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Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment

Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment

Titel: Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment
Autoren: Stefan Lutz
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verweilen, so öffnet sich zusätzlich das aktuelle Datum. Wenn Sie jetzt die Taste „Druck“ betätigen, wird automatisch auch das aktuelle Datum des Screenshots mit aufgenommen, was später den Anscheinsbeweis dafür erbringen kann, dass der Screenshot auch tatsächlich von diesem Datum stammt.
    101 Wenn Sie ein neueres Windows-Betriebssystem (ab Windows 7) haben, können Sie sich auch des Programms Snipping Tool bedienen. Im Suchfeld des Startmenüs einfach nach „snip“ suchen, schon erscheint als Ergebnis das Snipping Tool, dessen Funktionsweise eigentlich selbsterklärend ist. Andernfalls suchen Sie im Internet nach einer der vielzähligen Snipping-Tool-Anleitungen.
    Alle Screenshots sollten Sie entweder als Bilddatei (jpg oder tiff) oder, wenn Sie die Screenshots in ein Textverarbeitungsprogramm wie Word gespeichert haben, dann von dort als PDF-Datei speichern. Dafür gehen Sie auf „Datei speichern unter –“ und wählen dort PDF aus. Sollte bei Ihnen eine PDF-Speicherung noch nicht möglich sein, laden Sie sich das kostenlose Add-in für Microsoft Office 2007 und später: „Speichern unter – PDF oder XPS“ von Microsoft herunter. Und schon können Sie Worddokumente auch als PDF-Datei speichern. Selbstverständlich können Sie auch freie Software wie zum Beispiel OpenOffice oder LibreOffice verwenden, die von Haus aus die Speicherung von PDF-Dateien zulassen.
E-Mail-Verkehr speichern, aber richtig
    Zudem sollten Sie jeden E-Mail-Verkehr speichern. Als Allererstes bedeutet „speichern“ nicht „ausdrucken und E-Mail löschen“! Die ausgedruckte E-Mail eignet sich zwar zum Lesen gut, aber die eigentliche E-Mail ist die elektronische Datei, die nach der Zivilprozessordnung auch als Beweis vorgelegt werden kann und muss. Zudem enthält die elektronische Version der E-Mail zusätzliche Angaben im sogenannten Header, die beim einfachen Ausdruck nicht 102 mit ausgedruckt werden und somit verloren gehen können. In diesem Header stehen die Informationen, wann die E-Mail von wem zu welchem Zeitpunkt gesandt wurde, von welchem Rechner aus sie versendet wurde und von welchen E-Mail-Servern sie entgegengenommen und weitergeleitet wurde. Diese Informationen sind nicht nur für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wichtig, sondern können zudem für die Frage des Zugangs der E-Mail von entscheidender Bedeutung sein.
    Doch wie speichert man E-Mails richtig? Richtig und korrekt wäre es, wenn Sie eine revisionssichere E-Mail-Archivierung hätten, die alle ein- und ausgehenden E-Mails veränderungssicher speichert, bevor Sie sie überhaupt zu Gesicht bekommen. Nur damit wäre beweissicher nachgewiesen, dass die E-Mail einen bestimmten Inhalt hatte. Zudem wäre ein Zeitstempel angebracht, der einen zeitlichen Nachweis führen kann.
    Nachdem aber wohl die wenigsten privaten Haushalte bereits eine E-Mail-Archivierungslösung installiert haben, können Sie sich lediglich damit behelfen, dass Sie die gesendeten und empfangenen E-Mails zunächst einmal als .eml- oder .msg-Datei und zusätzlich als PDF-Datei speichern. Die Speicherung als .eml (electronic mail) oder als msg (Outlook-message-Datei) hilft zunächst, dass die E-Mail nicht versehentlich gelöscht wird. Zudem werden hier die wichtigen Header-Informationen mit gespeichert. Der Ausdruck als PDF-Datei soll später zudem den Nachweis über den damaligen Inhalt der E-Mail führen. Zwar könnte rein theoretisch die E-Mail auch vor dem Ausdruck von Ihnen verändert worden sein, jedoch wird beim Speichern als PDF-Datei zumindest diese veränderungssicher gespeichert. 103 Ein nachträgliches Verändern der PDF-Datei ist nur noch schwer möglich und kann außerdem von der Forensikabteilung der Polizei erkannt und auch von einem Sachverständigen aufgedeckt werden.
    E-Mails sollten zu Beweiszwecken nicht einfach nur ausgedruckt, sondern als „.eml“ oder „.msg“ Datei und als PDF-Datei gespeichert werden. Damit stellt man zumindest minimal sicher, dass die E-Mail auch noch den Inhalt hat, den sie beim Versand bzw. Empfang hatte.
    Sollten Sie aufgrund der bislang gemachten Erfahrung doch eine einfache E-Mail-Archivierung bei sich zu Hause einführen wollen, um eine noch bessere Nachweisbarkeit für die Zukunft zu haben, können Sie sich zum Beispiel der derzeit kostenlosen Software „Mailstore Home“ bedienen. Damit können Sie alle Ihre E-Mails zukünftig beweis- und veränderungssicher speichern lassen.
Was sonst noch zu tun ist
    Wesentlich wichtiger
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