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Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment

Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment

Titel: Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment
Autoren: Stefan Lutz
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7 Was sind Abofallen – und wie kann man sie entdecken?
    Von einer Abofalle spricht man immer dann, wenn eine Internetseite so aufgemacht ist, dass der Nutzer in dem Glauben gelassen wird, die Nutzung der dort bereitgehaltenen Angebote sei kostenlos. Auf den einschlägigen Seiten wird zum Beispiel an sich kostenfreie Software wie der Mozilla Firefox Browser zum Herunterladen angeboten oder es wird der Zugang zu Schnäppchenpreisen suggeriert. Aber auch Interessen wie beispielsweise die Routenplanung – die mithilfe von Google Maps oder Bing Maps ebenfalls in einer kostenfreien Variante erhältlich sind – werden bedient. Auf die tatsächliche Kostenpflichtigkeit dieser Angebote von meist wenigen Euros pro Monat, zahlbar jährlich im Voraus, wird entweder gar nicht oder nur versteckt in allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Texten aufgeklärt.
    So schöpfen Nutzer zunächst auch keinen Verdacht, werden doch weder Kosten offensichtlich genannt noch muss man seine Kontodaten oder Ähnliches auf diesen Seiten angeben. Lediglich der Name und die Anschrift werden erfragt – und von gutgläubigen Nutzern auch vielfach bereitwillig eingegeben, um das vermeintlich kostenlose Angebot nutzen zu können. Dabei machen sich die Betreiber dieser Seiten den Umstand zunutze, dass es sich vielfach um Programme oder Dienstleistungen handelt, die man mal eben schnell benötigt. Die Seiten erscheinen zumeist in den vorderen Rängen der Suchmaschineneinträge oder unter den Anzeigen bei Google und erwecken auf 8 den ersten Blick einen seriösen Eindruck. Weiteres Suchen nach tatsächlich kostenfreien Angeboten unterlässt der Nutzer meist, da er ja bereits fündig geworden ist.
    Hat der Nutzer sodann das Angebot in Anspruch genommen und die Software heruntergeladen oder die Route geplant, ist der Vorgang zunächst vergessen. Es hat ja alles so geklappt, wie es klappen sollte. Doch die Falle ist bereits mit der Eingabe der persönlichen Daten zugeschnappt. Das böse Erwachen kommt erst zwei Wochen nach der Nutzung in Form einer Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung für einen Nutzungszugang für das erste Jahr. Denn ein etwaig geschlossener Vertrag kann nur innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, sodass sich die Anbieter diese gesetzliche Regelung zunutze machen. Zumindest wird dies seitens der Anbieter so behauptet und manche Verbraucher fallen darauf herein und bezahlen bereitwillig.
    Da der Jahresbetrag meist weniger als 100 Euro beträgt und der Gang zum Anwalt vermeintlich teurer wäre, zahlen viele Rechnungsempfänger, ohne weitere Fragen zu stellen. Nach den meisten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter verlängert sich das Abo um ein weiteres Jahr, wenn es nicht vor Ablauf einer bestimmten Frist gekündigt wird.
    Abofallen können Sie bereits dadurch erkennen, dass der Betreiber der Seite Ihre persönlichen Daten abfragt, ohne dass dies für die Erbringung der Dienstleistung zwingend notwendig ist. Für das Herunterladen von kostenfreier Software sind solche Daten nicht notwendig; sie dienen einzig und allein der späteren Rechnungstellung.
9 Aufmachung des Angebots
    Es ist äußerst schwierig, anhand der Aufmachung der Seiten eine Abofalle zu erkennen. Noch schwieriger wird es Ihnen dadurch gemacht, dass die beworbenen Seiten (Suchmaschineneinträge) und die sodann in der Rechnung genannten Seiten zwar ähnlich sind, aber nicht zwangsläufig identisch. Hier machen sich die Betreiber der Seiten einen weiteren Vorteil zunutze: den Faktor Zeit.
    Nach Aufruf des beworbenen und angezeigten Links in der genutzten Suchmaschine gelangen Sie meist auf eine sogenannte Landing Page. Eine Landing Page ist eine speziell eingerichtete Internetseite, deren Inhalt sich bei Abofallen täglich mehrmals ändern kann. Je nach Tageszeit gelangt man nach Wahl des Anbieters auf eine präparierte Seite, auf welcher die Abofalle zuschnappen soll, oder man kommt zu einer harmlosen Version. Üblicherweise werden die Seiten überwiegend zu Feierabend und am Wochenende geschaltet. Dann tappen besonders viele Verbraucher in die Falle, während zu den üblichen Bürozeiten Rechtsanwälte und möglicherweise auch Strafverfolgungsbehörden die Seiten näher betrachten und sodann einen eindeutigen Kostenhinweis feststellen können.
    Es ist auch bereits vorgekommen, dass die Seite, auf der man sich angemeldet hatte, tatsächlich keinen Kostenhinweis enthält, und die Seite, die in der Rechnung oder Mahnung benannt wird, bis auf den dort
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