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Beschaeftigungskompass Altenpfleger/in

Beschaeftigungskompass Altenpfleger/in

Titel: Beschaeftigungskompass Altenpfleger/in
Autoren: Manfred Engl
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Jahr 2020 ist im Zuge der zunehmenden Alterung ein Anstieg der Pflegebedürftigen um mehr als ein Drittel (37 %) prognostiziert, bis zum Jahr 2030 sogar um 58 %. [3]
    Seit über 10 Jahren zeigt der Gesundheits- und Pflegebereich einen konstanten Beschäftigungszuwachs. Der Anteil der beschäftigten Frauen im gesamten Gesundheitssektor – auch im Bereich Altenpflege – ist mit über 80 Prozent anhaltend hoch. Das stellt sich in allen Beschäftigungsverhältnissen ähnlich dar, in Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung sowie bei den geringfügig Beschäftigten.
    In der Altenpflege arbeiten immer mehr Menschen. 2008 waren im Gesundheits- undPflegebereich durchschnittlich 31.400 Stellen gemeldet. Bezüglich der Ausbildungsplätze bilden die Pflegeberufe bundesweit eindeutig den Schwerpunkt innerhalb der Gesundheitsberufe. Und die Zahl der Angebote und Ausbildungsplätze steigt weiter an.
    Wer sich mit dem Beruf Altenpflege beschäftigt, setzt sich mit der Pflege, Betreuung, Diagnose und Therapie von alten und pflegebedürftigen Menschen auseinander. Das gelingt am besten im Team, mit einem hohem Maß an Kommunikationsfähigkeit und einer ordentlichen Portion an Einfühlungsvermögen.

1
aus: Statistische Ämter des Bundes und der Länder,
Demografischer Wandel in Deutschland, Heft 2, 2008
2 und 3 aus:
„Statistische Ämter des Bundes und der Länder,
Demografischer Wandel in Deutschland”, Heft 2, Seite 18, 2008

Kapitel B: Ausbildung Altenpfleger/in
Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung
    Die formalen Zugangsvoraussetzungen sind im „Gesetz über die Berufe in der Altenpflege“ beschrieben. Nach diesem Gesetz benötigen Bewerber/innen folgende Zugangsvoraussetzungen:

    Vor Beginn der Ausbildung muss durch ein Gesundheitszeugnis die gesundheitliche Eignung feststehen. Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben.
Dauer und Struktur der Ausbildung
    Altenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung. Der schulische Teil erfolgt an Berufsfachschulen für Altenpflege, die gesamtverantwortlich für die Ausbildung sind. Der praktische Teil erfolgt in stationären oder ambulanten Altenpflegeeinrichtungen. Die Zusammenarbeit zwischen der Altenpflegeschule und dem Träger der praktischen Ausbildung ist durch einen Kooperationsvertrag geregelt.
    Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und in Teilzeit bis zu fünf Jahre. Einzelne Bildungsträger bieten an, die Ausbildung berufsbegleitend oder in Teilzeit zu absolvieren.
    Bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten können die Ausbildungszeit verkürzen. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung im schriftlichen, praktischen und mündlichen Bereich.
    Die Ausbildung umfasst mindestens 4.600 Stunden. Davon entfallen 2.100 Stunden Theorie auf den Unterricht in der Altenpflegeschule und 2.500 Stunden auf die praktische Ausbildung. Theorie und Praxis wechseln sich ab und werden in mehrwöchigen Blöcken zusammengefasst.
    Der handlungsorientierte Schulunterricht ist in vier Lernbereiche aufgeteilt: fast die Hälfte der Unterrichtszeit beansprucht der Lernbereich 1 „Aufgaben und Konzepte der Altenpflege“, 300 Stunden der Lernbereich 2 „Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung“, 160 Stunden der Lernbereich 3 „Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit“ und 240 Stunden der Lernbereich 4 „Altenpflege als Beruf“.
    Anhand fächerübergreifender Lernsituationen, meist anhand von Fallbeispielen, erarbeiten die Altenpflegeschüler/innen überwiegend eigenständig die einzelnen Lerninhalte. (siehe Schema)
    Die praktische Ausbildung findet größtenteils bei dem Ausbildungsträger statt, also in den stationären Einrichtungen sowie bei den Kunden in der ambulanten Pflege.
    Der hohe Praxisanteil soll eine optimale Vorbereitung auf den beruflichen Alltag gewährleisten. Praxisanleiter/innen führen die Auszubildenden schrittweise an die Aufgaben heran – in der stationären Ausbildung wie in der ambulanten.
    In der stationären Ausbildung lernen die Altenpflegeschüler/innen verschiedene Wohnbereiche, Zielgruppen und Teams kennen.
    Sie lernen beispielsweise das Zusammenspiel zwischen Sozialarbeitern und Diätassistenten kennen, oder zwischen Ärzten, Therapeuten und Ehrenamtlichen.
    In ambulanten Einrichtungen lernen die Auszubildenden die Pflegebedürftigen und die oftmals mitbetreuenden Angehörigen in deren privater, häuslicher Umgebung kennen.

Die Ziele der Ausbildung im Überblick
    Die
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