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Der schlaue Pate

Der schlaue Pate

Titel: Der schlaue Pate
Autoren: Volker Schnell
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Manuela Baginski in erheblichem Ausmaß für die Unschuld des Angeklagten. Die Anklage beantragt, den Angeklagten Ewald Baginski freizusprechen.«
    Krieg sank in den Stuhl, als wäre er völlig erschöpft.
    Aufgeregtes Getuschel im Zuschauerraum.
    Die Vorsitzende Richterin drehte den Kopf erst nach rechts, dann nach links, um mit den Beisitzern zu sprechen.
    Desirée erstarrte.
    Baginski hatte sich umgedreht und flüsterte auf Andreas ein.
    Desirée holte ihr Handy heraus, machte es an, ihre Finger huschten hektisch über den Touchscreen.
    Die Vorsitzende drehte den Kopf nach rechts. »Sind die von der Anklage benannten Zeugen für eine Vernehmung durch das Gericht anwesend?«, fragte sie die Anklage.
    »Herr von Loquai und sein, äh, waren bis kurz vor neun Uhr noch nicht eingetroffen, haben aber ihr Kommen zugesagt. Die übrigen Zeugen sind anwesend. Alle Zeugen werden nichts anderes aussagen, als was ich gerade ausgeführt habe.«
    Die Vorsitzende drehte den Kopf nach rechts, um mit dem dort sitzenden Beisitzer zu sprechen. Sie senkte ein wenig den Kopf, ihre schwarze Lockenmähne fiel ihr ins Gesicht, nur ihre große Nase war noch zu sehen.
    Desirée hielt den Screen des Handys vor die Augen. Dann machte sie ein Foto.
    Die Vorsitzende sah Baginski an. Dann beriet sie sich erneut mit dem Beisitzer rechts von ihr, wobei ihr wieder die Haare ins Gesicht fielen. Desirée hielt das Handy Ingrid vor die Nase. Ingrid erstarrte.
    »Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück«, erklärte die Vorsitzende und erhob sich.
    Nacheinander marschierten die beiden Beisitzer und die beiden Schöffen hinter ihr her in das Beratungszimmer, die Tür wurde geschlossen.
    Jetzt explodierte der Zuschauerraum in Stimmengewirr.
    Desirée recherchierte hektisch im Internet.
    Das Gericht kam nach fünf Minuten zurück. Aufstehen, Hinsetzen. Die Vorsitzende verkündete, das Gericht wolle die Zeugen selber hören.
    Als Erste wurde Agnes Behrens gerufen. Dann Prinz. Aber die Luft war raus. Die Vorsitzende und der Beisitzer rechts von ihr wollten mit allen Mitteln Unstimmigkeiten aufdecken, fanden aber keine. Desirée recherchierte im Internet. Ingrid ließ die Vorsitzende keine Sekunde aus den Augen. Auf Ollie und Volker verzichtete das Gericht. Es war noch nicht elf, als die Vorsitzende die Beweisaufnahme schloss und die Anklage fragte, ob sie weiterhin Freispruch beantragen wolle. Krieg bejahte.
    Die Vorsitzende erteilte dem Angeklagten das letzte Wort.
    Baginski erhob sich. »Ich erkläre noch einmal, dass ich diese grauenhafte Tat nicht begangen habe. Ich bin unschuldig im Sinne der Anklage. Aber ich bin verantwortlich, ich bin schuldig, auf eine Erpressung eingegangen zu sein und diesen Vertrag unterschrieben zu haben, der alles ausgelöst hat. Ich … ich kann …« Er sah Sophie in die Augen. »Ich kann nur noch einmal alle Menschen, die Ellen so wie ich geliebt haben, um Ver… um Ver…« Er sank schluchzend auf seinen Stuhl, verbarg das Gesicht in den Händen.
    Das Gericht zog sich erneut zur Beratung zurück. Desirée huschte raus und holte Volker rein, dessen Platz frei geblieben war, weil sie die Karte noch hatte. Diesmal dauerte es eine gute halbe Stunde. Als alle wieder saßen, rief die Vorsitzende Anklage, Nebenklage und Verteidigung nach vorn. Was dort beredet wurde, war nicht zu verstehen.
    Ingrid flüsterte: »Vielleicht fragt sie, ob die Anklage in Revision gehen will. Aber warum sollte sie, wenn sie selbst Freispruch beantragt.«
    Andreas und Spohr grinsten von einem Ohr zum anderen, als sie sich wieder an ihre Plätze begaben. Andreas nickte Baginski zu, der durchatmete. Ohne Revision würde ein abgekürztes Urteil reichen, und es gab keinen Zweifel, wie das aussehen musste.
    Das Gericht und alle im Saal sowie im Zuschauerraum erhoben sich.
    »Im Namen des Volkes«, hob die Vorsitzende an, »ergeht folgendes Urteil. Trotz eindeutiger Beweise, die für die Schuld des Angeklagten sprechen, sind in der Verhandlung Dinge ans Licht gekommen, die das Gericht als Tatsachen ansieht.« Sie führte einige Minuten lang Einzelheiten auf. »Dadurch überwiegen die Zweifel an der Schuld des Angeklagten eindeutig. Der alte Satz ›in dubio pro reo‹ ist keine Beweisregel, aber eine Entscheidungsregel. Der Angeklagte wird aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.«
    Applaus im Publikum. Baginski verschwand in dem Raum links hinter der Richterbank, wo Hauptkommissar Buggert
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