZIAL: Leiter einer Ordensprovinz in allen zentralistisch geleiteten Orden
     
    RAZZIA (italienisch): Begriff im 16. Jahrhundert in Bayern eingebürgert, unangekündigte Durchsuchung von Gebäuden, oft mit Festnahme verdächtiger Personen durch die Ordnungskräfte
     
    ROMA LOCUTA, CAUSA FINITA (lateinisch): »Rom (d. h. die Kirche) hat gesprochen, die Angelegenheit ist erledigt.«

    STÖRSCHNEIDER: im Lande umherziehender Schneider, der nach Bedarf auf Bauernhöfen und in Bürgerhäusern längere Zeit gegen Kost und Logis verweilt und sämtliche anfallenden Näh- und Flickarbeiten gegen eine meist geringfügige Bezahlung erledigt
     
    TRABANT: mit einer Hellebarde ausgestatteter, in eine weiß-blaue Uniform gekleideter Bediensteter, der auf den Korridoren und in den Innenhöfen der herzoglichen Residenz Wache stand und den Fürsten, seine Familie oder die Gäste des Herzogs auf Wunsch begleitete. Trabanten erledigten ferner Botengänge in die Stadt.
     
    WELTPRIESTER, WELTGEISTLICHER: Kleriker, die keinem Orden angehören

 
     
     
    Vollständige Erstausgabe 06/2010
    Copyright © 2010 by Karla Weigand
    Copyright © 2010 dieser Ausgabe
by Wilhelm Heyne Verlag, München,
in der Verlagsgruppe Random House
Redaktion: Patricia Czezior
    eISBN : 978-3-641-04694-1
     
    www.heyne.de
    www.randomhouse.de
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