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Bitcoin

Bitcoin

Titel: Bitcoin
Autoren: Daniel Kerscher
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Bitcoins in Blöcken verarbeitet und verifiziert. Diese Blöcke werden dann einem öffentlichen Transaktionsprotokoll, der Block Chain, hinzugefügt, in der alle erfolgreichen Transaktionen verzeichnet sind. Die Mining-Tätigkeit ist aufgrund ansteigender Schwierigkeitsgrade sehr komplex und erfordert umfangreiche technische Kenntnisse, eine große Rechenleistung sowie einen erheblichen Stromverbrauch. Für diesen Einsatz erhalten die Miner, diejenigen, die Computer und Rechenleistung zur Verfügung stellen, eine Gegenleistung, denn jeder gelöste und zur Block Chain hinzugefügte Block enthält derzeit 25 neue Bitcoins.

Der Unterschied zwischen virtuellen Währungen und Bezahlsystemen
    Bitcoin ist kein weiteres Online-Bezahlsystem, wie z.B. PayPal, sondern eine komplette digitale Währung. Zwischen Online-Bezahlsystemen und digitalen bzw. virtuellen Währungssystemen gibt es einige Unterschiede. Die offizielle Definition der elektronischen Bezahlsysteme (oder auch des sogenannten E-Geldes) in Europa sieht sie als
    […] einen monetären Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, der
    i) auf einem Datenträger gespeichert ist,
    ii) gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben wird, dessen Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert,
    iii) von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert wird.
    (Richtlinie 2000/46/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 18. September 2000 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, Artikel 1, Absatz 3 b).
    Obwohl es Gemeinsamkeiten gibt, z.B. die Speicherung auf einem Datenträger, unterscheiden sich die Bezahl- von den Währungssystemen in einem wichtigen Punkt. Bei den Bezahlsystemen bleibt der Betrag in der Ursprungswährung, also z.B. Euro, erhalten, während er bei den Währungssystemen in die neue Währung, also z.B. Bitcoin, getauscht wird. Daraus ergibt sich ein Wechselkurs zwischen der Online-Währung und der „realen“ Währung. Es lassen sich aber noch weitere Unterschiede im Vergleich zu digitalen Bezahlsystemen feststellen.
    Digitale Bezahlsysteme, wie PayPal oder Kreditkarten, sind weit verbreitet und werden von vielen Stellen akzeptiert. Bei digitalen Währungen ist dies nicht immer der Fall, da sie meist nur in einer kleinen, oft geschlossenen Gruppe akzeptiert werden. Digitale Bezahlsysteme unterliegen der gesetzlichen Regulierung und müssen entsprechende Auflagen einhalten. Digitale Währungen sind meist nicht reguliert, da sich der Gesetzgeber aufgrund ihrer erst sehr kurzen Existenz bisher noch nicht mit ihnen befasst hat. Für digitale Bezahlsysteme bestehen meist Rückgaberegelungen und Garantien durch den Systembetreiber, während bei digitalen Währungen häufig keinerlei Garantien oder Schutzmechanismen existieren.
    Am Beispiel von PayPal wird der Unterschied zwischen den beiden System sehr deutlich. Ein PayPal-Konto wird durch Geldzahlungen von einem Bankkonto oder einer Kreditkarte mit Geldmitteln versehen. Das Guthaben auf dem PayPal-Konto bleibt aber in der Ursprungswährung. Es findet keine Wechsel in eine andere Währung statt, wenn nicht ausdrücklich eine entsprechende Überweisung vorgenommen wird. Da die europäische PayPal-Niederlassung in Luxemburg eine Bankenlizenz besitzt, unterliegt PayPal auch den europäischen Aufsichts- und Regulierungsbehörden. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein reines Online-Bezahlmedium handelt, wird durch das System keine neue Währung generiert, sondern es werden lediglich bestehende Währungen digital transferiert. Im Gegensatz dazu findet bei einem Online-Währungssystem vorab der Tausch eines Guthabens in eine neue Währung statt.
    Auch die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die das Finanzwesen in Deutschland reguliert, sieht Bitcoin nicht als Form eines digitalen Bezahlsystems im Sinne von PayPal oder anderen E-Geld-Systemen. Für die BaFin scheiden als
    [...] Zahlungsmittel bestimmte Werteinheiten, die in Barter-Clubs, privaten Tauschringen oder anderen Zahlungssystemen gegen realwirtschaftliche Leistungen, Warenlieferungen oder Dienstleistungen geschöpft oder wie z.B. die Bitcoins gegenleistungslos in Computernetzwerken erschaffen werden, […] aus dem Tatbestand des E-Geldes aus, auch wenn sie wirtschaftlich die gleiche Funktion wie E-Geld haben und unter Geldschöpfungsgesichtspunkten das eigentliche Potential privat generierter Zahlungsmittel stellen.
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