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Beschaeftigungskompass Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Beschaeftigungskompass Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Titel: Beschaeftigungskompass Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Autoren: Manfred Engl
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entsprechen. Darüber hinaus verantworten sie die Finanzen und das Controlling und rechnen u.a. Pflegesätze mit den Krankenkassen ab.
    Im Rahmen der Pflegeorganisation führen sie Aufnahmegespräche durch, ermitteln individuelle Pflegebedürfnisse, entscheiden über anzuwendende Pflegekonzepte und achten auf deren Umsetzung und Dokumentation.
    Auch mit Gutachten, etwa in Straf- und Entschädigungssachen oder beispielsweise zur Einstufung der Pflegestufe im Auftrag von Krankenkassen, können Pflegemanagern/innen beauftragt werden.

Pflegewissenschaftler/in
    Pflegewissenschaftler/innen arbeiten überwiegend in der Forschung und Lehre sowie als Berater/innen bei Institutionen der Gesundheitsförderung, der Gesundheits- und Sozialpolitik, bei Ämtern und Verbänden oder sie übernehmen Führungspositionen in Pflegeeinrichtungen.



C5   Möglichkeiten zur Selbständigkeit

Leiter/in – Inhaber/in eines privaten Pflege- und Sozialdienstes
    Gesamtverantwortung für die Leitung eines privaten Pflege- und Sozialdienstes.
    Für private Pflegedienste gibt es ein breites Spektrum von Betätigungsmöglichkeiten: von der Privaten ambulanten Pflege, Kurzzeitpflege, Urlaubsbegleitung, Krankenhausnachsorge, Spezialpflege, Arbeitsassistenz, Sterbebegleitung bis hin zur Betreuung von Intensivpatienten zu Hause.
    Des weiteren bieten Dienste eine 24 Stunden-Betreuung zu Hause, sowie einen eigenen Hausnotruf.
    Für die Existenzgründung sind kaufmännische Kenntnisse, Befähigungen in der Abrechnung von Pflegedienstleistungen, Mitarbeiterführung usw. hilfreich.

Leiter/in eines privaten Pflegeheims
    
Leiter/in einer Seniorenresidenz
    Gesamtverantwortung für die Leitung eines privaten Pflegeheimes u. a. Wer ein privates Pflegeheim betreiben möchte, benötigt neben Kapital eine Erlaubnis und muss viele rechtliche Regelungen beachten. Weitere Informationen erhalten Existenzgründer bei der örtlichen IHK oder bei der Heimaufsicht.

Selbständige/r Berufsbetreuer/in
    In Deutschland stehen ca. 1,3 Millionen Menschen unter Betreuung (Stand Januar 2007). Aufgrund der demographischen Entwicklung wird in den nächsten Jahren weiterhin mit einem Anstieg der Betreuungsfälle gerechnet. Berufsbetreuer/innen sind gesetzliche Vertreter/innen für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können. Berufsbetreuer/innen unterstützen und vertreten die betroffene Person etwa in schwierigen Lebenssituationen, bei Vermögensangelegenheiten oder in gesundheitlichen Fragen.
    Erstaunlicherweise bilden Juristen lediglich eine Minderheit unter den Betreuern. Die meisten Betreuer kommen aus sozialen, pflegerischen und kaufmännischen Berufen. Der weibliche Anteil überwiegt.
    Die Aufgaben eines Berufsbetreuers/in bzw. einer Rechtlichen Betreuerin bewegen sich in einem gesetzlich genau festgelegten Umfang. Eine Selbständigkeit ist möglich, wenn eine entsprechend große Anzahl von zu Betreuenden vorliegt, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
    Das Recht auf Selbstbestimmung sowie die Wünsche und Interessen der Betreuten müssen immer gewahrt werden. Deswegen machen sich Berufsbetreuer/innen persönlich vor wichtigen anstehenden Entscheidungen ein Bild davon, was der Betreute möchte und was nicht.
    So sprechen Berufsbetreuer/innen mit Ärzten bzw. Ärztinnen über Behandlungsschritte, regeln Rehabilitationsmaßnahmen, verhandeln mit Banken über die Verwaltung von Geldern und vertreten die Interessen der von ihnen betreuten Person gegenüber Behörden oder Institutionen.

Selbständiger Handel mit Sanitätsfachartikeln, Produkten für Senioren u.ä.
    Der Bedarf an Hilfsmitteln und Produkten für Senioren nimmt aufgrund der demographischen Entwicklung zu. Hier gibt es die Möglichkeit, sich im Facheinzelhandel oder als Handelsvertreter/in entsprechender Produkte selbständig zu machen.

Selbständige/r Pflegeberater/in
    Selbständige Pflegeberater/innen beraten z. B. hinsichtlich:
    •    Ermittlung des Pflegebedarfs
    Und geben Hilfestellung bei:
    •    Erstanträgen und Höherstufungsanträgen.
    •    Schwerbehindertenausweis
    •    Rentenanträge
    •    Rehabilitation
    •    Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
    •    Wohnumfeldberatung, barrierefrei Umbaumaßnahmen
    •    Pflegekurse und Eingliederungshilfen
    •    Beratung zu familienentlastende und
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