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Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment

Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment

Titel: Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment
Autoren: Stefan Lutz
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enthaltenen Kostenhinweis mit der Landing Page identisch ist. Dabei unterscheidet sich die benannte Seite oft nur minimal von der Seite, auf der die Falle zuschnappen sollte. Beispielsweise besuchen Sie eine (fiktive) Seite www.download-aber-flott.de 10 und landen auf einer Abofallenseite. Auf dieser ist ein Hinweis auf irgendwelche Kosten schlichtweg nicht vorhanden. In der nach zwei Wochen zugesandten Rechnung ist von einem angeblichen Vertragsschluss auf der Internetseite www.down-load-aber-flott.de die Rede. Sofern man also nach Erhalt der Rechnung die dort angegebene vermeintliche Internetseite besucht, stellt man mit Erschrecken fest, dass man den dort doch sehr deutlichen Hinweis auf die entstehenden Kosten übersehen hat. Dabei hatte man ursprünglich aber gar nicht die in der Rechnung angegebene Seite, sondern eine nahezu identische Seite besucht, die sich wie in unserem Beispiel lediglich durch einen Bindestrich unterscheidet.
    Die von Ihnen besuchte Seite muss nicht mit der in der späteren Rechnung genannten Seite identisch sein. Wer weiß schon nach zwei Wochen noch, wie die genaue Bezeichnung der Domain gewesen ist, auf der er seine Daten eingegeben hatte?
Verzeichnis beim Verbraucherzentrale Bundesverband
    Aufgrund dieser vielen Varianten haben es Verbraucher äußerst schwer, Abofallen zu erkennen.
    Daher hält der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) im Internet eine Liste der einschlägigen Seiten bereit, die abgerufen werden kann unter: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Kostenfallen_im_Internet.PDF (Stand März 2013).
    11 Auf den Punkt gebracht
    Kostenfallen im Internet, insbesondere Abofallen, sollen und können Sie nicht erkennen. Daher ist es schwierig, sich ihnen zu entziehen. Hier hilft nur, sich besonders vorsichtig im Internet zu bewegen und nicht allzu freizügig mit den eigenen personenbezogenen Daten umzugehen. Kostenlose Programme kann man im Internet auf den Seiten des jeweiligen Herstellers auch ohne Angabe seines Namens und seiner Anschrift herunterladen. Routen lassen sich kostenlos planen und die Ahnenforschung betreibt man lieber mit einem Offline-Programm. Wer diese Ratschläge beherzigt, ist schon einen großen Schritt weiter. 12

13 Die Falle ist zugeschnappt – Erste Hilfe
    Auch der umsichtige Internetnutzer ist in der Hektik oder kurzzeitigen Unaufmerksamkeit nicht davor gefeit, in eine Kostenfalle zu tappen. Wenn diese dann zugeschnappt ist, kommt unweigerlich die Frage auf: Wie kommt man aus dieser Lage wieder ohne große Folgen heraus?
    Dies ist leichter gesagt als getan. Nicht juristisch, aber in tatsächlicher Hinsicht, denn es wird alles getan, um Sie zu einer schnellen Zahlung zu bewegen. Kurze Fristen, hoher psychischer Druck, Drohen mit Strafverfolgung. Die Seitenbetreiber sind einfallsreich und zum Teil auch skrupellos genug, um Ihnen das Leben von heute auf morgen schwer zu machen und Ihnen schlaflose Nächte zu bereiten.
Ruhe bewahren
    Oberstes Gebot lautet jetzt: Ruhe bewahren. Lassen Sie sich zu nichts drängen und schon gar nicht einschüchtern. Es geht hier um einen Minimalbetrag, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren haben eher die Rechnungssteller zu befürchten, als dass die Strafverfolgungsbehörden den in den Rechnungen und Mahnschreiben in Aussicht gestellten Betrug annehmen.
14 Vertragsschluss überprüfen
    Juristisch sollte man den behaupteten Vertragsschluss zunächst einmal überprüfen. Dazu dient wie immer in zivilrechtlichen Angelegenheiten die grundsätzliche Frage: „Wer will was von wem woraus?“
    „Wer“ ist der Betreiber der Internetseite, der Sie mit einer Rechnung beglückt hat. „Will was“ ist ebenfalls leicht zu beantworten: Ihr Geld. „Von wem“ ist klar, von Ihnen. „Woraus?“: aus einem behaupteten Vertragsschluss über den Zugang zu einem Portal.
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen?
    Wie bei allen zivilrechtlichen Verträgen bedarf es für einen wirksamen Vertrag zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Willenserklärungen sind privatrechtliche Willensäußerungen, die auf eine bestimmte Rechtsfolge gerichtet sind, zum Beispiel die Äußerung, einen Vertrag mit dem Betreiber einer Abofalle eingehen zu wollen. Es stellt sich bei Abofallen aber vor allem die Frage, ob sich die Willenserklärungen des Anbieters und die Ihre decken, ob sie also übereinstimmen.
Willenserklärung des Anbieters
    Die Willenserklärung seitens des Anbieters sieht hierbei wie folgt aus: Er möchte mit Ihnen einen Vertrag
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