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Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

Titel: Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Autoren: Bernd Urban
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GuV-Formate nicht vorgesehen sind. Dies stellt eine größenunabhängige Vereinheitlichung und somit eine Erweiterung der Berichtspflichten dar.
    Gleiches gilt für nicht unter § 1 Abs. 1 PublG fallende Nicht-Kapitalgesellschaften. Diese haben sich hinsichtlich der Bilanzinhalte nur an die sehr allgemeinen Regelungen des § 247 HGB zu halten. Zur GuV gibt es für diese Bilanzierer keine gesetzliche Regelung. Für die steuerliche Deklaration werden nun (mindestens) die Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB verpflichtend vorgeschrieben.
    Gegenwärtig geht der festgelegte Mindestumfang damit teilweise deutlich über die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB hinaus. Es ist mehr als fraglich, ob lediglich auf Basis der Ermächtigung nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG der Mindestumfang der elektronisch zu übermittelnden Daten den in den materiell-rechtlichen Normen der §§ 4, 5 EStG i. V. m. §§ 266, 275 HGB festgelegten Umfang überschreiten darf. Nach Ansicht des Autors fehlt hierfür die gesetzliche Grundlage .
    Zu den aufgeführten Kritikpunkten und zur Tatsache, dass an die buchführungspflichtigen Unternehmen durch die E-Bilanz eine ganze Reihe komplexer und kostenintensiver Anforderungen gestellt werden, ohne dass derzeit absehbare Vorteile im Gegenzug für die Steuerpflichtigen geschaffen werden, kommt hinzu: Es ist für eine Vielzahl steuerlicher Sachverhalte fraglich, inwieweit diese derzeit tatsächlich in Buchhaltungssystemen abgebildet werden und damit – dem Gedanken der Finanzverwaltung folgend – systembruchfrei elektronisch übermittelt werden können.
    Demzufolge schließe ich mich der Auffassung der Wirtschaftsprüferkammer und der im Schrifttum vertretenen Kritik an, wonach es die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht gebietet, die E-Bilanz für alle Unternehmen verpflichtend einzuführen. Gerade bei Kleinstunternehmen führt die E-Bilanz zu unverhältnismäßig hohem Aufwand. Letztlich erscheint es mehr als fraglich, inwieweit mittels der E-Bilanz die Steuerbürokratie tatsächlich abgebaut wird.
    Zumindest die Finanzverwaltung profitiert von der Einführung der E-Bilanz, da sie die angelieferten Daten zukünftig nicht nur elektronisch auf Plausibilität prüfen, sondern die Daten auch zu elektronischen Validitätsprüfungen, Verprobungen und Mehrjahresvergleichen und ggf. zur elektronisch unterstützten Meldung an die steuerliche Betriebsprüfung (Außenprüfung) nutzen wird. Ein bedenklicher weiterer Schritt zum „gläsernen Bürger“ ist damit getan.

Vorteil Risikominimierung
    Zu einer kaufmännischen Buchführung gehören im notwendigen Umfang Nebenbuchhaltungen, damit jederzeit ein ausreichender Einblick in die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Unternehmens möglich ist. Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung erfüllen also in diesem Kontext keinen reinen Selbstzweck.
    So rücken angesichts der angespannten weltwirtschaftlichen Lage Früherkennung und Vermeidung von Ausfallrisiken sowie die Liquiditätssicherung vermehrt in den Fokus der Unternehmen. Dem Liquiditätsmanagement und dem damit in Verbindung stehenden Forderungsmanagement bzw. dem Debitoren-Reporting kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Working Capital Management – Liquidität sichern
    Es ist daher unvermeidlich, ein Working Capital Management zur Steuerung des Umlaufvermögens (Forderungs- und Lagerumschlag) und der Lieferverbindlichkeiten (Zahlungsbedingungen der Lieferanten) einzurichten – mit der Zielsetzung, die Investition in Working Capital (Netto-Umlaufvermögen eines Unternehmens = Umlaufvermögen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten) zu minimieren.
    Voraussetzung dafür ist, sich aktiv mit der Pflege und Verwaltung der Debitoren und Kreditoren zu beschäftigen. Dies gilt nicht nur für große, sondern auch für mittelständische und kleine Unternehmen, denn Zahlungsverzögerungen und Forderungsausfälle gefährden nachweislich den Fortbestand eines Unternehmens. Sie zählen – neben einer zu geringen Eigenkapitaldecke – zu den zweithäufigsten Insolvenzursachen.
    Daher ist es zwingend geboten, sowohl für eine entsprechende organisatorische Gestaltung als auch für schriftliche Regelungen und Verfahrensanweisungen (z. B. in Form von Richtlinien) in der Fakturierung, in der Debitorenbuchhaltung, aber auch im Vertriebsbereich zu sorgen, damit das Forderungs- und Liquiditätsmanagement effektiv und effizient im Unternehmen durchgeführt wird. So soll eine möglichst geringe Kapitalbindung im
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