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Beschaeftigungskompass Altenpfleger/in

Beschaeftigungskompass Altenpfleger/in

Titel: Beschaeftigungskompass Altenpfleger/in
Autoren: Manfred Engl
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werden an Universitäten und Fachhochschulen angeboten und vermitteln Kenntnisse aus den Bereichen Medizin, Gesundheitswesen, Betriebswirtschaftslehre, Personalwesen und Pflegewissenschaft.



















Quelle: Studienwahl.de, Juni 2010
    Wer eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, kann beispielsweise einen Studiengang im Bereich Pflegemanagement oder Pflegepädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) belegen.
    Grundsätzlich ist der Zugang zu einzelnen Pflegestudiengängen erleichtert worden. So ist es in einigen Bundesländern möglich, gleichzeitig mit dem Berufsabschluss in der Altenpflege die Fachhochschulreife zu erwerben. Neben einer Hochschulzugangsberechtigung wie z.B. dem Abitur oder der Fachhochschulreife werden eine Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und ein Jahr Berufspraxis vorausgesetzt.

Beschäftigungsmöglichkeiten von Studienabsolventen im Bereich Pflege
    Studienabsolventen im Bereich Pflege finden vorrangig Beschäftigung in der Pflegedienstleitung in Krankenhäusern, Sanatorien, Pflegeheimen sowie bei ambulanten Diensten. Sie übernehmen Managementaufgaben bzw. die Unternehmensführung in Betrieben des Gesundheits- und Sozialwesens.
    Pflegewissenschaftler/innen arbeiten überwiegend in der Forschung und Lehre sowie als Berater/innen bei Institutionen der Gesundheitsförderung, der Gesundheits- und Sozialpolitik, bei Ämtern und Verbänden oder sie übernehmen Führungspositionen in Pflegeeinrichtungen.
    Pflegepädagogen/innen finden ihren Arbeitsplatz an Berufsfachschulen, Kranken-, Kinderkranken- oder Altenpflegeschulen.
    Pflegemanager/innen sind qualifiziert für Einsatzgebiete in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung, bei Kranken- und Pflegeversicherungen, im Bereich der Gesundheitsförderung und -information sowie in der pharmazeutischen Industrie und im Arzneimittelhandel.



Leiter/in eines privaten Pflege- und Sozialdienstes
    Sie haben die Gesamtverantwortung für die Leitung eines privaten Pflege- und Sozialdienstes.
    Für private Pflegedienste gibt es ein breites Spektrum von Betätigungsmöglichkeiten: von der privaten ambulanten Pflege, Kurzzeitpflege, Urlaubsbegleitung, Krankenhausnachsorge, Spezialpflege, Arbeitsassistenz, Sterbebegleitung bis hin zur Betreuung von Intensivpatienten zu Hause.
    Des weiteren bieten Dienste eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause, sowie einen eigenen Hausnotruf.
    Für die Existenzgründung sind kaufmännische Kenntnisse sowie Kenntnisse in der Abrechung von Pflegedienstleistungen, Mitarbeiterführung usw. hilfreich.

Leiter/in eines privaten Pflegeheims
   
Leiter/in einer Seniorenresidenz
    Gesamtverantwortung für die Leitung eines privaten Pflegeheimes u. a.
    Wer ein privates Pflegeheim betreiben möchte, benötigt neben Kapital eine Erlaubnis und muss viele rechtliche Regelungen beachten. Weitere Informationen erhalten Existenzgründer bei der örtlichen IHK oder bei der Heimaufsicht.
Selbständige/r Berufsbetreuer/in
    In Deutschland stehen ca. 1,3 Millionen Menschen unter Betreuung (Stand Januar 2007). Aufgrund der demographischen Entwicklung wird in den nächsten Jahren weiterhin mit einem Anstieg der Betreuungsfälle gerechnet. Berufsbetreuer/innen sind gesetzliche Vertreter/innen für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können. Berufsbetreuer/innen unterstützen und vertreten die betroffene Person etwa in schwierigen Lebenssituationen, bei Vermögensangelegenheiten oder in gesundheitlichen Fragen.
    Erstaunlicherweise bilden Juristen lediglich eine Minderheit unter den Betreuern. Die meisten Betreuer kommen aus sozialen, pflegerischen und kaufmännischen Berufen. Der weibliche Anteil überwiegt.
    Die Aufgaben eines Berufsbetreuers/in bzw. einer Rechtlichen Betreuerin bewegen sich in einem gesetzlich genau festgelegten Umfang. Eine Selbständigkeit ist möglich, wenn eine entsprechend große Anzahl von zu Betreuendenvorliegt, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Recht auf Selbstbestimmung sowie die Wünsche und Interessen der Betreuten müssen immer gewahrt werden. Deswegen machen sich Berufsbetreuer/innen persönlich vor wichtigen anstehenden Entscheidungen ein Bild davon, was der Betreute möchte und was nicht. So sprechen Berufsbetreuer/innen mit Ärzten bzw. Ärztinnen über
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