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Alzheimer und Demenzen

Alzheimer und Demenzen

Titel: Alzheimer und Demenzen
Autoren: Prof. Dr. Sabine Engel
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psychotherapeutischen Sitzungen empfohlen wird zu lernen, sich selbst zu loben, lehnen dies strikt ab, weil sie meinen, dass »man das doch nicht macht!« Vielleicht würde es uns leichter fallen, diesen heilsamen Rat zu befolgen, wenn wir nicht schon in der Kindheit verlernt hätten, wie wichtig es für jeden Menschen und seine psychische Gesundheit ist, sich selbst und die persönlichen Eigenschaften wohlwollend und wertschätzend zu betrachten.
    Wie viel leichter hätten wir es doch, wenn wir schon in Kinderjahren gehört hätten: »Aufrichtiges Eigenlob duftet, und zwar ganz wunderbar nach Selbstachtung und Selbstakzeptanz!«

Wo finde ich Hilfe?
    Am besten regelt man Fragen der späteren Versorgung und Betreuung rechtzeitig. Zu diesen wichtigen Dingen gehören Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und/oder Vorsorgevollmacht. Beratungsstellen helfen bei der Planung und Organisation der Pflege.
    Mit der Pflege eines demenzkranken Angehörigen haben Sie eine schwere und durchaus auch erfüllende Aufgabe übernommen. Aber zum Glück werden Sie damit nicht allein gelassen. Es gibt verschiedene Einrichtungen der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege, in denen Sie in allen relevanten Angelegenheiten beraten und unterstützt werden. Welche Hilfsmöglichkeiten es gibt, wo sie zu fordern sind und welche rechtlichen Schritte bei der Pflege wichtig sind, schildert dieses Kapitel.
Vorsorgende Maßnahmen
    Viele Menschen glauben, dass sie keine Vorsorge treffen müssen für den Fall, dass sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst für sich entscheiden können, weil sie davon ausgehen, ihr Ehepartner, ihre Kinder oder Geschwister könnten in einer solchen Situation die Entscheidung für sie fällen. Ohne besondere Voraussetzungen ist dies jedoch nicht so einfach möglich: Hat der Angehörige nämlich keine eindeutige, schriftlich niedergelegte Willensbekundung des Betreffenden vorzuweisen, ist er nicht ermächtigt, für ihn zu verfügen. Dies gilt grundsätzlich auch für mich als Angehörige eines demenzkranken Menschen.
    TIPP
    Sorgen Sie vor
    Daher ist es wichtig und äußerst sinnvoll, dass ich den Demenzkranken in meiner Familie darin bestärke und unterstütze, hinreichende Vorsorgemaßnahmen zu treffen – und zwar am besten in einem frühen Krankheitsstadium, in dem er noch selbstbestimmt Stellung zu den wichtigen Fragen seines Lebens nehmen kann. Auch für mich als pflegende Angehörige, die ich später vielleicht für den Kranken Entscheidungen fällen muss, ohne ihn fragen zu können, ist es wichtig, seinen Willen genau zu kennen und die entsprechenden Unterlagen von ihm zu erhalten.
    Angehörigenberatungsstellen klären darüber auf, welche Vorsorgemaßnahmen überhaupt infrage kommen, und helfen bei der Wahl der Maßnahme, die für den individuellen Einzelfall am sinnvollsten scheint.
    Grundsätzlich gibt es drei juristische Instrumente, über die Beratungsstellen informieren und bei deren Realisierung sie behilflich sein können, nämlich die
Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung und
Patientenverfügung.
Vorsorgevollmacht
    Mit einer Vorsorgevollmacht erteile ich einer Vertrauensperson die Erlaubnis und die Macht, mich zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu vertreten und in meinem Auftrag zu handeln. Diesen zukünftigen Zeitpunkt kann ich selbst bestimmen. So kann ich festlegen, dass die Vollmacht erst dann wirksam ist, wenn durch ein fachärztliches Attest meine Geschäftsunfähigkeit bestätigt wird. Doch ist dies nicht ratsam, da eine Vollmacht, die an Bedingungen geknüpft ist, nicht schnell einsatzfähig ist.
    Die Ermächtigung kann sich – im Falle sogenannter Spezialvollmachten – nur auf spezielle von mir bestimmte Aufgabenbereiche beziehen, wie z. B. die Verfügung über meine Konten oder meine Vertretung bei gesundheitsbezogenen Entscheidungen. Demgegenüber erlaube ich im Rahmen einer Generalvollmacht meine Vertretung in allen Bereichen und Fragen des Lebens. Beide Vollmachten (Spezial- und Generalvollmachten) können eine Einzelperson oder mehrere Personen bevollmächtigen.
    Es gibt aber Situationen, in denen die bevollmächtigte Person trotz Generalvollmacht nicht ermächtigt ist, Entscheidungen zu fällen, die mich betreffen, z. B. wenn es um Fragen
lebensgefährlicher medizinischer Eingriffe,
Unterbringung in eine geschlossene Institution oder
Organspenden
    geht. Auch erkennen Banken eine Vollmacht meist nur dann an, wenn die Unterschrift in der Bank selbst oder durch
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