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Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

Titel: Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Autoren: Bernd Urban
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parallele Konten oder parallele Ledger (Hauptbuch) erfolgen. Beim Einsatz der parallelen Kontomethode ist dabei noch zu unterscheiden, ob die unterschiedlichen Wertansätze – Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz – vollständig (Bruttomethode) oder im Delta (Nettomethode) in der Steuerbuchführung gebucht werden sollen.
    Die Vorteile einer solchen integrierten Steuerbuchführung liegen zum einen in der Schonung der unternehmensinternen Ressourcen bei der Erstellung des Jahresabschlusses, da sich manuelle Wertermittlungen vermeiden lassen und die Möglichkeit besteht, sich auf steuerliche Gestaltungsüberlegungen zu konzentrieren. Zum anderen wird die Ermittlung der tatsächlichen und latenten Steuern im Jahresabschluss erleichtert. Eine Steuerbilanz ist darüber hinaus grundsätzlich jederzeit verfügbar, zum Beispiel für eine unterjährige Planung steuerlicher Belastungen. Die systemseitige Fortschreibung stellt ferner die aktuellen steuerlichen Anpassungsbuchungen ohne Zuhilfenahme externer Tools und ohne manuelle Eingriffe sicher.
    Die integrierte Steuerbuchführung ermöglicht damit eine automatische Übergabe der Steuerbilanz an das E-Bilanz-Tool und unterliegt keinem Medienbruch mehr.
    Aber auch hinsichtlich des Aspekts der zeitlichen Abfolge ist der steuerliche Anpassungsprozess zu überprüfen. Während bislang vielfach die steuerlichen Berechnungen erst im Nachgang zum Jahresabschluss im Rahmen der Steuerdeklaration ausgeführt wurden, wird diese Vorgehensweise zukünftig nicht mehr möglich sein. Dies gilt nicht nur, wie oben bereits beschrieben, für die frühzeitige Berechnung latenter Steuern, sondern auch für das Erfassen der für die elektronisch zu übermittelnden E-Bilanz notwendigen Daten.
    Es besteht für das Unternehmen auch die Möglichkeit, das Projekt E-Bilanz ganz oder teilweise an einen Angehörigen der steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe zu übertragen . Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich das Unternehmen mit dem Thema E-Bilanz gar nicht mehr befassen muss. Denn wenn der steuerliche Berater nach Abschluss des Jahres die E-Bilanz an die Finanzverwaltung übertragen soll, benötigt er Daten, die im Bereich des Rechnungswesens bereits so vorbereitet wurden, dass sie den Konten der Steuertaxonomie entsprechen. Anderenfalls müsste der Steuerberater selbst die Konten der Steuertaxonomie zuordnen, was wiederum einen erheblichen Aufwand nach sich ziehen würde, der letztlich durch das Unternehmen bezahlt werden müsste.
    Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie ihren Kontenplan an die Steuertaxonomie anpassen und nach dieser ab dem 1. Januar 2012 unterjährig buchen müssen. Nur dann können am Ende des Jahres die Konten beim Steuerberater ohne großen Aufwand eingelesen und die E-Bilanz erstellt werden.
    Für diese Alternative sprechen sicherlich die geringen prozessualen und technischen Anpassungen im bestehenden ERP-System und die daraus resultierenden Kostenersparnisse. Auf der anderen Seite entstehen dagegen höhere Beratungskosten und das Unternehmen muss sich die Frage stellen, wie es mit sensiblen Unternehmensdaten umgeht, die nicht unbedingt an Dritte weitergegeben werden sollen.
    Es ist für Unternehmen daher wichtig, frühzeitig auf den Steuerberater zuzugehen, um zu klären, ob das Einrichten einer XBRL-Schnittstelle auf Seiten des Unternehmens notwendig ist oder ob die Daten aus dem Rechnungswesen auch dann, wenn sie nicht im XBRL-Format sind, an den Steuerberater übermittelt werden können, ohne dass dieser mit Mehraufwand die Daten in die E-Bilanz einlesen müsste.
    Dessen ungeachtet erwachsen durch die Anpassung des Kontenrahmens des handelsrechtlichen Hauptbuchs auch an die Nebenbücher erweiterte Anforderungen hinsichtlich der zu genierenden Informationen.
    Inwieweit die Nebenbücher im Einzelfall angepasst werden müssen, hängt von vielen unternehmensspezifischen Faktoren ab. Zu solchen Faktoren gehören z. B. die vorhandene Gesellschafterstruktur, die Geschäftsvorfälle zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft oder wie steuerrechtliche und handelsrechtliche Bewertungswahlrechte sowie Ansatzwahlrechte ausgeübt werden.
    Exemplarisch wird deshalb an dieser Stelle der Anpassungsbedarf für das Nebenbuch der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung dargestellt:
    Die Debitoren- und Kreditorennebenbücher liefern saldierte Werte der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Hauptbuch. Je nach Größe des
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