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Deutsche Geschichte

Deutsche Geschichte

Titel: Deutsche Geschichte
Autoren: Friedemann Beduerftig
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alle Fälle aber bekanntesten deutschen Rechtsbuchs des Mittelalters dem Anschauungsbedürfnis der Leser entgegen. Seine Absicht: „Ich kann die Leute nicht grundsätzlich vernünftig machen, aber sie immerhin ihre Rechtspflichten lehren; möge mir Gott dabei helfen.“ Ein ostsächsischer Ritter namens Eike von Repgow, Berater und Lehensmann des Grafen Hoyer von Falkenstein, war der Autor. Mehrere Urkunden aus den Jahren 1209-1233 weisen ihn als geschichtliche Persönlichkeit aus; ansonsten ist nichts über ihn bekannt.
Der „Sachsenspiegel“
    Der „Sachsenspiegel“ wurde so genannt, weil Eike das damalige Sachsenrecht so unbestechlich abbilden wollte wie der Spiegel das Antlitz einer schönen Frau. Das Werk war ursprünglich in lateinischer Sprache gehalten; wie die Vorrede vermerkt, nahm Eike selbst die Übersetzung ins Niederdeutsche (Elbostfälische) vor. Das Buch, in einen landrechtlichen und einen lehnrechtlichen Teil gegliedert, enthält das ungeschriebene Gewohnheitsrecht der Zeit; Bezüge auf ältere Gesetzessammlungen sind selten. Der – wichtigere – landrechtliche Teil behandelt in assoziativer Folge ohne ausgefeilte Systematik Themen des Verfassungs-, Prozess-, Straf-, Familien- und Vermögensrechts.
Folgenreiche Gesetzessammlung
    Eigentlich nur als Aufzeichnung üblichen Rechts konzipiert, stieg Eikes Sammlung bald in den Rang eines Gesetzbuches auf. Über 200 erhaltene Handschriften bezeugen die außerordentliche Bedeutung des Sachsenspiegels. Er diente als Vorlage für andere Rechtsbücher, etwa den Schwabenspiegel (entstanden in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts) oder das später weit verbreitete Magdeburger Stadtrecht, und besaß auch außerhalb des deutschen Sprachgebiets Geltung, etwa in Teilen Polens, Russlands und Ungarns. In Thüringen und Anhalt blieb er bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 maßgeblich.
    Landfrieden
    Im Mittelalter war Frieden oder modern gesagt: innere Sicherheit nichts Selbstverständliches, Frieden musste hergestellt werden. Bereits aus der Zeit der Karolinger und der Salier sind Friedensgebote der Herrscher überliefert. Daran knüpfte die von den weltlichen Gewalten seit der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts geschaffene Landfriedensgesetzgebung an. Thüringen, Schwaben und Bayern machten dabei die Vorreiter. 1103 verkündete Heinrich V. einen Landfrieden auf vier Jahre, der im ganzen Reich Gültigkeit haben sollte. Damit wurden bestimmte Orte (besonders die Kirchen) und Bevölkerungsgruppen (Kleriker, Frauen, Kaufleute, Juden) unter Schutz gestellt und der Versuch unternommen, das Fehdewesen (oft blutige Privatabrechnungen bis hin zu Sippenkriegen) einzudämmen. Neuartig war dabei die Androhung schwerer Strafen wie Rädern, Enthaupten, Verstümmeln, die das überkommene System von Schadensersatzleistungen ablöste. Die Strafverfolgung lag nicht mehr in der Hand des Geschädigten oder seiner Familie, sondern wurde zu einer Aufgabe der öffentlichen Gewalt. Ein Landfrieden kam zustande durch einen Eid, den die beteiligten Fürsten sich gegenseitig leisteten. Unter Friedrich I. Barbarossa wurde der Landfrieden zum Instrument der kaiserlichen Gerichtsbarkeit, ein Netz von Eidesleistungen sollte alle Teile verbinden und Rechtssicherheit gewährleisten. Es stellte sich jedoch heraus, dass Friede nur im Zusammenwirken mit den Territorialherren zeitweilig herzustellen war
.

Seite aus dem „Sachsenspiegel“ (Gleichheit weltlicher und geistlicher Gewalt), Pergament 30 mal 23 Zentimeter. Kernaussage: Gott ist alleiniger Gesetzgeber, der König oberster Richter, Ziel des Rechts die Herstellung eines stabilen Landfriedens
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    (c) Interfoto, München: S.

Kreuzzug nach Nordost
Der Deutsche Orden und die Ostsiedlung (1225/26)
    Die Zeit heilt offenbar wenigstens manche Wunden: Polen hat die im Zweiten Weltkrieg zerstörte Marienburg über der Nogat wieder aufgebaut und sorgfältig restauriert, obwohl sie doch Monument der deutschen Ostsiedlung im Mittelalter ist. Aber eben ein ungemein eindrucksvolles, und da zählt nicht verjährter Groll, sondern nur die Pflege des wertvollen baulichen Erbes.
Frucht der Kreuzzüge
    Erbauer der Burg war der Deutsche Orden. Er entstand als dritter Ritterorden, nach Templern und Johannitern, im Rahmen der Kreuzzüge Ende des 12. Jahrhunderts aus einer Hospitalbrüderschaft, die bei der Belagerung von Akkon 1189/1190 Kranke und Verwundete pflegte. Der Orden konsolidierte sich rasch, was auf die Förderung
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